— 408 — Die Kommission hat die nachstehend abgedruckten Beschlüsse gefaßt, welche nach Zu- stimmung des Reichs-Marine-Amtes und des Reichspostamtes die Genehmigung des Reichskanzlers gesunden haben. Einheitliche Schreib= und Sprechweise der geographischen Namen in den deutschen Schutzgebieten. (Für den amtlichen Gebrauch.) Bei geographischen Bezeichnungen, welche aus europäischen Sprachen entnommen sind, oder von Eigennamen herrühren, verbleibt es bei der ursprünglichen Schreibweise. Europäischen Sprachen entnommene allgemeine geographische Bezeichnungen wie Berg, Fluß, See, Dorf, Stadt u. s. w. sind in der Regel deutsch wiederzugeben. Im Uebrigen gellen für die Schreib= und Sprechweise der geographischen Namen in den deutschen Schutzgebieten folgende Regeln: I. Die Schrift hat den Wortlaut so genau wiederzugeben, wie dies mit einfachen Schriftzeichen möglich ist. II. Selbstlauter (Vokalc) und Doppellauter (Diphthonge) werden so geschrieben, wie sie in der deutschen Sprache klingen. Für äu en, oi und oy wird nur oi, für ai, ei, ay und ey nur ai gesetßt. Die Reihe der Selbstlauter und Doppellauter ist darnach solgende: a, e, i, o, u, ä, ö, ü, vi, ai, au. Selbstlauter werden doppelt geschrieben, wenn sie getrennt ausgesprochen werden. Werden Doppellauter getrennt ausgesprochen, so wird einer derselben mit einem Trema (#.) bezeichnet. Besondere Dehnung eines Selbstlauters wird durch den Cirkumsflex (7) bezeichnet. IIII. Für die Mitlauter (Konsonanten) gellen folgende Negeln: 1. Zusammengesetzte Mitlauter werden in ihre Bestandtheile ausgelöst: x ks, z undc S ts. 2. Genau wie im Deutschen werden gebraucht: b, d, f, g, h, k, I, m, u, p, r, t. 3. y tritt an die Stelle des deutschen j. 4. ; entspricht dem französischen j, di dem englischen j (französisch di). 5. sh entspricht dem deutschen sch, tsh dem deutschen tsch (englisch ch, französisch tch). 6. v entspricht dem deutschen w, w dem englischen w, kw dem deutschen qu. 1 .Hkh entspricht dem deutschen gutturalen ch, gh**) demselben Laut, jedoch weicher ausgesprochen, kt dem deutschen ck. zentspricht dem weichen deutschen §, 7 dem scharfen s (deutsch H). s entspricht dem deutschen z und weichen c. Als entbehrlich werden danach ausgeschieden die deutschen Schriftzeichen: e (S ts oder l), ck (= k'), ch (= k50), sch und tsch (= sh und tsh), qu (S lw), x (S ts), ph, sofern es wie a sgesprochen wird, 3z (= ts). Anders als im Deutschen werden gebraucht: j, v, w, y. IV. Bestehen Namen aus mehreren Wörtern, so sind diese in der Regel getrennt, jedoch mit Verbindungsstrichen zu schreiben. V. Zur Bezeichnung der betonten Silbe wird der Akut gebraucht, sosern nicht der Cirkumflex Anwendmg findet (11). VI. Nach den vorstehenden Regeln wird ein Verzeichniß der wichtigeren bekannten heographischen Namen aus den einzelnen Schutzgebieten aufgestellt, welches allmählich zu er- gänzen und auszudehnen ist. 2 *) Es ist das Zungener gemeint. *) Entspricht auch dem sog. Zäpschener.