— 31 Schürfschacht bei Otavi soll 14 Fuß stark sein. Es steht zu hoffen, daß dieses Vorkommen sich in be- trächtlicher Länge und Tiefe ausdehnt. Leider kann es in einer größeren Tiefe als 33 Fuß nur mit Hülfe einer Pumpanlage erschlossen werden. Da die Proben 31 bis 38 Prozent Kupfer und 13 bis 15 Unzen Silber auf die Tonne ergeben, so ist es kaum nöthig hinzuzufügen, daß ein größerer Umfang der Lagerstätte beträchtlichen Werth haben würde.“ Kharaskhoma BSplorin and Pro- specting Syndicate, Liwmited. Das Syndikat hatte im Jahre 1889 von seiner Ab- sicht, in dem zur deutschen Interessensphäre gehörenden südlichen Namaqualand Land= und Bergwerksberechti- gungen zu erwerben, Mittheilung gemacht und an- gefragt, welche Stellung die Kaiserliche Regierung zu solchen Erwerbungen einzunehmen gedenke. Es wurde ihm damals erwidert, daß bei Ausdehnung der Schutzherrschaft auf diese Gebietstheile vorher erworbene Privatgerechtsame billige Berücksichtigung finden würden. Das Syndikat hat hierauf unter bedeutenden Aufwendungen von den Stämmen der Bondelzwarts, Veldschoendragers und von Zwart- modder Konzessionen erworben. Letztere konnten in ihrem vollen Umfange nicht anerkannt werden, weil damit die wirthschaftliche Zukunft dieser Gebiete aus- schließlich in die Hände einer Privatgesellschaft ge- geben worden wäre. Mit Rücksicht jedoch auf die oben erwähnte Zusage und in Anerkennung der Dienste, die das Syndikat bei dem Abschluß von Schutzverträgen mit den Stämmen des Südens dem Reiche geleistet hatte, hat die Regierung die Land- konzessionen nur in den Grenzen anerkannt, die sie aus wirthschaftspolitischen Erwägungen glaubte ziehen zu müssen. Als Gegenleistung für diese Anerkennung übernahm das Syndikat die Verbesserung der Landungs- vorrichtungen in Lüderitzbucht und die Anlage eines Schienenwegs von dort nach dem Innern. Es liegt alf der Hand, daß die Herstellung einer besseren Verbindung von Lüderitzbucht nach dem Hinterlande für die Entwickelung dieses Gebietes von der höchsten Wichtigkeit ist und nur von einer Gesellschaft, die dort bedeutende Interessen hat, übernommen werden konnte. Da ferner die Regierung hinsichtlich der Bergwerkskonzessionen an die Bestimmungen der Kaiserlichen Bergverordnung gebunden war, welche Streitigkeiten über die Rechtsgültigkeit solcher Kon- zessionen der Entscheidung durch die Bergbehörde überweist, so konnte sie die Bergwerksgerechtsame des Syndikats nur unbeschadet der etwaigen gegentheiligen Entscheidung der Bergbehörde bestätigen. Durch Ver- einbarung mit der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika hat das Syndikat die Abtretung des zu den Landungseinrichtungen und zu dem Bahn- bau nöthigen Geländes, soweit es sich im Eigen- thume der Gesellschaft befindet, erlangt. Doas Sundikat hat im Juli dieses Jahres einen Ingenieur nach Lüderitzbucht entsandt, um die Vor- arbeiten zur Tracirung der Eisenbahnlinie vorzu- nehmen. Nach den Feststellungen dieses Technikers ist Lüderitzbucht ein vorzüglicher Hafen, und wird der Bau einer Eisenbahn von dort nach dem Inneren auf keine besonderen Schwierigkeiten stoßen. Das einzige Hinderniß von Bedeutung ist der in der Nähe der Küste gelegene Dünengürtel, der zu passiren ist; jenseits desselben ist das Terrain meist eben und hart. Die Bahn, die im Allgemeinen von der Bucht aus der jetzigen Fahrstraße entlang laufen soll, wird die hohen Sanddünen in Schlangenlinien umgehen können. An einer kurzen Strecke, wo sich dies in- folge des beständig von Süden nach Norden wehen- den Flugsandes nicht durchführen läßt, soll ein Tunnel gebaut werden. Das Syndikat hat unter Benutzung der mit der Kolonisation ähnlicher Gebiete in Südafrika ge- machten Erfahrungen einen Plan zur Besiedelung der ihm überwiesenen Ländereien entworfen, der die Zustimmung der dortigen Weißen und Eingeborenen gefunden hat. Den Europäern, die bisher ohne jeden Rechtstitel gewisse Landstriche des Syndikats als Viehweide benutzten, sollen gegen die Zahlung bestimmter Abgaben Weideberechtigungen theils für noch herrenloses Land, theils für bestimmt abgegrenzte Bezirke gewährt werden. Zugleich erhalten sie das Recht, ihren Weidebezirk unter günstigen Bedingungen zu erwerben. Der Umfang der zu verkaufenden Farmen richtet sich nach den Mitteln der Bewerber und überschreitet im Allgemeinen nicht 10 000 Kapsche Morgen. Die Farmen sollen sich gegenseitig nicht berühren, so daß um jede einzelne genügend freies Land verbleibt, um später eine etwaige Vergrößerung zu ermöglichen. Hanseatische Land-, Minen= und Handels- gVesellschaft für Deutsch-Südwestafrika. Die Bildung der „Hanseatischen Land-, Minen und Handelzgesellschaft" zu Hamburg erfolgte im Sommer dieses Jahres, nachdem es durch Vermitte- lung der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts gelungen war, zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft. für Südwestafriku und dem L. v. Lilienthalschen Goldsyndikat eine Einigung über das seit Jahren zwischen diesen Gesellschaften streitige Recht zur Auf- suchung und Gewinnung von Mineralien im Ge- biete der Bastards von Rehoboth herbeizuführen. Es kam eine Vereinbarung zu Stande, durch welche die Kolonialgefellschaft gegen gewisse Gegenleistungen ihre Ansprüche auf das Syndikat unter der Be- dingung übertrug, daß behufs Uebernahme und Verwerthung der abgetretenen Rechte eine deutsche Gesellschaft gebildet werde. Die Gesellschaft ist mit einem zur Hälfte baar eingezahlten Betriebskapital von 200 000 Mark begründet worden und hat durch Bundesrathsbeschluß vom 6. Juli d. J. Korporations- rechte erhalten. Neben den auf das Gebiet der Bastards bezüglichen bergbaulichen Konzessionen sind in die Gesellschaft die Ansprüche aus einer dem