455 Schiffsbewegungen der Deutschen Ost-Afrika-Linie (Hamburg—Ost-Afrika). Letzte Nachrichten Reichspostdampfer Reise . von nach bis 28. Oktober 1891 „Kaiser“ Hamburg Delagoa Bay 26. Oktober ab Sansibar. etu (in die Linie ein- Mozambiqgne Hamburg 24. Oktober ab Neapel. gest « „Bundesrath“ Delagoa Bay Hamburg 24. Oltober ab Sansibar. „Reichstag“ Hamburg Delagoa Vay 24. Oltober ab Lissabon. Verschiedene Mittheilungen. Die Berathungen des Kolonialrathes. Dem Kolonialrath, welcher am Mittwoch den 21. v. Mts. unter dem Vorsitze des Diri- genten der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes, Wirklichen Geheimen Legationsrath Dr. Kayser, zum zweiten Mal in diesem Jahre zusammengetreten war, waren der Ent- wurf einer Zollordnung für Deutsch-Ost-Afrila, eine Vorlage über die Zollbehandlung der Missionsgesellschaften in den Schutzgebieten, sowie die Etats der Schutzgebiete von Kamerun, Togo und Südwest-Afrika zugegangen. Die Berathung wandte sich zunächst den erstgedachten beiden Gegenständen zu. Ein- stimmigkeit herrschte darüber, daß den Missions * gesellschaften eine Begünstigung zu gewähren sei. Nach einer eingehenden Generaldiskussion wurden diese Gegenstände einem Ausschuß von fünf Mitgliedern überwiesen, der durch zwei weitere Mitglieder als die besonderen Vertreter der Missionsinteressen verstärlt wurde. In den Ausschuß wurden die Herren von der Heydt, Konsul a. D. Vohsen, Staaisminister v. Hof- mann, Gutsbesitzer Dr. Schröder, Direktor der Deutsch- Ostasrilanischen ( Gesellschaft Assessor Lucas, Staatssekretär a. D. v. Jacobi und Ehrendonherr Dr. Hespers gewählt. Der Vorsitende eröffnete hierauf die Be- rathung der Lokaletats. Er leitete dieselbe mit einem Rückblick auf die erste Tagung des Kolonialrathes ein und führte aus, daß die Beschlüsse des Kolonialrathes bezüglich der Usambara-Eisenbahn vollständig zur Durch- führung gekommen seien. Die Vorschläge, be- tresfend die Baumwollenkultur, seien zur Kennt- niß der Gouverneure und Kommissare gebracht und diese zu Berichten veraulaßt worden, wie weit ihrerseits die Wünsche des Kolonialrathes gefördert werden könnten. Bei der geschäft- lichen Behandlung der Kolonialgesellschaften seien die Vorschläge des Kolonialrathes eben- falls befolgt worden. Lage in den Schußgebieten und der nächsten Absichten der Verwaltung, worauf in die Dis- kussion der Etats cingetreten wurde. Nach Er- örterung des Kamerun-Etats wurde die Sipung geschlossen. Nachdem am folgenden Tage die zur Be- rathung des Entwurfs einer Zollordnung für Ost Afrika und der den Missionen zu gewähren. den Zollermäßigungen eingesetzte Lommission in längerer Sitzung berathen hatte, wurde in der zweiten Plenarsitzung am Freitag die Erörterung des Elats zu Ende geführt. In der Schlußsitzung am Sonnabend, den 211. v. M., gelangten die von der Kommission vorbereiteten Vorlagen zur Berathung im Plenum. Die Zollordnung wurde im Wesentlichen in der von der Kom- mission vorgelegten Form genehmigt. Einige Abänderungen wurden beschlossen mit Bezug auf die Festsetzung der Zollgrenze. Eine leb hafte Erörterung wurde der Frage gewidmet, in welcher Weise der Werth der zu ver- zollenden Waaren zu berechnen sei. In der Kommissionssitzung war es mit Rücksicht auf den Bericht des Gonverneurs zweiselhaft er- schienen, ob es sich empsehlen würde, in dieser Hinsicht schon jetzt bestimmte Grundsätze auf- zustellen. Bei der Verathung im Plenum wurde aber für richtiger gehalten, dem Gou- verneur für die Berechnung des Werthes leitende Grundsätze zur Erwägung zu geben. Als solche wurden folgende aufsgestellt: Für die Einfuhr der Werth am Ursprungs= bezw. Fabrikationsort mit Hinzurechnung der Trans- port und Versicherungskosten, sowic eines Zuschlags von 10 pCt. dieser Gesammtsumme. Für die Ausfuhr der Marttpreis am Ver- schiffungsort, welcher vom Gonverneur in regelmäßigen Zeiträumen festzustellen ist. Mit Bezug auf das Verfahren bei der Straffesisetzung wurde der Erlaß einer beson- deren Verordnung durch den Gouverneur be- fürwortet. Die Liste der vom Einfuhrzoll befreiten Gegenstände wurde etwas erweilert. Die Anträge der Kommission, betreffend die Vergünstigung der Missionsgesellschaften Im Anschluß hieran gab der Vorsitzende bei der Zollbehandlung, wurden einstimmig an- eine umfassende Darlegung der gegemvärtigen genommen. Sie lauteten dahin: