durch Eingeborene unter Aufsicht betriebene Plantagenbau. Zwar hat man bereits mit der Aulage von Plantagen begonnen. Es ist europäisches 108 staatlicher Kapital, welches im Kamerungebiete festgelegt worden ist und von welchem jetzt schon fest- steht, ob es auch seine Rechnung dabei finden wird. So lange aber eine Wahrscheiulichkeit dafür vorhanden ist, wird man Alles daran- setzen, den Plantagenbau zu begünstigen und zu befördern, da seine Erträgnisse für spätere Jahre wesentliche Einnahmequellen versprechen. Aber die durch Europäer betriebene Plan- tagemvirthschaft kommt doch nur gewissen Kreisen zu Gute. Das eigentliche kolonial= wirthschaftliche Moment, welches ich im Auge habe, Schaffung neuer Produkte für die Ausfuhr durch die Eingeborenen, kommt hierbei, namentlich so lange der Plantagenbau durch fremde, zu dem Zwecke eingeführte Ar- beiter betrieben wird, wenig oder gar nicht in Betracht; der Eingeborene soll sich, frei- willig oder gezwungen, der Plantagenwirth-= schaft zuwenden. Ich habe in meinen Berichten schon mehr- sach zu betonen Gelegenheit gehabt, daß für die Entwicklung Afrikas überhaupt und für eine gedeihliche Verwaltung der daselbst be- legenen Kolonien im Besondern der Grundsatz masgebend sein muß: Afrika den Afri-= kanern, die Afrikaner für uns. Alle nicht von diesem Grundsatze ausgehenden Verwal- tungsmaßregeln sind fruchtlose Theorien und enthalten damit schon den Keim zu ihrer Resultatlosigkeit, begriinden damit die Ohn macht der weißen Nasse der schwarzen gegen über Wir bedürfen nach den durch uns ausge- beuteten Produkten des jetzigen Handels neuer für die Zukunft, und diese soll der afrikanische Araber und Zwischenhandel sind sich darin gleich: sie siehen unserer Entwicklung im Wege, also weg damit! (Fortsetzung folgt.) Banthätigkeit in Deutsch-Ostafrika. Ueber den Fortgang der Bauarbeiten für das Kaiserliche Gonvernement in Deutsch-Ost- afrika liegen folgende Mittheilungen vor: Das Gouvernementsgebäude sollte noch im laufenden Monat vollständig sertiggestellt sein und bezogen werden. Das früher als Kommandanturgebände be- zeichnete Gonvernementsgebäude und das eine der Normalhäuser werden voraussichtlich April d. J. vollendet, spätestens zum 1. Mai be ziehbar sein. Die Fertigstellung und Beziehung der sogenannten Unterbeamten Häuser sowie des .l Zweiten Normalhauses wird sich voraussichtlich bis zum 1. Juli d. J. ermöglichen lassen. Im Erdgeschoß des sogen. Kommandantur- gebändes soll das Gouvernementsbureau mit acht und das Bureau der Hauptkasse mit fünf Näumen untergebracht werden. Im ersten Stock erhält der Oberrichter drei Räume, der Intendant, Kanzler, bezw. Bezirks zrichter und NRegierungsbaumeister je zwei (ein Arbeits- und Boden hergeben; zu ihrer Hebung bedürsen wir aber unbedingt des Negers. Es ist also das ewige Gesetz der Selbsterhaltung, welches uns dazu nöthigt, den Schwarzen zur Plan- tagenwirthschaft zu bringen. Oder sind es nur Gründe der Humanität, welche uns Deutschen in Ostafrika den Kampf gegen die Sklavenjäger, das Araberthum, ausgedrängt haben? Erwartet auch nur einer, daß der von den Arabern befreite Sklave jemals daran denken wird, seinen Befreiern durch die That seinen Dank auszusprechen? Aber indem wir die Sklavenhändler verjagen, dienen wir ebenso gut den schönen Forderungen der Hu- manität, wie den praktischen Forderungen unserer Interessen; während wir jene verjagen, gelingt es uns, sesten Fuß zu fassen, denn wo jene sind, kommen wir nicht zum Ziele. erhalten. ein Schlafzimmer) und der Bureauvorsteher ein Zimmer: außerdem wird das Baubureau in den beiden nach hinten gelegenen Räumen, welche keine Veranda haben, untergebracht werden. Im Erdgeschoß des einen Normalhauses sollen das Kommandoburcau mit zwei und das Bureau der Medizinal Abtheilung mit drei (einem großen und zwei lleineren) Räumen untergebracht werden, außerdem sollen in je einem Zimmer die beiden Adjutanten sowie der Zahlmeister wohnen. Im ersten Stock wird der stellvertretende Gonverneur drei Zimmer und der Oberführer und der Oberarzt je zwei Der mittlere Raum ist der gemein- schaftlichen Benutzung vorbehalten. In den Erdgeschossen der beiden Unter- beamten-Häuser sind die Messeräumlichkeiten für die Beamten und Offiziere vorgesehen. Von den 21 Zimmern der Obergeschosse der beiden gedachten Häuser sollen je ein Zimmer erhalten: zwei Registratoren, drei Buch- halter, zwei Sekretäre, zwei Feldmesser, ein Drucker und zwölf Zahlmeister-Aspiranten. Die noch übrig bleibenden Zimmer sind vor- läufig als Fremdenzimmer gedacht. Im Erdgeschoß des zweiten Normalhauses soll das Bezirksamt ein Zimmer erhalten, für