Die Haupteinfuhrartikel waren: LoandapBenguelas Ambriz Mossa, Dollar Dollar Dollar Dollar Baumwollenwaaren 650 000 600 270 45 000 Gewehre4000900% 0 u#0ser 75000 0000)0 000 3500 Eisenwaaren350000 100 000 100 000 eider — 0 000 — — Baumwollenwaaren und Pulver kamen haupt- sächlich aus England, Gewehre aus Belgien und Frankreich, Kleider, Wein, Olivenöl aus Portugal. Nächst England war Deutschland an der Einfuhr am meisten betheiligt. Die Einfuhr der Vereinigten Staaten betrug nach den Deklarationen 71 310 Dollar, wird in Wirklich- keit aber auf über 150 000 Dollar geschätzt. Die Hauptausfuhrartikel waren: Loanda,Benguela Ambriz Mossa- Dollar Dollar Dollar Dollo Palmdk 41 000 — — —- Gmsnui(kssbbek).4600001100000— —- Kassec..... 1300000—470000— achö..... 72000145000— — Palmtcrne... 35000- —- — Glfenbeiu.... 175047000— 1100 Baumwolle 400 3200—.2000 Orseille 9500) 8000 — — Gummi (gums) 3300% — — Almoidina (Gummi uphorbia arborescens). . — — — 2200 VTiee — — — 19000 Schiffsverkehr. In den verschiedenen Häfen von Angola kamen an 149 portugiesische, 29 fremde Kriegsdampser und 7 portugiesische Kriegssegelschifse mit einem Gesammtraumgehalt von 74 560 Kubik= meter, 292 portugiesische, 339 fremde Handelsdampfer, 24 portugiesische und 32 fremde Segelschiffe mit einem Gesammtraumgehalt von 955 876 Kubikmeler. Auf dem Guanzafluß verkehrten 23 Dampfer und 685 Passagiere. Die Zahl der von Angola nach St. Thomé und Principe beförderten Arbeiter war 1768. Dem Küstenverkehr dienten in 15 Häfen im Ganzen 3414 Fahrzeuge mit 102 746 Kubikmeter Raumgehalt. HSendung eines Pflanzentransportes für den botanischen Garten in Ramerun. Anfang dieses Monats ist wiederum ein größerer Pflanzentransport in Wardschen Kästen mit dem Damwpfer „Eduard Bohlen“ nach Victoria (Kamerun) gesandt worden. Die Pflanzen stammen aus dem Vermehrungshaus der Centralstelle für die Kolonien 256 — des hiesigen Königlichen botanischen Gartens und sind seiner Zeit durch Dr. Preuß, den Leiter des botanischen Gartens in Victoria, ausgesucht worden. Titterarische Besprechungen. Die, deutsche Kolonial-Gesetzgebung, Samm- lung der auf die deutschen Schutgebiete bezüglichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen Vereinbarungen mit Anmerkungen und Sach- register. Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch herausgegeben von Riebow, Gerichts-Assessor. Berlin 1893. E. S. Mittler & Sohn. Preis Mk. 14,— gebunden. Das vorliegende Werk trägt einem längst gefühl- ten Bedürfniß Rechnung. Es faßt die auf die Kolonialverwaltung bezüglichen Bestimmungen zu- sammen, die bisher vielfach zerstreut, zum Theil, namentlich vor dem April 1890 — dem Beginn des Erscheinens des „Deutschen Kolonialblattes“ — über- haupt noch nicht veröffentlicht waren. Es zerfällt in zwei Theile, von denen der erste Allgemeine Be- stimmuiggen (Centralverwaltung, Rechtsverhältnisse der Beamten, Rechtspslege, internationale Vereinbarungen), der zweite die besonderen Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete, nach diesen geordnet, enthält. Das Werk gewährt eine gute Uebersicht über die gegenwärtigen Verhältnisse der deutschen Schutgebiete und wird Jedem, der zu denselben in amtlichen oder anderweiten Beziehungen steht, ein willkommenes Hülfsmittel sein. Für die fortlaufende Ergänzung wird durch das „Deutsche Kolonialblatt" Sorge getragen. Kriegs= und Expeditionsführung in Afrika von C. Morgen, Premierlieutenant à la suite des 4. Ostpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 63, kommandirt zum Auswärtigen Amt. Der Verfasser hat in dem vorliegenden 40 Oktav- seiten starken Schrifichen die Erfahrungen nieder- helegt, welche er bei seinem Zuge durch das Kame- runer Hinterland in Bezug auf die wichtigsten Regeln der Expeditionsführung gesammelt hat. Er schildert den Waffengebrauch der Eingeborenen und ihre Kampfesweise, beschreibt die Zusammensetzung, Vorbereitung und Ausrüstung einer Expedition und stellt Grundsägze für ihre Durchführung auf. Wenngleich den Ausführungen wesentlich westafrika- nische Verhältnisse zu Grunde liegen, so ist Vieles auch für Ostafrika beachtenswerlh. Die Lektüre der Schrift kann jedem Expeditionsführer empfohlen werden.