Reise Neichspostdampfer Schiffsbewegungen der Deutschen Ostafrika-Linie (CGamburg—Ostafrika). Letzte Nachrichten bis 28. April 1892 von nach „Kaiser“ Hamburg Durban 27. April ab Hamburg. „Admiral“ Durban Hamburg 25. April abgeg. von Dnrban. „Bundesrath“ Hamburg Durban 19. April in Suez eingetr. 4 „Reichstag“ Durban Hamburg 25. April abgeg. von Port Said. 4.„1. A. K. 4A. 4. J. . J. 4u. A. M S. K. . . L. K. S. . . S.. A. . A. A. K. A. . A. E .. KS. K. K. S. S. S. A. A. A. 4. 4k. . Kk. A A. u. u. EK. 4. 4. A.% Verschiedene Mittheilungen. Die Berathungen des Nolonialratbs. Der Kolonialrath trat am 20. v. M. zur Berathung zusammen. Dieser lag zunachst eine Vorlage zu Grunde, in welcher um ein Gutachten darüber ersucht wird, auf welche Weise eine einheitliche Schreib= und Sprech weise der auf die deutschen Schnutgebiete be- züglichen geographischen Namen zweckmäßig herbeizuführen ist. Mit Genehmigung des Reichskanzlers wohnten der Berathung von Seiten des Reichs-Marinc-Amts der Kapitän zur Sece Mensing, von Seiten des orienta- lischen. Seminars Dr. Büttner, von Seiten der hiesigen geographischen Gesellschaft der Professor Freiherr v. Richthofen, endlich Ir. Freiherr v. Dauckelman bei. Es wurde die Nothwendigkeit anerlannt, daß eine Einheitlichteit in Bezug auf Sprech= und Schreibweise der geographischen Namen mit thunlichster Beschleunigung herbeigeführt werde. Jedoch machte sich eine Meinungsverschieden heit darüber geltend, ob die Regelung von dem Kolonialrath oder von einer besonderen Sachverständigenlommission zu tressen sei, welche der Reichslanzler zu bernsen habe. Nach Erörterung dieser Meinungen hat sich der Kolonialrath mit sehr geringer Mehr- heit im Sinne der zweiten Alternative ent- schieden. Ferner wurde über eine die Sklaverei- und die Dienstverhältnisse in den Schutzgebieten zu veranstaltende Enquete beralhen. Es war zu diesem Zweck ein Fragebogen ausgearbeitet worden, dessen einzelne Posikionen zunächst einer Besprechung unterzogen wurden. Ihre nähere Feststellung wurde einer Kommission übertragen. In der Sihung am 21. April gelangte die Frage einer Reorganisation des Zollwesens in Deutsch-Ostafrika zur Berathung im Plenum. Der Verathung lag zu Grunde eine von dem Zolldirektor Hoh s- 4 I betrefsend die Umänderung des bestehenden Werthzoll-Systems in ein Gewichtszoll-System. Nach längerer Debatte wurde der Antrag des Rechtsamwalts Dr. Scharlach, im gegen- wäärtigen Moment von Aenderungen abzusehen, mit geringer Majorität abgelehnt. Dem An- trage des Staatssekrelärs a. D., Wirtlichen Geheimen Raths Herzog entsprechend wurde auerkannt, daß das System specifischer Zölle in der Handhabung erhebliche Vorzüge vor dem der Werthzölle habe, sofern der Tarif nur eine mäßige Anzahl von Positionen ohne komplizirte Untertheilung enthalte. Mit Rück- sicht auf die Lage der Verhältnisse sei es er- wünscht, an Ort und Stelle hierüber noch nähere Erhebungen zu bewirlen. Die Fest- stellung einer hierauf bezüglichen Resolution wurde einer Kommission von fünf Mitgliedern übertragen. Die beiden Kommissionen traten am 21. April ebenfalls zusammen und unterbreite- ten ihre Vorschläge am 22. April dem Plenum. In der Schlußsihung am 22. April be- richtete Staatssekretär a. D. Herzog zunächst über die Beschlüsse der Kommission, welcher die nähere Erwägung der Frage einer Aende- rung des Zollwesens in Deutsch-Ostafrika über- tragen worden war. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, daß eine Abänderung des bestehenden Systems zur Zeilt nicht rathsam sei. An und für sich ist die Kommission der Ansicht, daß das System spezifischer Zölle den Vorzug vor demjenigen der Werthzölle unter der Voraussetzung biete, daß der Tarif nur eine möglichst geringe Anzahl von Positionen ohne komplizirte Untertheilung enthalte. Es empfehle sich daher, bei der Einfuhr nur ge- wisse Waarengruppen mit einem höheren spezisischen Eingangszoll zu belegen, alle übri- gen aber vom Eingangszoll überhaupt frei zu lassen. Hinsichtlich der Anssuhr sei es wünschens- werth, nur Elfenbein, Kopal und Gummi einem Gewichtszoll zu unterwersen, die übrigen aber und jedenfalls diejenigen Produkte frei zu lassen, welche in Deutschland mit einem