Ordnung und die Erfolge der Schule erfreulich. Nur läßt die Lage zu wünschen übrig, da in unmittelbarer Nähe sich ein Sumpf befindet. Für die in Idia weiter oberhalb am Sannaga anzulegende Station ist ein Platz ge- wählt und wegen Erwerbung des Grund und Bodens das Erforderliche veranlaßt. Die Malimba-Leute sind ruhig, und der Handel am Sannaga hat sich wieder belebt. Bericht des NRegierungsarztes Stabsarzet Dr. Schröder in Namerun für den Monat August. Im Monat August, dem letzten der dies jährigen Regenzeit, kamen schwere Erkrankungen an Fieber nicht vor, Todesfälle daran waren nicht zu beklagen. Auffallend aber war es, 470 Dr. Zintgraff glaubt, daß die Entwicke- lung der Verhältnisse einen ruhigen Verlaus nehmen werde und daß angesichts der Bali- Bundesgenossenschaft, welche großes Aufsehen und Furcht im Lande erregt, ein angriffsweises Vorgehen der feindlichen Stämme kaum zu be- fürchten sei. Die Abgrenzung des Einflußgebietes der Britisch- Südafrikanischen Gesellschaft. In Nr. 14 des „Deutschen Kolonialblattes“ vom 15. Juli d. J. ist auf Seite 299 ff. der ersten gesetzgeberischen und Verwaltungsakte Erwähnung geschehen, welche englischerseits in wie bald nach dem Eintreffen hierselbst mehrere Weiße erkrankten, so der Baumeister Sperber, der viel am Strande beschäftigt war, nach fünf, der Schullehrer Betz und der Unter offizier Gansow nach drei Wochen. Wenn der Lientenant Steinhäuser schon am zehnten Tage nach seinem Eintreffen und seit dem mehrere Male erkrantte, so hängt das wohl mit seinen früheren Erkrankungen in Neu-Guinea zusammen. Die häufigen, aber lurzen Anfälle des Gärtners Tille sind auf seine Beschäftigung mit Erdarbeiten und die besondere Gelegenheit zu Erlältungen zurück zuführen. Von der Expedition des Dr. öintgraf. Nachdem die Expedition des Dr. Zint- graff längere Zeit auf Miyimbi-Station Nach- richten aus Bali abgewartet hatte, erschienen im August 300 vom Bali Häuptling Garega abgesandte Balis, um den Dr. Zintgraff nach Baliburg zu geleiten. Am 23. August traf Zintgraff mit Lieutenant Hutter, 20 Weileuten und den 300 Balis wohlbehalten in Baliburg ein. Nittmeister v. Gemmingen und Expeditionsmeister Carstensen sollten demnächst folgen und auf Miyimbi-Station durch den Karawanenmeister der Firma Jantzen und Thormählen, Conrau, abgelöst werden. Die Herstellung der Wege wird möglichst be- schleunigt und mit der Ausbildung der Balis nunmehr allmählich vorgegangen werden. den Wegebau werden Sprengmaterialien, für die Armirung der Stationen Geschütze beschafft werden. demjenigen Theile Süd-Afrikas getroffen worden sind, der durch Order in Council vom 9. Mai d. J. für britisches Schutzgebiet erklärt worden ist und zum Theil das Feld der Thätigkeit der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft bildet. Nachdem diese Gesellschaft inzwischen dahin gelangt ist, die Verwaltung in den ihrem Ein- fluß unterstellten Gebieten selbst in die Hand nehmen zu können, hat der lligh Commissioner für Süd-Afrika durch Bekanntmachung vom 1. September d. J. erklärt, daß die von ihm unter dem 10. Juni d. J. erlassenen Verord- nungen in dem Einflußgebiete der Gesellschaft nur insoweit noch in Kraft verbleiben sollen, als sic sich auf die Rechtspflege, das Standes- amtswesen, die Besißergreifung von Grund und Boden, das Immobiliarrecht und die Gültigkeit von Verleihungen der eingeborenen Häuptlinge beziehen. In polizeilichen, gewerblichen und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten treten an ihre Stelle die Verordnungen, welche die Ge- sellschaft mit Genehmigung des Staatssekretärs Verordnungen der Gesellschaft, wicht, vom 30. Juli d. J Für für die Kolonien erläßt. Zugleich sind zwei betreffend den Handelsbetrieb und den Vertrieb von Feuer- wassen, und betreffend Münze, Maß und Ge- J. mit dem Bemerken veröffentlicht worden, dß die Genehmigung des Staatssekretärs der Kolonien erfolgt ijt. Der Inhalt dieser Verordnungen deckt sich im Wesentlichen mit den früheren Verordnungen des IIigh Commissioner. Interessant ist in der vorstehend erwähnten Bekanntmachung die Abgrenzung des Einfluß- gebiets der Gesellschaft Lettere nennt ihr Gebiet Maschona-Land. Es gehört dazu: 1. der Umkreis des Forts Tuli an dem gleichnamigen linken Nebenflusse des Schaschani, welcher ungefähr bei dem 30. Meridian von Norden bezw. Westen in den Limpopo mündet,