— 96 Den Kai auch abwärts bis zur Joß-Bake weiterzuführen und dadurch nicht allein den heute dort bestehenden Morast aus der Welt zu schaffen, sondern auch dem Gouvernement ein bedeutendes Grundstück zu Bauten und Gartenanlagen zu ge- winnen, wird die Aufgabe der nächsten Jahre sein. Die Dandelskammer in Sansibar, welche, wie seiner Zeit gemeldet wurde, im August v. J. gegründet worden ist, ist in ihrem weiteren Bestehen durch den Austritt der deutschen und meh- rerer bedeutenden englischen Firmen stark gefährdet worden. Den Grund für den Austrikt dieser Firmen bilden gewisse Unregelmäßigkeiten, welche sich der Vertreter der Firma Forwood Bros. & Co. bei der Neuwahl des Präsidiums hatte zu Schulden kommen lassen, indem er das Gros der indischen Händler für sich zu gewinnen wußte. Das Government von Sanslbar. Unter dem 11. Jannar d. J. hat der stellver- tretende englische diplomatische Agent und General- konsul in Sansibar Mr. Rennell Rodd dem Kaiserlichen Konsul daselbst die durch Seine Hoheit den Sultan von Sansibar erfolgte Einsetzung eines aus vier ausführenden Beamten (executive ollicers) als Leiter der verschiedenen Departements beslehenden „Government“ amtlich bekannt gegeben und über Zusammensetzung, Organisation und Zuständigkeit dieser Centralbehörde Mittheilungen gemacht. Danach erfolgt die Leitung der answärtigen Be- ziehungen des Sultans ausschließlich durch den Ver- treter der britischen Regierung, das Government ist aus vier Engländern zusammengesetzt. Zum ersten Minister ist der General Mathews ernannt, welchem gleichzeitig das innere Verwaltungsdepartement unter- stcht und insbesondere die Befugniß zur Ertheilung sämmtlicher Zahlungsanweisungen übertragen ist. Der General Hatch ist mit der Leitung der Polizei und dem Kommando über die regulären Truppen des Sultans, der Commander Hardinge mit den Funk- tionen eines Hafenoffiziers betraut, während dem Zolldirektor Strickland das Departement der Zoll- und sonstigen öffentlichen Abgaben unterstellt ist. Diese vier höchsten Beamten, deren Ernennung durch den Sultan mit Zustimmung der Großbritannischen Regierung als Protektoratsmacht erfolgt ist, sind ans- schließlich zur Theilnahme an den „Ministerial Councils“ berufen. Denselben steht eine Reihe von Hülfsbeamten zur Seite. Der General Mathews verfügt über zwei ein- heimische- Subalternbeamte (einen „Registrar and Auditor“ und einen „Magistrate"), außerdem über einen indischen Architekten, welcher das Departement der öffentlichen Arbeiten leitet, sowie über den englischen Arzt Dr. Charlesworth als Medizinalbeamten. Dem General Hatch untersteht als Stellvertreter im Kommando ein zweiter englischer Offizier im Haupt- mannsrange, ferner ein aus Malta gebürtiger Polizei- meister. Unter den Befehlen des Kapitäns Hardinge steht ein eingeborener erster Assistent für den Hafen- dienst, während zu dem Ressort des Zolldirektors Mr. Strickland ein Bureauvorsteher und zwei Kassirer gehören. Das NebenSdollamt Moa im Schutzgebiete von Deutsch-Ostafrika ist seit dem 10. November v. J. für den Zollverkehr eröffnet worden. verkauf von Munition in Betschuanaland. Durch Erlaß des Oberkommissars für Englisch- Südafrika vom 31. Dezember v. J. hat die Ver- fügung desselben vom 4. Oktober v. J., betreffend den Munitionsverkauf an Eingeborene im englischen Schutzgebiet von Betschuanaland, eine Aenderung dahin erfahren, daß an Stelle der Worte „drei Pfund Schießpulver“ fortan „fünf Pfund Schießpulver“ zu setzen ist. (Vergl. D. Kol. Bl. 1892 S. 585.) Im Gereiche des Schutzgebictes der Marsball-Inseln ist nach einem Berichte des Kaiserlichen Kommissars Dr. Schmidt aus Jaluit vom 6. Dezember in der letzten Zeit nichts Bemerkenswerthes vorgefallen. Vielmehr fahren die Verhältnisse fort, sich in ruhiger und ersprießlicher Weise zu entwickeln. Der bisherige Sekretär Brandeis, welcher im November v. J. mit S. M. Kreuzer „Sperber“ eine Rundreise durch das ganze Schuhgebiet gemacht hat, hat sich am 10. Dezember v. J. auf seinen neuen Posten als kommissarischer Richter nach Herbertshöh begeben. An seine Stelle ist der bisherige Beamte in Naurn Johannsen getreten. Der Etat des Rongostaates beziffert sich auf die Summe von 54440 681 Frcs., wobei der belgische Zuschuß mit 2000 000 Frcs. und der des Königs mit 900 000 Frcs. bereits einbe- zogen ist. Die Gesammteinnahmen au5 Ein= und Ausfuhrzöllen betragen 922 315 Frcs. Die Aus- gaben für den Dienst in Europa belaufen sich auf 97 600 Frcs., es sind dabei aber die bedeutenden Ausgaben der Departements der Finanzen, der Justiz, und des Aeußeru nicht mit eingerechnet. Die Aus- gaben für die afrikanische Verwaltung sind mit 624 985 Frcs., die der Schutztruppen auf 2126470 Frcs. und die der öfsentlichen Arbeiten auf. 509853 Frcs. angesetzt.