— 425 — die nur zu kleiner Küstensahrt verwendet wer- den, zahlen jährlich einmal 150 Reis. Befreit von dieser Tonnengebühr sind die Kriegsschiffe aller Länder, die Handelsschiffe, die einen Hafen der Gesellschaft als Nothhafen anlaufen, sowie die ausschließlich zum Fischfang verwendeten Fahrzeuge. 2. Häusersteuer. Diese beträgt jährlich 900 Reis für jedes als Wohnung benntzte Gebäude. Befreit von dieser Abgabe, die von 1894 ab nur in Geld erhoben wird, sind die dem „mussoco“ unterworfenen Kolonen der Krongüter. Wer diese Steuer nicht in Geld entrichten kann, hat dafür eine entsprechende Anzahl von Tagen zu arbeiten. 3. eine Lizenzabgabe für Ausübung von Handel, Gewerbe und Handwerk, wofür ein besonderer Tarif aufgestellt ist. 4. Die Verpachtung von Grund und Boden im Gebiete der Gesellschaft, wozu dasselbe in drei verschiedene Klassen eingetheilt wird und zwar: a) in das zu Ansiedelungen (Ortschaften) bestimmte Land; in unbebautes, zu Ackerbau und Gewerbe bestimmtes Land, das unbewohnt ist; in solches, von Eingeborenen bewohnt, zu dem gleichen Zwecke bestimmt. Das Versahren bei der Verpachtung mit allen Förmlichkeiten wird eingehend vorge- schrieben. Endlich wird eine Aufforderung zur Nieder- lassung im Gebiete der Mosambique-Gesellschaft ausgesprochen. — c — Masttieinfälle. Aus dem Süden von Deutsch-Ostafrika, auf den bisher aus Rücksicht für die damit verbundenen Kosten der Gürtel mililärischer Stationen nicht ausgedehnt werden konnte, kommt die Nachricht, daß die Masiti einen räuberischen Einfall in die Gegend von Kilwa versucht haben. Der dortige Bezirkshaupl- mann berichtet, daß dieselben nach Ver- wüstung von drei Ortschaften Buguli, Kiata und des Dorses des Salim ben Omar und nach Ermordung von etwa 20 Personen wieder abgezogen sind. Der Bezirkshauptmann hat infolgs dessen Anfang Juli einen Nekognos= zirunegmarsch bis nach Mitang unternommen, das nächste Hinterland von Kilwa aber völlig ruhig gefunden. Dieselbe Nachricht kommt aus Mohoro, wo der Akida Schech Emir etwa 20 bewaffnete Leute zur Beobachtung der Masiti ausfgebolen hat. Das Hinterland von Lindi ist in einer günstigeren Lage, als es durch Matshemba, mit dem durchaus freund- schaftliche Beziehungen bestehen, gedeckt wird. Gravenreutb- Denkmal. Nach der am Schlusse dieses Blattes ab- gedruckten Zusammenstellung sind für das dem gefallenen Hauptmann Frhrn. v. Gravenreuth in Kamerun zu errichtende Denkmal Beiträge in Höhe von 7725,95 Mk. eingegangen. Mit Zustimmung der Familie des Verstorbenen ist die Herstellung des Denkmals dem Professor v. Miller, Erzgießerei in München, übertragen worden. Herr v. Miller hatte die Ausführung des Denkmals in der Weise vorgeschlagen, daß sich ein Postament aus Carrarischem Marmor auf zwei Stufen erheben soll, auf dessen Vorderseite das Medaillon des gefallenen Frhrn. v. Gravenrenth in Bronze, umgeben von einem Lorbcerkranz in Bronze, angebracht ist. Auf dem Postament ruht in sibender Stellung ein Löwe mit erhobenem Kopfe in die Ferne sehend und mit den Vordertatzen die deutsche Kriegsflagge schütend, welche sich zum Theil über dem Postamente entfaltet. Das Ganze wird eine Höhe von etwa 3.60 m erhalten und daher von weiter Ferne gesehen werden können. Die Ausführung des Denkmals in der vorgeschlagenen Weise durch den Professor v. Miller wird ein an Größe und Schönheit dem Verstorbenen wie unserm Vaterlande wür- diges Monument schaffen. Die Gesundheitsverbälinisse in Kamerun. Nach einem Berichte des Stabsarztes Dr. Schroeder vom 3. Juni 1892 traten keinerlei bemerkenswerthe Veränderungen des Gesundheitszustandes in Kamerun ein. Sowohl unter den Beamten, wie den daselbst ansässigen Kaufleuten kamen kurze, aber unbedenkliche Fieberanfälle, wie bisher, vor. Ueber die Temperaturverhältnisse in den Monaten April und Mai d. J. sind dem ge- nannten Berichte dazu folgende statistische An- gaben zu entnehmen. Im April betrug die höchste Lustwärme 32,2, im Mai 31,4, die niedrigste 20,4, beziehentlich 21% C. Im April erreichte das Barometer seinen höchsten Stand mit 762,8, im Mai mit 764 mm, seinen niedrigsten mit 757,3, beziehentlich mit 759mm. Ueber die in Kamerun erfolgten Niederschläge