Uebrigen genau an die Bestimmungen der Brüsseler Akte an, mit welcher er gleichzeitig in Kraft treten soll. Durch diesen Vertrag wird die Konvention vom 28. Juni 1835 ersetzt, nach welcher das gegenseitige Durch- suchungsrecht ein noch ausgedehnteres war. Sperrung der Dandelsstraßen im Dinterlande von Lagos. Auf eine im englischen Parlament gestellte Anfrage, betreffend die Sperrung der in das Innere von Lagos führenden Handelsstraßen, erwiderte der Unterstaatssekretär für die Kolo- nien, Baron de Worms, daß kürzlich mit dem Stamm der Jebus ein Abkommen, betreffend die Zusicherung des freien Durchzuges von Handelskaravanen durch ihr Land, getroffen worden sei. Vor einigen Tagen sei die Nach- richt von der Sperrung der nach Abeokuta führenden Straße eingetroffen. Der Gouverneur sei daraufhin telegraphisch ermächtigt worden, dem Stamm der Egbas energische Vorstellungen unter Androhung von Gewaltmaßregeln im Falle der Nichtwiedereröffnung der Straße zu machen. Freihafen-Erklärung von Lanslbar. Am 1. Februar d. J., um 10 Uhr Vor- mittags, hat die seierliche Erklärung Sansibars zum Freihafen im Zollhause daselbst unter Geschützsalut und in Gegenwart einer größeren Anzahl von Ehrengästen und eines nach Tau- senden zählenden Publikums stattgesunden. Die Zollhausanlage war festlich geschmückt und einer der größten Lagerschuppen in eine Festhalle verwandelt. Die Konsuln waren mit Aus- nahme des kranken Gerenten des italienischen Konsulates vollzählig anwesend. Seitens des deutschen Konsulates waren der Koaiserliche Konsul a.i. Anton und der Konsulatsdragoman, seitens der Kaiserlichen Marine der älteste Offizier der Korvettenkapitän Oelrichs mit einem seiner Offiziere zugegen. Der Keiser- liche Konsul nahm auf Einladung Mr. Portals au dessen Seite Platz. Die Feier begann damit, daß Mr. Porkal sich erhob und eine Erklärung verlas. Er führe, so bemerkte er, heut ein vor einigen Wochen gegebenes Versprechen aus, indem er die Zölle mit wenigen Ausnahmen für auf- gehoben erkläre. Von den früher gemachten Aus- nahmen könnte nun auch die auf Petroleum und entzündliche Oele bezügliche fortfallen. Auch alle Getränke von einem Alkoholgehalt über 50 pCt. 147 also auch all eWeine und Biere, seien zollfrei. Mur. Portal schloß mit der Hoffnung, daß Handel und Verkehr unter der neuen Aera einen neuen Aufschwung nehmen würden. Es trat demnächst der Leiter der New- Oriental-Bank-Filiale vor und verlas eine Adresse, in welcher der Dank der Kaufmann- schaft ausgesprochen und auf die Gefahren hingewiesen war, welche dem Handel Sansibars durch eine Ablenkung nach der gegenüber- liegenden Küste gedroht hätten. In seiner Antwort hob Mr. Portat her- vor, daß gegenwärtig nicht der geringste An- laß mehr vorliege zu irgend welcher Eifersucht zwischen Sansibar und seinen deutschen und portugiesischen Nachbarn, deren Interessen mit denen Sansibars vollkommen identisch seien und in der gemeinsamen Arbeit zur Beförde- rung der Civilisation ihren Ausdruck fänden. Der offizielle Theil der Feier schloß mit einem vom General Matthews ausgebrachten dreimaligen „hip hip hurrah“ auf Mr. Portal. Jahresbericht über den Sustand und die Ent- wickelung des südwestafrikanischen Schutzgebieles ] im Jahre 1891. 1. Die weiße Bevöllerung des Schut- gebietes zählt: 310 Deutsche, 273 Engländer, 19 Schweden, 8 Finuländer, 10 Holländer, 1 Belgier, 1 Schweizer, in Summa 622 Weiße, von denen ein großer Theil jedoch keine Staats- 1 angehörigkeit besitzt, sondern zu den sogenannten Afrikandern zu rechnen ist. « Alle diese ernähren sich durch Handel und Viehzucht. Einige betreiben nebenbei ein Handwerl, wie Zimmerei, Stellmacherei und das Schmiede- handwerk. Die eingeborene Bevöllerung besteht aus: 1. 3000 Vastards, 2. 30000 Hereros, 3. 30000 Ovambos, 4. 30 000 Okovangoleulen, 5. 8100 Namagquas, 6. 12000 Bergdamaras, 7. 3000 Buschleuten, in Summa 116 100 Farbige.