6. Als Gegenleislung hierfür wird ihm der Schutz der Kaiserlichen Regierung für sich, seine Nachkommen und sein Land so lange zu Theil, als er und seine Nach- kommen die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten. Er erhält die deutsche Flagge und einen Schuptbrief und wird dem Distriktschef von Karague unterstellt. 7. Dieser Vertrag ist den Vertretern Sultan Nieruambas in ihrer Sprache erklärt und von ihnen im Namen Njernambas für bindend erklärt worden. (gez.) Dr. Emin Pascha. Chef der Kaiserlichen Seen-Expedition. (gez.) I)r. Stuhlmann. Lieutenant. (Zeichen des Udjumbu) (cz.) Kühne. Vice-Feldwebel. Aus Südwest-Afrika. Auf die Nachricht von dem für Witboi ungünstigen Gefecht bei Okahandja waren, wie wir berichtet haben, die Ovambandern-Stämme, wohnhaft zwischen Sceis, Orumbo, Otjisofu und dem Gebirge östlich Windhoek, unter Führung von Nicodemus und anderer Häuptlinge nach Gibeon aufgebrochen, um den Rest des Witboi- Stammes zu vernichten. Wie weiter berichtet wird, betrug ihre Macht etwa 1000 Mann. Ohne daß es der, bereits wieder auf Horn- kranz befindliche Witboi erfuhr, zogen sie zwi- schen Hoaxanas und Rehoboth hmdurch und yrissen Gibeon, welches von Männern fast ent- blößt war, am 3. Oktober an. Mit leichter Mühe gelang es ihnen, sich in Besitz des Platzes zu setzen. Sie verbrannten die Werfte, tödteten einen Theil der Frauen und Kinder und führten den Rest von 80 Per- sonen als Gefangene mit. Den Hereros gelang es, einen großen Theil des ihnen von Witboi geraubten Rindviehs zurückzuerbeuten. — Auch weiße Händler, unter anderen Duncan, welche Witboi stets mit Munition versahen, und auf Gibeon einen Theil ihres Rindviehes stehen hatten, sollen dasselbe verloren haben. Duncan soll nur mit genauer Noth den Hereros entkommen sein. Als Witboi von dem Vordringen der Hereros nach Gibeon Nachricht erhalten, nahm er sofort die Verfolgung von Hornkranz aus auf. Da jedoch seine Pferde zu übermüdet waren, zudem die Hereros einen zu großen 20 — Vorsprung hatten, gelang es ihm nicht, die Lewteren einzuholen. Er hat den geschädigten Händlern ver- sprochen, ihnen ihren Verlust wieder zu ersetzen, doch dürfte er sobald nicht schlagfertig sein, da seine Pferde durch die Anstrengungen der beiden letzten Züge zu mager und über- müdet sind. Frhr. v. Gravenreuth über das Togo-Gebiet. Ueber seine Beobachtungen im Togo- Gebiet hat Freiherr v. Gravenreuth unter dem 9. September v. J. einen Bericht ein- gereicht, welchem wir Folgendes entnehmen: Der Gesammteindruck war für mich ein unerwartet guter. Vor Allem ficl mir die Arbeitsamkeit, Strebsamkeit und das Rechts- gefühl der schwarzen Bevölkerung auf und glaube ich den Grund mit im Fehlen des Arabers und Inders zu erblicken. Ich meinc, daß hier bei richtiger Behandlung kriegerische Ereignisse nicht zu befürchten sind. Ich hatte in Ost-Afrika aus den vornehmen Arabern und schwarzen Jumbes einen Gerichts- hof gebildet, auf diese Weise vermied ich es, die Anschauungen der Eimvohner zu verletzen. Aber für die Ehre, in diesem Gerichtshof zu sitzen, mußten die Betreffenden mir Leute stellen, um unseren gemeinsamen Urtheilen Kraft zu verschaffen. Hieraus hatte ich mir den Kern meiner kleinen Truppe nahezu unentgeltlich gebildet. Ich darf annehmen, daß im Togo- Gebiet dies Mittel noch leichter und mit gutem Erfolg anzuwenden wäre. Eingeborene, welche selbst Kaffeepflanzungen anlegen, 1000 Mark für eine Schule geben, hatten wir bislang, wenigstens in Ost-Afrika, nicht. Aus diesem Grunde würden hier Prämien für Urbarmachung des Landes, für Anpflanzen von Kaffee, Oel= und Kokospalmen von sicherem Erfolg sein. Aber nicht erst für die gelieferten Produkte, dann ist die Prämie überflüssig: der Aufang müßte ermuntert werden. Die Rilimandscharo-Station. Ueber die Kilimandscharo-Station berichtet Dr. Peters unter dem 11. November v. J. wie folgt: Ich betrachte den Ausbau der Station als vorläufig beendigt. Ich habe die sämmtlichen Leute — Asikaris und Suahelis — zwischen die europäischen Wohnhäuser genommen und die ganze Stellung so stark befestigt, daß ich dieselbe bei genügender Bewachung und rich- tiger Vertheidigung nicht nur für uneinnehm-