lichkeit der Kultur von Luzerne, Klee und Serra- della in Togoland und ein Gutachten abgeben über den Werth von Sanseviera-Fasern, welche von dem Kaiserlichen Bezirkshauptmann in Tanga eingesandt worden war. 4. Der bisher mit der Kultur der im Vermeh- rungshause vorhandenen Pflanzen beauftragte Garten- gehülfe Scholz ist zum Gärtner des botanischen Gartens zu Victoria bestimmt worden und dahin abgegangen. An seine Stelle ist der Gartengehülfe Staudt getreten. S#xpedition in das Dinterland der englischen olonie Lagos. Der Gouverneur der englischen Kolonie Lagos Mr. Carter hat zu Anfang dieses Jahres eine Ex- pedition zwecks Erschließung des Hinterlandes und Beilegung eines alten Streites zwischen den Ibadans und Ilorius unternommen. Er brach zu derselben am 3. Januar in Begleitung von sieben Beamten (darunter vier Europäer), 100 Mann Schustruppe und 350 Trägern auf und gelangte auf dem Wege über Otta—Abeokuta—Eruwa—Ado — Iseyin — Oya nach Oybomosho, wo er am 6. Februar eintraf. In Abeokuta und Oya wurden Friedens= und Freundschaftsverträge mit den Beherrschern der Länder Egba und VYoruba, Alake und Alafin ahgeschlossen. Die wesentlichen Bestimmungen der Abmachungen sind: Verpflichtung zur Erhaltung friedlicher Beziehun= gen zwischen den beiderseitigen Unterthauen und bei etwai 5 Streitigkeiten endgültige Entscheidung durch den Gouverneur, volle Freiheit des Handels, des Grunderwerbes und der Niederlassung für die Unter- thanen von Lagos in Egba und Yoruba, Verbot der Wegesperrungen, Abschaffung der Menschenopfer und thatkräftige Unterstützung der Missionsbestrebungen. Die Unabhängigkeit der Länder wurde gegen das Versprechen der beiden Häupllinge, sich der Schutz= herrschaft keiner anderen Macht zu unterwerfen, zu- gestanden. In Oybomosho angelangt, begann der Gouver= neur Vermittelungsverhandlungen zwischen den Stämmen Ibadans und JIlorins, welche seit länger als 16 Jahren in Fehde gestanden hatten. Es ge- lang ihm, den Streit beizulegen und die Stämme zu veranlassen, ihre Feldlager aufzugeben und an ihre regulären Wohnsitze zurückzukehren. Die Rückkehr des Gouverneurs erfolgte über Ibadan—Idjebn OdeEpe. Er traf am 4. April in Lagos wieder ein. Auf der ganzen Reise wurde ihm an allen berührten Plätzen seitens der einge- sessenen Bevölkerung die beste Aufnahme bereitet, in Lagos wurde ihm bei der Rückkehr ein festlicher be- geisterter Empfang zu Theil. 27 ½ Der Expedition wird von der Geschäftswelt der Kolonie Lagos, zu welcher auch manche deutsche Fir- men gehören, eine erhebliche Bedentung beigemessen. Weil es dem Gorverneur gelungen ist, freundschaft- liche Beziehungen mit den Stämmen des Hinter- landes in durchaus friedlicher Weise herzustellen, erhofft man wohl mit Recht eine bedeutende Belebung des Verkehrs und Handels. Auch der Erdkunde sind Dienste geleistet worden, insofern einer der Begleiter des Gouverneurs die Lage vieler Ortschaften durch fachkundige Beobach- tungen festgestellt hat. Der Jahresbericht der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft, welcher der demnächst stattfindenden Generalversamm- lung vorgelegt werden soll, ist soeben veröffentlicht worden. In demselben wird zunächst eine Uebersicht über die Thätigkeit der Gesellschaft im vergangenen Jahre gegeben, wobei besonders eingehend das Verhältniß der Kompagnie zu Uganda besprochen wird. Das Ministerium Salisbury habe die Gesellschaft zur Besitzergreifung jenes Landes ermuthigt. Da ihr aber von Seiten des gegenwärtigen Kabinets jede Unterstützung entzogen worden sei, so habe sie sich zur Räumung entschließen müssen, und sie werde ihre frühere Stellung in Uganda wohl nicht wieder ein- nehmen. Auch bezüglich Witus hege man ernsie Besorgnisse. Die Koslen der Unterhaltung der für die Ruhe des Landes nöthigen Polizeitruppen überstiegen die Mittel der Gesellschaft. Die Direktoren machen daher be- kannt, daß sie mit Ablauf des mit den indischen Mannschaften abgeschlossenen Kontrakts am 1. Juni d. Is. die Truppen nicht mehr in ihrer gegenwärtigen Stärke erhalten könnten. Sodann wird in dem Jahresberichte über fünf Punkte Klage geführt, mit Bezug auf welche die Re- gierung die Interessen der Kompagnie besonders ver- nachlässigt habe: 1. Das lange Hinausschieben einer Entscheidung über die zukünftige Stellung der Gesellschaft in den Gebieten hinter dem Küstenlande. 2. Der Umstand, daß das von der Kompagnie beanspruchte und vom Sultan von Sansibar zu- gestandene Recht der Kapitalisirung der dem Sultan jährlich zu zahlenden Rente noch nicht offiziell aner- kannt worden sei. 3. Die Nchtertheilmg von Vollmachten zur Erhebung von Steuern behufs Bestreitung der Po- lizei= und Munizipalkosten. 4. Der Aufschub einer die geplanten Eisenbahn= bauten betreffenden Entscheidung des Parlaments, welche herbeizuführen die vorige Regierung sich ver- pflichtet habe.