— 84 847 Rup. Kolonialwaaren und für 195 6341 Rup. Elfenbein eingeführt worden sind. Die Ge- sammteinfuhr während des Monats Oktober hat 1 860 241 Rup. bekragen. Den Hauptantheil an dem Import nimmt Bom- bay mit 421 519 Rup., an zweiter Stelle steht die deutsch-ostafrikanische Küste mit 245 265 Rup., dann folgt New-York mit 216 000 Rup. Die unter der Botmäßigkeit des Sultans von Sansibar stehenden Länder importiren für 214 348, London für 200 702, die Häfen der Britisch-ostafrikanischen Gesellschaft für 73 397 Rup. Den 7. Plaßz nimmt Hamburg mit 55 024 Rup., den 8. Marseille mit 38 035 Rup. ein. Ueberslcht über die im deutschen Schutzgebiete der WMarshall-Inseln am z. Januar zsgs ansässigen Deutschen und Fremden. a) Nach Staatsangehörigkeit und Stand oder Gewerbe. r 8 * Staats- HBEIEILEIEIIIE * TIIIEEEIIEEIIIEI angehörigkeit HEEELIEEHIIEIE 2* S6E S[685 Deutsche 39 4 1333 144 3 — 2 Amerikaner — 10—— 1 — 2 Brasilianer — 1— — — — Hiesen- 11 — — — — 2Z 9— Englnde. u2 1 Norweger 3 — 3 - — — —— ortugiesen —— — —- P 1 1|— — — — 88 weizer —1—1 — Ohne Staats- angehörigseit 31— 3 —— Zusammen89 4142 4 18 5 b) Nach Maßgabe ihres Wohnsites. 2 2 2 Staats= 7 — 2 5 ————. (38. Sl angehörigleit S ZEEE| ESESESSS-ZSB EEBEELEE I 1 Deuti2·.3930 1j—--—H—x 12—2—21 Amekianek.133—-—«»2«2IZ, Brasiliane —! Ü –— Chinesen 111— +– Dänen1—— Engländer 44 1 2) 2 3 Norweger 3————1□ 1 1 Portugiesen .21— — 2—1—— *—x 1— ] 1 Schwei 11————— Ohne — — angehörigkeit 3——. 2—|—|— —. 1 Zusammen9 49 1| 3, 2. 1. 4. 5 7. 2. 41 8 235 Anwendung des Minimaltarifs auf die Erzeugnisse Madagaskars. Auf Grund eines Beschlusses der Ressortminister findet auf die Erzeugnisse Madagaskars bei der Ein- fuhr nach Frankreich, soweit sie mit Ursprungszeug- nissen versehen sind, der Minimaltarif Anwendung. Um Mißbräuchen vorzubeugen, ist bestimmt worden, daß zur Ausfertigung dieser Zeugnisse bis auf Wei- teres nur die französischen Residenten in Tamatawe, wigunwa, Nossi-Bé und Mananzar befugt sein sollen Demgemäß genießen die begünstigte Behandlung einstweilen nur die aus diesen vier Häfen kommenden malegassischen Erzeugnisse, den einzigen der Insel, wo gegenwärtig offizielle französische Vertreter sich befinden. (Cirkular der Generalzolldirektion vom 6. Februar 1893, Nr. 2253.) Aenderungen des Solltarifs der Nolonie Sierra Leone. Eine am 1. März d. Is. in Kraft getretene Ver- ordnung vom 3. Februar d. Is. (Nr. 1 von 1893) lautet: 1. Der Eingangszoll auf Spirituosen wird wie folgt festgesebt: Spirituosen, deren Stärkegrad durch Sykes Hydrometer ermittelt werden kann, für das Gallon Normalgehalt nach dem x Hydrometer 3 Schill. und so im Verhältniß für größere oder geringere Stärle und für größere odergeringere Mengen Spirituosen, versüßteoder versetzte, deren Stärke- grad sich durch Sykes Hydrometer nicht ermitteln läßt, für das Gallon und dementsprechend für größere oder geringere Mengen. Siritugsen, nicht aufgeführt, für das Gall .3Echill. 2. der Gonoernenr wird ermächtigt, für Ccgen. stände, welche in die Kolonie zum amtlichen Gebrauche der Konsulate eingeführt werden, Zollfreiheit zu gewähren. 3. Sektion 111 der die Aenderung des Zolltarifs betreffenden Verordnung von 1890, wonach von den nach den Los-Juselu eingeführten Waaren ein Werthzoll zu erheben ist, wird aufgehoben. 3 Schill. Die Fead-Inseln und Inseln der Bougaindille-Straße. S. M. Kreuzer „Sperber“ hat bei seiner An- wesenheit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie Anfang dieses Jahres auch die Fead-Inseln und die Inseln der Bougainville-Straße besucht. Auf den Fead-Inseln leben zur Zeit nur noch etwa 80 Per-