’-7— Mrre-nuz: r ge 68 6 1 Al. 70 öschiffs-Akt.-Gesellsch. Woermann-Linie (Hamburg—Westafrika) Reise Letzte Nachrichten“ Postdampfer von D nach bis 28. Januar 1892 „Adolph Woermann“ Kap Palmas Hamburg 30. Dezember in Hamburg. „Anna Woermann“ Loanda Hamburg 22. Jannar in Teneriffa. „Carl Woermann“ Lagos Damburg 12. Januar in Hamburg. „Eduard Vohlen“ Congo # ntwerpen 22. Januar in L#gos „Ella Woermann“ Hamburg 1 Loanda 25. Januar in Lag „Erna Woermann“ Hamburg · Whydah 25. Januar in beni. „Gertrud Woermann“ Hamburg Kap Lopez 18. Jannar in Tenerissa. „Gretchen Bohlen“ Hamburg Whydah 24. Januar in Whydah. „Hedwig Woermann“ Lagos Hamburg 1. Jannar in Accra. „Lulu Bohlen“ Cabinda Hamburg 26 Jannar in Accra. „Marie Woermann Ponta Negra Hamburg 22. Januar in Gabun. „Professor n Loango Hamburg 27.8 Jan. 4% Uhr Morg. Doverpassirt. „Senior“ Kap Palmas Hamburg 4. Januar in Sierra Leone. „Hellas“ Hamburg Loanda 15. Jan muar in Las Palmas. „Siegmund“ Hamburg Kap Palmas 28. Januar in Madeira. Schiffsbewegungen der Deutschen Ostafrika-Linic (Gamburg—Ostafrika). Reise Letzte Nachrichten von * bis 28. Jannar 1892 „Kaiser“ Hamburg Januar in Sucz. „JZundegrath“ liegt un Hafen von „Aeichstag' Delagoa Bay Han I Januar in Hamburg 1 Delagoa Bay P. * * Woermann“ Hamburg Delagoa Bay D21. Januar ab Aben. aurg 26. Jannar in Delagoa BVay. Gt# e e .“ Perschiedene Wiktheilungen. Instruktion an den Stationschef von Bukoba. Daressalam, den 30. November 1891. Ich habe beschlossen, die Expedition „Emin Pascha“ aufzulösen, nach Bukoba einen ständigen Beamten zu entsenden und zu diesem Beamten Euer Hochwohlgeboren zu ernennen. Ihr offi- zieller Titel ist bis auf Weiteres „Stationschef von Bukoba“; als solchem ist Ihnen als Amts- bezirk der Viktoria-Nyanza und die angrenzenden Landschaften, soweit solche auf Grund des deutsch- englischen Abkommens vom 1. Juli 1890 zum deutschen Schutzgebiete gehören, zugetheilt; eine genauc Umgrenzung desselben ist nach der Lage der Sache zur Zeit noch ausgeschlossen. In rein militärischen Angelegenheiten sind Sie dem Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe unter- siellt, im Uebrigen unterstehen Sie und berichten Sie unmittelbar dem Gonverneur. Für die bevorstehende Reise einerseits sowie für Ihre spätere Thätigleit am See gebe ich Ihnen die nachstehenden Verhaltungsmaßregeln: A. Auf der Reise. 1. Herr Baron Fischer, der von der Antisklavereilotterie mit der Führung der so- genannten Vorexpedition nach dem Viktoria- Nanza betraut ist, hat von mir die Er- laubniß erhalten, sich mit seiner Karawane der Gouvernementsexpedilion anzuschließen. Die Karawanc selbst bleibt unter dem Befehl des Herrn Baron Fischer, dagegen hat sich dieser, so lange er von obiger Erlaubniß Gebrauch macht, den von Ihnen im Interesse des Ganzen getrossenen Anordnungen, also insbesondere, soweit sie die Sicherheit und Ordnung der Expedition, die einzuschlagende Marschroute, die Auswahl der Lagerplätze, die Ruhetage, das Verhältniß zu den Eingeborenen u. s. w. betreffen, unbedingt Folge zu leisten; Sie selbst wollen diese Anordnungen stets rechtzeitig zur Kenntniß des Herrn VBaron Fischer bringen sowie überhaupt dessen persönlichen Wünschen nach Möglichkeit Rechnung tragen und seiner Expedition den gleichen Schutz wie der unsrigen zu Theil werden lassen; es versteht sich von selbst, daß bei irgend einem feindlichen Zusammenstoß mit den Eingeborenen Euer Hochwohlgeboren wie die Verantwortung so auch den Befehl für das Ganze haben. Die Karawane des Herrn Baron Fischer wird sich der Gouvernementsexpedition voraussichtlich erst in Condoa anschließen. 2. Herr Rindermann, ein Angesilelller der Kolonialgesellschaft, wird sich gleichfalls