von Ihnen hierzu bestimmte Nachfolger ein- zusetzen und dieser wie jener mit den nöthigen Weisungen bezüglich Auflösung der Emin Pascha- Expedition, Uebergabe der Geschäfte (Ueber- gabeverhandlung, Inventaraufnahmc, künftiger Rechnungsführung) und des bevorstehenden Abmarsches unter Premierlieutenant Lang- held zu versehen. Außerdem ist der neue Stationsvorsteher anzuweisen, die Expedition Fischer in Muanza aufzunehmen und unterzubringen. Nach den von Feldwebel Hoffmann erstatteten, Euer Hochwohlgeboren bekannten Berichten ist nicht anzunehmen, daß diese Unterbringung auf Schwierigkeiten stoßen könnte; Kosten dürfen dem Gouvernement dadurch nicht erwachsen, solche sind stets von der Expedition zu tragen; auch hierüber ist der Stationsvorsteher zu unterrichten. Auch während Ihrer Thätigkeit am See ist die genannte Expedition, welche lediglich wissenschaftliche Zwecke verfolgt, von den Gouvernementsstationen nach Kräften zu unterstützen. Herr Baron Fischer ist an- gewiesen, dies dadurch zu ermöglichen und zu erleichtern, daß er Sie so weit als möglich über seine Unternehmungen verständigt und auf dem Laufenden erhält und sich in Fragen von politischer Wichtigkeit vorher Ihres Einver- ständnisses versichert. Ener Hochwohlgeboren sind nicht ermächtigt, Gebände, Fahrzeuge oder Anlagen irgend welcher Art, deren Unterhaltung mit Kosten verbunden ist, von der Expedition, ohne besondere Geneh- migung des Gouvernements zu übernehmen, es sei deun, daß diese Kosten bis auf Weiteres durch die Expedition gewährleistet sind; in diesem Falle gehen die fraglichen Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge u. s. w. durch die Ueber- nahme nicht in das Eigenthum des Reichs über, sondern werden zunächst nur von Ihnen als im Auftrage der Gesellschaft verwaltet, in Stand gehalten, bezw. je nach der mit dem Vertreter der Gesellschaft getroffenen Abmachung auch beuutzt. Nach den Berichten des Premierlieutenants Langheld würde sich die Errichtung einer dritten Station an der Kawirondo-Bucht empfehlen; da Herr Baron Fischer für seine eigenen Zwecke eine solche in besagter Gegend zu errichten gedenkt, so wärc gegen deren end- gültige und sofortige Uebernahme durch Euer Hochwohlgeboren nichts einzuwenden, voraus- gesetzt, daß Sie selbst die Station für vortheil- haft und ihre Besetzung für möglich erachten. 9. Es dürften voraussichtlich demnächst noch weitere Expeditionen nachfolgen, so ins- 72 besondere Herr Borchert und Herr Hr. Baumann; über die Zwecke und Aufgaben dieser Expeditionen werden Ihnen seiner Zeit noch besondere Mittheilungen zugehen. 10. Ueber Ihr Verhältniß zur Emin Pascha-Expedition ist das Wesentliche aus dem beigefügten an Premierlieutenant Lang- held gerichteten, Ihnen zur Einsicht offen stehenden Erlaß zu entnehmen. Selbstredend wäre es von höchstem Interesse, Herrn Dr. Emin wenigstens in den Besitz der für ihn bestimmten Sendungen zu setzen, zumal wenn sich bestätigen sollte, daß er die ihm beigegebene militärische Bedeckung außer- halb der Grenzen unseres Schutzgebietes ver- wendet. 11. Was die Kassen und Rechnungsführung betrifft, so geben hierüber die Bestimmungen des Erlasses vom 28. November d. J. näheren Ausschluß, deren gewissenhafte Beobachtung ich nochmals zur Pflicht mache. Dasselbe gilt auch für Muanza und etwaige künftige Stationen, deren Vorsteher entsprechend anzuweisen sind. 12. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Bukoba wollen Sie sich die Geschäfte von Ihrem Vorgänger, Premierlieutenant Lang- held, übergeben lassen; hierüber ist eine Uebergabeverhandlung aufzunehmen und in Abschrift hierher einzusenden; auch ist über sämmtliches bewegliches und unbewegliches In- ventar der Station ein genaues Verzeichniß zusammenzustellen und der obigen Verhandlung beizusügen. Herr Premierlieutenant Langheld ist berechtigt, nach der Küste zurückzukehren, sobald diese Uebergabe stattgefunden und er Sie in die dortigen Geschäfte so weit eingeführt hat, daß Sie zur alleinigen Weiterführung derselben im Stande zu sein glauben. Auch in Muanza hat die Uebergabe in der hier vorgeschriebenen Form zu erfolgen. 13. Mit der Firma Schülke & Mayr ist ein Postvertrag abgeschlossen, wonach dieselbe sich verpflichtet, monatlich eine regelmäßige Post nach sämmtlichen Stationen des Innern ab- gehen zu lassen. Abschrift dieses Postvertrages, sowie weitere, auf die Einrichtung dieses Post- betriebes bezügliche Anweisungen werden der Station demnächst zugehen. Da voraussichtlich die Post in Muanza ihr Ende erreichen wird, so wäre von dort aus seitens der Station eine entsprechende regelmäßige Verbindung nach Bukoba herzustellen und über das Veraulaßte seiner Zeit zu berichten. 14. Was die Ihnen in Ihrem neuen Wirkungskreise zufallenden Ausgaben, ins- besondere Ihr Verhalten den Eingeborenen gegenüber betrisst, so muß ich mich auf einige