— 80 genommen haben. Diese Entschuldigung ist in gewisser Weise berechtigt, da die Weißen des Landes ihre Ochsen und Kühe zu stempeln pflegen. Polizcitruppe in Kamerun. In Kamerun ist der Anfang mit der Bildung einer Polizeitruppe von zunächst 54 Mann gemacht worden, darunter 17 Haussas der Togotruppe, 18 Krujungen und sonstige Eingeborene, die sich freiwillig zum Dienst in der Truppe gemeldet haben. Die Uniform wird in Bluse mit roth paspoilirtem Matrosenkragen, lurzer Hose von hellbraunem Kakey, rother Schärpe und rothem Fez mit Troddel be- stehen. Die Ausrüstung setzt sich zusammen aus dem Gewehr, Modell 71, Seitengewehr, Brotbeutel und Feldflasche. Versuchsweise werden einzelne Leute einen Rucksack erhalten. Aufbebung der Station Datzfeldtbhafen (RNaiser Wilbelmsland.) Die Aufhebung der Station Hatfeldthafen auf Kaiser Wilhelmsland ist am 18. November v. J. erfolgt. Gesundbeits-zustand in Kamerun. Der Gesundheitszustand in Kamerun ist in den letzten Monaten ein günstiger gewesen. Von den bereits (S. 551 des vor. Jahrg.) erwähnten günstigen Impfresultaten ausgehend, hat Dr. Schröder etwa 260 Eingeborene von Arm zu Arm mit dem besten Erfolge weiter geimpft. Unter den Angestellten des Gonvernements sind schwere Fiebererkrankungen nicht vorge- kommen. Der Lehrer, der Gärtner und der Materialien-Verwalter hatten kurze Fieber- anfälle; der letztgenannte wohl ebenso wie der Arzt der v. Gravenreuth'schen Expedition im Anschluß an die Unternehmung nach dem Abo. Unter den Kaufleuten ist eine schwere Er- krankung an Schwarzwasserfieber noch in Be- handlung. verlegung des Romissariats für Südwestafrika nach Windbock. Die Uebersiedelung des Kaiserlichen Kom- missariats für Südwestafrika von Otjimbing[he nach Windhoek hat nunmehr einem Bericht des Assessor Köhler vom Anfang Dezember v. J. zufolge stattgefunden. Der genaunte Stellvertreter des Kaiser- lichen Kommissars wählte den Weg über Oka- handja, um dem Oberhäuptling der Hereros, Samuel Maharero, einen Besuch abzustatten. Seinem Wunsche, die Weiterreise um einen halben Tag zu verschieben und einer Ver- sammlung der angesehenen Hereros und der übrigen Bevölkerung des Platzes beizuwohnen, lam Assessor Köhler in Begleitung der Herren Premierlientenant a. D. v. Bülow und Polizei= meister v. Goldammer nach. Die bei dieser Gelegenheit gestellten Fragen betrafen in der Hauptsache den im Laufe d. J. vollzogenen Beamtenwechsel beim Kommissariate und fanden durch die Versicherung, daß in dem Verhältniß der Kaiserlichen Regierung zu den Eingeborenen eine Veränderung nicht zu erwarten sei, zur allseitigen Befriedigung ihre Erledigung. Astrolabe-Bap. Ueber die Herstellung friedlicher Bezichungen zu den Eingeborenen bei Erima und Gorima (Astrolabe-Bay) berichtet der Kaiserliche Kom- missar Rose wie folgt: Vielfache Beunruhigungen durch im Wald sich umhertreibende Eingeborene, welchen die farbigen Arbeiter der Stationen Erima und Gorima (insbesondere beim Herbeischaffen von Bauholz und Palmblättern zum Atapflechten) zu nicht geringer Schädigung des Betriebes ausgesetzt waren, bewogen mich, abgesehen von allgemeinen Rücksichten, meine Aufmerksamkeit der Herstellung friedlicher Beziehungen zu den feindlichen Eingebornen wieder zuzuwenden Ich war in der Lage, mich des Herrn Kubary zu den in Scene gesetzten Verhandlungen zu bedienen, da derselbe seine Station Constantin- hafen abgegeben hatte und sich ohne dringende Thätigkeit hier aufhielt. Vermöge seines Ein- flusses bei den Eingebornen gelang es ihm, angesehene Einwohner der Ortschaften Adjirubu (und nahe liegender) und Erima zu Verhand- lungen zu gestellen. Ich begab mich am 10. November nach Gorima und am 16. No- vember nach Erima, und wurde an beiden Orten feierlich Frieden geschlossen. Die Grenzen zwischen dem Besitz der Dorfschaften und der Weißen (Kompagnic) wurden festgelegt, an Ort und Stelle den Eingebornen gezeigt und beider- seits vereinbart. Unter den üblichen Wieder- holungen versicherte man sich gegenseitig, daß von nun an das Gewehr auf der einen, der Speer und Pfcil mit Bogen auf der andern Seite niedergelegt und Differenzen in Güte beglichen werden sollten. Insbesondere bei den