Aus dem Abo-Gebiet (Ramerun). Die Expedition gegen die Abo Leute in Kamerun, über die wir auf S. 513 des vor. Jahrg. berichtet haben, hat den Erfolg gehabt, daß der Abo-Häuptling Priso von Bonaquase um Gnade und Vergebung gebeten bat. Es ist ihm Verzeihung gewährt worden. Der Bericht hierüber ist vom 20. November v. J. datirt und meldet, daß auf dem Abo Alles ruhig war. von den Romoren. ") Die Lage auf den Inseln Anjonan und Groß-Komorowarnach Mittheilung des, Journal Officiel“ v. 17. v. M. Ende Oktober v. J. sehr befriedigend. Es herrscht vollkommene Muhee und ist eine dauernde Erhaltung des Friedens zu hoffen, da überall der Regierung ergebene Sultanc eingesetzt worden sind. Unter diesen Umständen sind die Leute fast alle zu ihren Pflanzungen zurückgekehrt. Die Zuckerfabrik in Bambao hat bereits 70 Tonmen fertiggestellt. Die Steuern gehen ohne Schwierigkeiten cin, und sollen im Einverständnisse mit den Sultanen aus denselben die Kosten der französischen Schutzherrschaft vorweg genommen werden, so daß das Staatsbudget zum ersten Male seit 1886 von dieser Ausgabe entlastet wird. Von der Garnison auf Groß-Komoro war kein Mann krank gewesen. Dagegen hatte die Garnison von Anjouan eiwas vom Klima ge- litten, und sind daher die Soldaten nach Mayotte zurückgezogen und durch neuc ersetzt worden. Auf Mayotte trat am 17. Oktober v. J. das seltene Naturereigniß ein, daß der Wind, welcher gewöhnlich während dieser Jahreszeit von Norden her weht, plötzlich nach Süden umsprang und während vier Tagen von dort her als Sturm andauerte. Hierdurch wurde einelleberschwemmung veranlaßt, welche nament- lich auf der kleinen Insel Pamanzi großen Schaden anrichtete. Derträge mit ostafrikanischen Däuptlingen. Ueber die von Herrn Stokes und von Lieutenant Sigl abgeschlossenen Verträge mit -!-ie Häuptlingen haben wir auf 315 bezw. 415 des v. Jahrg. berichtet. Nachzutragen ist noch, daß unter dem 8. Jannar durch Langheld, Sigl und *) Vergl. D. Kol.-Bl. 1891 S. 439. 19 Stokes ein Vertrag mit dem Sultan Igu- luwa-Gwile von Ipera abgeschlossen wurde, wonach dieser Sultan „sich und seine Nach- folger Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser Wilhelm II., König von Preußen und dessen Nachfolgern znterstelll.“ Ferner hat Emin Pascha folgende Ver- träge abgeschlossen: mit Mtami von Ujui am 31. August 1890, mit Njeruamba von Ihangiro am 18. November 1890, mit Kahiggi von Kiandja am 20. November 1890, mit Mukotani von Kjamtuara am 30. Ja- nuar 1891, mit Mutatemboa von Busiba und mit Kajosa von Bugaba. Während die Verträge von Langheld, Sigl und Stokes nur die blose Unterschutz- stellung aussprechen, enthalten Emins Verträge auch auderweite Bestimmungen, welche auf Herstellung von Ruhe und Ordnung, Beseitigung der Sklavenjagden, Schutz des Handels u. s. w. hinzielen. Wir lassen als Beispiel den Vertrag mit dem Sultan von Ihangiro hier folgen: Bukoba, den 18. November 1890. Zwischen dem Sultan von Ihangiro, Njeruamba, vertreten durch seinen Sohn Udjumbu und seinen ersten Rathgeber Dissedja, einerseits und dem Ches der Kaiser- lichen Seen-Expedition, Dr. Emin Pascha, andererseits ist heute folgender Vertrag ge- schlossen worden: 1. Sultan Njeruambo stellt sich und seine Nachkommenschaft, sein Land Ihangiro und seine Leute sowie seine sonstigen Besitzthümer unter den Schuß der Kaiserlich Deutschen Regierung. Er verpflichtet sich, die Anordnungen der Kaiserlichen Regierung und deren Vertreter anzuerkennen und auszuführen, sein Gebiet deutschem Handel stener= und ab- gabenfrei zu eröffnen, allen zu ihm kommenden Enuropäern Schutz und Hülfe zu gewähren und die von der Regierung später zu fordernden Leistungen ohne Weigern zu machen. Er verpflichtet sich ferner, Sklaven- handel in seinem Gebiete oder Sklaventransporte durch sein Gebiet nicht zu geslatten und, falls solche statt- fänden, sofort den Stationschef von Bukoba zu benachrichtigen. . Er wird ferner der Niederlassung von Handeltreibenden, Ansiedlern oder Missio- naren in seinem Lande miglichst Vorschub leisten. . Waffen= oder Munitionstransporte durch sein Land wird er nicht gestatten. ## – — S