Deutsche Schiffe verkehrten hier: 6 mit 29 Einklarirungen und 4 013 Reg. Tons gegen 5 mit 16 Einklarirungen und 2572 Reg. Tous im Vorjahre. Dem deutschen Handel dienten im gleichen Zeit- raume vom 1. Jannar 1892 bis 31. März 1893: 12 Schiffe mit 46 Einklarirungen und 6334 Reg. Tons 9 Schiffe mit 25 Eennssicine und 3875 Reg. Tons im Vorjahre. Postverkehr. Laut Bericht der hiesigen Kaiserlichen Postagentur sind im Zeitraume vom 1. Jannar 1892 bis 31. März 1893 17 Posten hier eingegangen und 27 abgegangen. Eingegangen sind: von Sydney 1 mit Dampfer, - - 5 -FSeqgesschiff, 2 haubschen Kriegsschiffen, 2 v - Apia 1 :Dam - - 2 un Kriegsschiffen, * San Francisco 4 Segelsch hiff, 2 -GHonolulu Abgegangen sind: nach Sydney 2 mit Dampfer, - - 2 Segelschiff, 2 - deutschem Kriegsschiff, - 1 Ei, Butaritari) mit Segel- chi Anpia 1 mit deutschem Kriegsschiff, San Francisco “"° “v 2. - egelschiff, 4 (via Butaritari) mit Segel- schiff, 1 (iis. z0, mit deutschem Kriegs Hongkong 2 mit Schelschlh if4 : Manila 5 (via Ponape) mit Segelschiff, issabon 2 mit Sepelschift. . Ponapé 2 *. Herbertshöhe 1= deutschem Kriegsschiff, Nachdem im vergangenen Jahre die in Jaluit bestehende amerikanische Firma eingegangen ist, dürste in Zukunft der Verkehr mit San Francisco nach- lassen, was gerade hinsichtlich der Briefsendungen zu beklagen ist. Deun unter günstigsten Verhält- nissen konnte auf diesem Wege ein Brief bereits in etwa 50 Tagen Europa erreichen, während er auf dem Wege über Sydney wenigstens 70 Tage dazu braucht. Verwaltung und Rechtspflege. Auch in dem Berichtsjahre 1892/93 herrschte im Schutzgebiet die vollständigste Ruhe. Die Rechtspflege im Schutzgebiete veranschaulicht solgende Uebersicht der richterlichen Geschäfte im Zeitraum vom 1. Januar 1892 bis 31. März 1893: 386 Bei dem Gerichte I. Instanz waren anhängig: J. Birgerliche, Rechtsstreitigkeiten: Prozesse 1 Sonstige Nechtssachen 3. II. Strafsachen: Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu er- erlassen, 3. Sachen, in denen ein Hauptverfahren einzu- leiten war, 3. III. Sachen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit: Vormundschaften und Pflegschaften 3. Erbtheilungen 2. Eintraungen und Löschungen uch 14. Sonstige Handlungen der nicht streitigen Ge- richtsbarkeit (Geglonbigumgen, Testaments- errichtungen u. s. w.) 129 Eingeborene sind in 16 Fällen bestraft worden. Bei dem Obergerichte und dem Oberrichter war keine Sache anhängig. Die Eingeborenen gewöhnen sich immer mehr daran, alle ihre Streitigkeiten vor den Kaiserlichen Kommissar zu bringen, obgleich die eingeborenen Missionslehrer der amerikanischen Bostonmission immer noch bemüht sind, auch in Rechtsstreitigkeiten ihr privates Urtheil den Parteien gegenüber als das maßgebende darzustellen. Die Landstreitigkeiten, die früher ein so wichtiges Kapitel bildeten, sind all- mählich auf ein Minimum zurückgegangen und dürften demnächst ganz von der Bildfläche ver- schwunden sein. Das Ergebniß der Finanzberwaltung hat auch im vergangenen Jahre wiederum gezeigt, daß das Schutzgebiet der Marshall-Inseln sehr wohl im Stande ist, die Kosten für seine Verwaltung aufzu- bringen, während es andererseits zahlreichen Personen Beschäftigung und Verdienst gewährt. im Grund- Belgien und der Nongostaat. Mit allen gegen sieben Stimmen hat nach drei- tägiger Verhandlung die belgische Kammer in ihrer Sitzung vom 13. Juli die im Einverständniß mit der Regierung seilens der Kommission vorgeschlagene Fassung für Revision des Artikels 1 der Verfassung angenommen. Das wichtigste Hinderniß, welches bis- her der Einverleibung des Kongostaates in Belgien entgegenstand, ist damit beseitigt worden. Selbst hervorragende Mitglieder der Opposition, wie die Abgeordneten Janson und Woeste, haben zu diesem von der belgischen Regierung beabsichtigten Schritte ihre „Zustimmung in warmer Weise ausgesprochen. Der Artikel 1 der belgischen Verfassung lautet mumehr: La Belgique et diviséc en provinces: Anvers, le Brabant, la Flandre occidentale, la Flandre orientale, le Hainant, Liège, le Limbourg, le Luxembourg, Namur. H appar-