die Flügel selbstherrlicher Freiheit etwas be- schnitt, und deren Nutzen sie vorerst bei nur empfundenen Lasten nicht einsahen, auf der Veranda ihrer Faktoreien und schauten trüben Blickes auf die jetzt so verhältnißmäßig still daliegenden großen Höse hinab, die sonst vom Getöse des Handels erschollen. Und doch hatten sie ein gut Theil Schuld an dieser unerquicklichen Erscheinung. Gewinn= reiche Zeiten hatte man unbenutzt dahinstreichen lassen, ohne daß auch nur Einer daran gedacht hätte, einen Theil des reichlichen Ueberschusses zu Einrichtungen zu verwenden, deren Wirkung für die Zukunft berechnet war, wenn es galt, einen Ersatz für die verminderten oder gänzlich versiegten Handelsprodukte zu schafsen, oder sonst zu erwartenden Handelskrisen, auf eigenen Füßen slehend und im Lande wurzelud, mit Erfolg gegenüber zu kreien, sie zu überdauern. Es hatte den alten Kongomännern jene vor- ausschauende konsequente Wirthschaftspolitik ge- jehlt, welche auf die Dauer in ihrer ganzen Tragweite aufzustellen und durchzuführen nur im Stande ist entweder eine mit Regierungs- vollmacht versehene große Handelsgesellschaft oder eine Regierung selbst; daß ich erstere Form bei der Gründung von Kolonien im An- fange wenigstens für das Zweckgemäßere und den für den Staat billigsten Weg finde, später zu Kolonien zu kommen, will ich nach meinen Erfahrungen in Englisch-Adamana nebenbei bemerken. Wenn nnn die jetige Regierung des Koungostaates an den Folgen des von jeher in Afrika so beliebten Raubbausystemes, gleich- viel ob durch Schwarze oder Weiße, zu leiden hat und an lostspielige Heilung der dadurch verursachten Schäden denken muß, will sie nicht eines schönen Tages in ernstliche Schwierig- keiten gerathen, so stehen wir dagegen in Kamernn, wenn ich mich so ausdrücken darf, noch im „goldenen“ Zeitalter mit wohlbegrün- deter Aussicht, der Eutwicklung unserer Kolonie noch bei Zeiten die Wege vorschreiben zu können, welche dieselbe für spätere Zeiten als ein ge- lungenes, gesundes Staatsunternehmen erscheinen läßt; dem Kolonien muß man vom Geschäfts- standpunkte aus aussassen und betrachlen. Weinn ich vorhin sagte, daß wir in Kamerun im goldenen Zeitalter stehen, so ist dieses in kolonialem Sinne insofern richtig, als die junge Kolonie ihre Unkoslen selbst aufzubringen im Stande gewesen ist. Daß dem so ist, verdanken wir nicht allein der dadurch dolumenlirten Lebensfähigkeit an und für sich, sondern auch den Verwal- tungsmaßregeln, welche in Verbindung mil den günstigen Verhältmissen Kameruns erster 106 Gouverneur, Freiherr von Soden, mit selten glücklichem Griffe zu kressen ver- standen hat. Zunächst ist ein von Tag zu Tag sich mehr entwickeluder, die Einnahmen der Kolonie für- dernder Handel derjenige Punkt, welcher vollste Beachtung verlangt. Noch sind die Er- zeugnisse des Kamerungebictes so reichlich, noch entspricht die Nachfrage ihrem Vorhandensein durchaus nicht, so daß es zunächst Ausgabe der Regierung ist, die Entwicklung des Handels zu beschleunigen und in die richtigen Bahnen zu leiten. Dank den Expeditionen, deren Aussendung das auswärtige Amt seit einigen Jahren in die Hand genommen hat, sind wir heutigen Tages über die praktisch für uns in Betracht kommenden Hinterländer insoweit genügend unterrichtet und bekannt mit denselben, daß der zur Zeit schon wankend gewordene Allein- handel der Küstenstämme als in seinen Grund- festen erschüttert angesehen werden kann. Wäh- rend indessen die Forschungsexpeditionen theils auf friedlichem, theils auf kriegerischem Wege, ohne direkte Handelsinteressen zu ver- folgen, ihren Fuß über den Kopf der eifer. süchtigen Zwischenstämme ins Innere gesetzt, und unter den über dieses Treiben erstaunten Eingeborenen festen Halt gefunden haben, blieb es den Handelsexpeditionen vorbehalten, durch die seitens der Forschungsexpeditionen geschaffenen Breschen den Handel zur Küste zu. leiten. Wenn je eine Verordnung des Kaiserlichen Gouvernements von weittragender Bedeutung war, so ist es jene so vielbesprochene Mono- polverordnung, welche als fundamental zu bezeichnen sür die jetzige Handels-Aera ich keinen Anstand nehme. Denn durch diese Monopolverordnung wurden im nördlichen wie im südlichen Theile des Schutzgebietes deutsche Firmen veranlaßt, ihre Handelsexpeditionen allerdings zunächst in Aussicht und Absicht auf eigenen Gewinn unternehmen zu lassen. Aber man wird nicht fehlgehen, zu behaupten, daß der erste Gouverneur von Kamerun beim Erlaß dieser Verordnung daran am allerwenigsten dachte. Daß diejenige Firma, welche auf Grund des ihr gewährten Monopols ins Innere Zing, Aussichten auf reichlichen Gewinn hatte, war selbstverständlich; daß dadurch schon er- höhle Zolleinnahmen geschaffen wurden, war ebenso wahrscheinlich. Indessen die Verord- nung zielle weiter, und deshalb ist dieselbe nichts weniger als ein Unglück für die Ko- lonic: sie trieb die Kaufleute ins Innere und dadurch, daß die Karawanen derselben die Wege beschritten und öffneten, Stationen an