1. Bezüglich der Unterbringung der befreiten Sklaven: „Der Kolonialrath empfiehlt im Anschluß an Art. VI und XVIII der Brüsseler Generalakte, so- fern es nicht möglich ist, die infolge des Anhaltens oder der Auflösung eines Sklaventransports frei- gewordenen Sklaven in ihr Heimathland zurück- zusenden und ihren Familien zurückzugeben, 1. für die Erziehung und Unterbringung der verlassenen Kinder in geeignet erscheinenden Anstalten, z. B. den Waisenhäusern der Missionen, oder in ge- eigneten Familien wie bisher Sorge zu tragen, 2. den Erwachsenen, soweit denuselben eine ihre Freiheit und ihren Unterhalt sichernde Arbeitsgelegen- heit nicht verschafft werden kann, zu einer seßhaften Unterkunft behilflich zu sein. Für diese Ansiedelung sind zu wählen entweder bereits bestehende Niederlassungen, in welchen die besreiten Sklaven an Volksgenossen Vorbilder der Arbeit und der Gesiltung finden, oder falls dies nach örtlichen Verhältnissen nicht möglich erscheint, ist die Anlage besonderer Stationen in Aussicht zu nehmen. In diesen Ansiedelungen sollen die befreiten Sklaven in den Stand gesetzt werden, sich ihre Existenzmittel hauptsächlich durch Ackerbau selbst zu verschaffen. Die Ordnung der Verwaltung und der Gerichts- barkeit soll sich thunlichst den einfachen afrikanischen Verhältnissen anschließen. Für Förderung der Er- ziehung und Gesittung ist die Mitarbeit der Mission in Anspruch zu nehmen.“ 2. Bezüglich Deutsch-Südwestafrika: 1. Der Kolonialrath hält es für nöthig, dem gegenwärtigen Kriegszustand in Südwestafrika und den damit verbundenen Mißständen ein schleuniges Ende zu bereiten, und ersucht den Herrn Reichs- kanzler, fortgesetzt die hierzu geeigneten Maßregeln zu ergreifen. · 2. Er hat mit Befriedigung Kenntniß genommen, daß die Bemühungen der Regierung fortgesetzt auf die Verbesserung der Post= und Telegraphenver= bindung sowie auf Gewinnung einer gesicherten Landungsstelle an der Swachaub-Mündung gerichtet sind. Zur Vorbereitung der Letzteren empfiehlt sich die Verwendung eines angemessenen Theils des für außerordentliche Ausgaben eingestellten Betrages. 44AA“ 4 A A. A. A. E. A. E. A. . 4. E. 4. E. Z. . A. A. 4u Perwnal-Machrichten. Deutsch-Ostafrika. Der Landrentmeister beim Kaiserlichen Gouver= nement von Deutsch-Ostafrika Herr Ober-Postdirek- tionssekretär Jakobs, der sich zur Zeit auf Urlaub in Deutschland befindet, ist auf weitere zwei Monate beurlaubt. 448 Der Vorsteher des Postamts in Dar-es-Salm Postinspektor Puche ist aus Gesundheitsrücksichten vom 20. November ab auf vier Monate zum Auf- enthalte außerhalb des ostafrikanischen Schutzgebietes beurlaubt worden. Zu seiner Vertretung ist der Ober-Postdirektionssekretär Bastian aus Berlin be- stimmt worden. Derselbe wird mit dem am 12. Ok- tober von Marseille abgehenden Dampfer abreisen und nach Rückkehr des Herrn Puche nach Darees- Saläm in einer neu einzurichtenden Stelle eines Ober-Postsekretärs und ständigen Vertreters des Post- inspektors im ostafrikanischen Schutgebiete verbleiben. Der Zollamtsassistent 1. Klasse beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika v. Wedell hat am 27. d. Mts. von Neapel aus mit dem Reichspost- dampfer „Admiral" die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika angetreten. Die Zollamtsassistenten 2. Klasse beim Koaiser- lichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika: Axt- helm, Clasen, Fink, Koppetsch, Penski, NRitter und Sellentin haben am 13. d Mts. von Ham- burg aus mit dem Reichspostdampfer „Admiral“ ihre Ausreise nach Deutsch-Ostafrika angetreten. Der Kapitän zur See a. D. Hartog ist nebst Gattin am 4. Juli in Dar-es-Saläm eingetroffen. Der bisher nach Deutschland beurlaubte Kapitän Berndt von der deutsch-ostafrikanischen Gonverne- mentsflottille hat am 30. Angust von Neapel aus mit dem Reichspostdampfer „Kaiser“" die Rückreise nach Dar-es-Saläm angetreten. Der Maschinentechniker beim Kaiserlichen Gonverne- ment von Deutsch-Ostafrika Küster ist am 4. Juli in Dar-es-Saläm eingetroffen. Die Bootsunteroffiziere bei der Flottille des Kaiserlichen Gonvernements von Deutsch-Ostafrika Neumüller, Hasenritter und Oelsner werden ihre Ausreise nach Deutsch-Ostafrika mit dem am 11. Oktober von Hamburg abgehenden Neichspost- dampfer antreten. Nach einem hier eingelaufenen Telegramm aus Dar-es-Saläm ist der Unteroffizier Klein am 16. Sep- tember in Kisaki an perniziöser Malaria gestorben. Togo. Der Kaiserliche Kommissar für Togo v. Putt- kamer, der in einem böhmischen Bade von seiner schweren Erkrankung Heilung gesucht und gefunden hat, ist am 30. September wieder in Berlin ein- getroffen.