Berathung kamen die Elals für Kamerun, Togo und Südwest-Afrilan. Bei dem Etat für Kamerun wurde die Frage wegen Ein führung eines Einfuhrzolls auf Gewebe erörtert; eine Diskussion sand sodann über die Regelung des Grundbuchwesens statt sowie über die Frage, ob und in welcher Weise die Rechts- pflege in unseren Kolonien änderungsbedürftig sei. Der Etat für Togo gab zu besonderen Bemerlungen leinen Anlaß. Bei dem Etat für Südwest-Afrika wurde die der South-West- Afrika Co. ertheilte sogenannte Damaraland- Konzession einer eingehenden Erörterung unter- zogen und die Frage, ob bei der Ertheilung dieser Konzession den deutschen Interessen nicht hinreichend Rechnung getragen sei, einer Kommission zur Berathung überwiesen. In diese Kommission wurden gewählt: Seine Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe- Langenburg, Staats-Minister v. Hof- mann, Geheimer Kommerzien-Rath Langen, Rechtsanwalt Dr. Scharlach und Oberst- Lieutenant v. Palczieux. In der Sitzung vom 25. Oktober trat der Kolonialrath in die Verhandlungen über den Etat für das ostafrikanische Schutgebiet. In der Generaldiskussion, welche darüber stattfand, lam insbesondere der Wunsch nach einer Ver mehrung der Schußtruppe zum Ausdruck. Es wurde serner darauf hingewiesen, daß für die weitere kulturelle und wirthschaftliche Ent wickelung des Schutzgebiets hauptsächlich der Bau von Eisenbahnen und Straßen ins Auge zu fassen sei. — Die weitere Berathung fand zunächst in einer Kommission von fünf Mit- gliedern statt, welche zu diesem Zweck gewählt wurde. Ueber das Ergebniß derselben erstattete Ehren--Domherr Hespers in der Plenarsitzung am 26. Berichl Die Kommission empfahl die Annahme zweier Resolutionen, welche sich auf eine Ver- mehrung der Schubtruppe und auf erhöhte Aufwendungen für kulturelle Aufgaben in Ost- Afrila beziehen. Hierauf wurde in die Spezial- berathung des Etats getreten. Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen kamen in folgender Fassung zur Annahme. 1) In Erwägung, daß nach den Er- sahrungen der letzten Jahre die Schutztruppe in Deutsch Ostafrika nicht ausreichend erscheint, um wichlige bedrohte Karawanenwege hin reichend zu sichern und gefährdete Vorposten der deutschen Interessensphäre genügend siark zu besetzen, hält der Kolonialrath es für noth- wendig, die Schutztruppc entsprechend zu ver- mehren und demgemäß den Reichszuschuß zu 539 erhöhen. Zugleich spricht der Kolonialrath aus, daß es nicht seine Absicht ist, durch die Vergrößerung der Schustruppe die kriegerischen Aktionen zu vermehren, sondern daß er damit erstrebt, die friedlichen Beziehungen zu den eingeborenen Häuptlingen zu entwickeln, dadurch den deutschen Einfluß und die deutsche Herr- schaft mehr zur Geltung zu bringen und das Wirthschaftsleben zu fördern. Der Kolonial= rath empfiehlt besonders von diesen Gesichts- punkten aus organisatorische Maßnahmen zum Zwecke der Vorbereitung der für den Kolonial- dienst bestimmten Osffizierc, Beamten und Mann- schaften. 2) Der Kolonialrath ist der Ansicht, daß die sortschreitende Entwickelung des deutsch- ostafrikanischen Schußgebiets die Aufwendung größerer Mittel für öffentliche Kulturarbeiten, Wegebanten, Telegraphenanlagen, Hafenanlagen u. s. w. ersordert; insbesondere erscheint es wünschenswerth, Vorarbeiten zur Anlage einer Eisenbahn in der Nichtung auf Mpwapwa in Angriff zu nehmen. Von sonstigen im Lause dieser Sitzungen gefaßten Resolutionen ist noch eine Resolution zu erwähnen, die der Kolonialrath mit Bezug auf die Verhältnisse im Hinterlande von Kamerun gefaßt hat. In dieser Resolution ersucht der Kolonialrath die Regierung, die durch das Abkommen mit Frankreich im Jahre 1885 bestimmte Grenze zwischen deutschen und französischen Interessensphäre im Hinterlande von Kamerun bis zum Tshadsee gegen Ueber- griffe zu schützen und im Uebrigen dafür Sorge zu tragen, daß auch von Westen her dic Aus- dehnung nach dem südwestlichen Theil des Tshadsees gesichert bleibt. Nach Schluß der Etatsberathung ver- handelle der Kolonialrath über einen ihm vor- gelegten Entwurf zu einer Berordnung, be- tressend das Verbot der Einfuhr fremder Kupsermünzen in Ost-Afrika. Einc weitere Berathung fand über Gewichte und Maße in Ost-Afrika statt. Nachdem am Donnerstag die Kommission des Kolonialraths für die Berathung südwest- afrikanischer Angelegenheiten getagt hatie, nahm an demselben Tage um 2 Uhr das Plenum der Versammlung die Verhandlungen wieder auf. Es wurde zunächst zur Wahl des ständigen Ausschusses geschritten. In denselben wurden die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter wiedergewählt, nämlich als Mitglieder: Staats- minister v. Hofmann, Staatssekretär a. D. Dr. Herzog und Herr Karl von der Heydt; als Stellvertreter: Staatssekretär a. D. Dr. v. Jacobi, Ehrendomherr Dr. Hespers und