die Verwaltung der Postagenturen als Neben- amt nicht mehr ausführbar, sondern zu deren Leitung die Entsendung von Fachbeamten er- forderlich war. Bei Auswahl derselben ist darauf Bedacht genommen worden, Beamte zu ermitteln, welche nicht nur in körperlicher Be- ziehung den Einwirkungen der klimakischen Verhältnisse gewachsen, sondern auch nach Maß- gabe ihrer Anlagen und ihrer Vorbildung be- fähigt erscheinen, die Bedürfnisse des Verkehrs richtig zu beurtheilen. Gegenwärtig sind Kaiserliche Postanstalten eingerichtet 1. im Kamerun-Gebiet in Kamerun und Victoria; 2. im Togo-Gebiet in Klein-Popo und Lome; 3. im südwestafrikanischen Gebiet im Otjimbingue; 4. im ostafrikanischen Gebiet in Daressalam, Bagamoyo, Tanga und Lindi; 5. im Neu-Guinea-Gebiet in Stephansort, Constantinhasen, Hatfeldthafen und Herbertshöh; 6. auf den Marschall-Inseln in Jaluit. Von diesen Postagenturen sind diejenigen in Daressalam und Bagamoyo mit dem Tele- graphenbetrieb ausgestattet und durch unter seeische Kabel sowohl untereinander, als auch mit der Jusel Sansibar verbunden. Die Kabel sind auf deutsche Veranlassung von der Enstern and South Alrican Telegraph Compans- gelegt und von der Reichspostverwaltung zunächst auf die Dauer von 20 Jahren angemiethet worden. Wegen Herstellung tele- graphischer Verbindung zwischen Tanga und Bagamoyo in Ost-Afrika, sowie wegen des An- schlusses des Kamerun-Schußgebietes an das unterseeische Telegraphenneh sind Einleitungen getroffen. Den bestehenden Reichs-Postdampfer— linien nach Ostasien und Australien ist inner- halb des zurückliegenden dreijährigen Zeitraums einc neue Linie nach Ost-Afrika hinzuge- treten. Auf Grund des unterm 1. Februar 1890 vollzogenen Gesetzes, betreffend die Herstel- lung einer solchen Linie, ist unterm 9./5. Mai 22 1890 zwischen dem Reichskanzler und der behufs Uebernahme der neuen Linie in Hamburg neu gegründeten Aktien-Gesellschaft „Deutsche Ost-Afrika-Linie“ ein Vertrag über die Ein- richtung und den Bctrieb dieser Verbindung abgeschlossen worden. Danach hat die genannte Gesellschaft sich verpflichtet, vom März 1891 ab eine regelmäßige Postdampferverbindung in vierwöchentlichem Zwischenraum von Hamburg über Rotterdam, Lissabon und Neapel nach dem deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet und den portugiesischen Besitzungen von Mozam- bique bis Delagoabay nebst zwei Anschluß- Zweiglinien für das deutsch-ostafrikanische Gebiet bz. nach den portugiesischen Küstenplätzen Ost- Afrikas einzurichten und zu unterhalten. Bereits vom Juli 1890 ab ist ein vorläufiger Dienst in Zwischenräumen von 8 Wochen auf der Hauptlinie cröffnet worden, und zwar hat am 23. Juli der erste Dampfer des neuen Unter- nehmens seine Reise von Hamburg angetreten; am 17. September, 12. November 1890 und am 7. Jannar 1891 sind weitere Fahrten gefolgt und seit dem 4. März 1891 wird nunmehr an jedem vierten Mittwoch ein Dampfer von Hamburg nach Ost-Afrika ab- gesertigt, an welchen sich die Küstenfahrten anschließen. Wenn auch in Anbetracht des lurzen Bestehens der neuen Linie ein ab- schließendes Urtheil über deren Ertragsfähig- keit noch nicht gefällt werden kann, so ist doch erfreulicherweise auf Grund der seit Juli 1890 gewonnen Erfahrungen schon jetzt anzuführen, daß die neue Verbindung reichlich benutzt worden ist, und daß der Verkehr sich derart entwickelt hat, daß trotz der Einstellung großer Dampfer die regelmäßigen Fahrten zur Bewäl tigung der vorliegenden Frachten nicht aus- gereicht haben, vielmehr außerdem noch ein Extradampfer hat algeschickt werden müssen. Nach der bisherigen Entwickelung kann als feststehend angesehen werden, daß durch die Einrichtung der neuen Linie einem lebhaften Bedürfniß Genüge geschehen ist, und daß diese Verbindung ein wichtiges Mittel sein werd, die kolonialen Bestrebungen in dem deutschen Schußgebiete nachhaltig zu fördern, sowie dem deutschen Einflusse und dem deutschen Handel in Ost Afrika den gebührenden Antheil zu sichern. verlegung des Raiserlichen KRommissariales für Hüdwest-Afrika von Gtjimbingue nach Windboek. Nach einem Bericht des stellvertretenden Kaiserlichen Kommissars für Südwest-Afrika sollte die Verlegung des Kommissariats von