Inhalts-Derzeichniß. (Die am Schluß stehenden Zisfern bezeichnen die Seitenzahlen.) Gesehe, Prrordnungen, Erlalle und Bekannt- machungen der Reichsbeörden und Behörden in den deutschen Schungebieken. Allgemeines. Allerhöchste Verordnung, betressend die Ver- waltung der Schutzgebiete, vom 12. Dezember 1894 Amtsbezirken. Verordnung, betressend die Bildung von zwei — im südwestafrikanischen Schuygebiete Veerdigung. Runderlaß des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts, betresfend — von Marine= Angehörigen im Auslande Dienstzeit. Verfügung des Neichskanzlers, betressend Doppelrechnung der — der in den Schutzgebieten von Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika an- gestellten Landesbeamten. ..... Meldungetr.Vetordnung,-betressend—ber aus den Schutzgebieten nach der Heimath be- urlaubten Angestellten. . Rilitärpflichtiger. Verordnung, betressend unter= suchung — Deutscher seitens der Aerzte in den Schutzgebieten Lechtspflege. Verordnung, betressend bie Negelung 4 der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den Schutzgebieten nicht gehörigen Theilen der deutjchen Interessensphären in Afrika- . —.— Eintheilung der Stationen u. s. w. in Juris- diktionsbezirke Sendungen. Verordnung, betressend — botanischen, goologischen, geologischen u. s. w. Inhalls aus den deutschen Schutzgebieten . IccftcherungdesPrwatgepacks der Beamten und Militärs der Schutzgebiete . VerwaltungVerordnung,betreffend die Negelung der — und Rechtspflege in den zu den Schutz- gebieten nicht gehörigen Theilen der deutschen Zrnteressensphären in Afrika Ostafrika. Ausschank und Verkauf geistiger Getränke. Ver- ordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, betr. den Begrenzung. Runderlaß des Kaiserlichen Gouver= neurs an sämmtliche Bezirksämter und die Stationen AUpwapwa, Kilossa, Kisaki, Masinde und Moschi, betreffend eine genauere Begrenzung der einzelnen Bezirksämter und Innenstationen . 647 S 50 122 265 Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeamten siehe unter Allgemeines. Eigenthumserwerb an Grundstücken. Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs, betresfend — vom 1. September 1891 (siehe auch Grundeigenthum) Elfenbeinausfuhr. Nachweisung der — aus Deutsch-Ostafrika im Rechnungsjahre 1893/94. Erbschaftssteuer. Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, betresfend Erhebung einer — und die Regelung von Nachlässen Farbiger . Feuerwaffen. Verordnung des Kaiserlichen Gou= verneurs, betressend Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 9. Juli 1892 über die Ein- führung von Grenzen. Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs an alle Bezirksämter, Bezirksnebenämter und 250 401 41 Stationen, betressend Festsetzung der Grenzen der 565 einzelnen Bezirke ......... Grundeigenthum. Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, betreffend die Enteignung von. —.— Allerhöchste Verordnung, betressend die Rechts- verhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch- Ostafrika (siehe auch Eigenthumserwerb) Hafenordnung für den Hafen von Dar-es-Salüm Handel siehe Statislik. Kriegsflagge. Führung der — seitens der Schut- truppe für Deutsch-Ostafrika (siehe auch Neics kriegsfslagge) Nachlaßregulirung siehe Erbschaftssteuer. Natural-Abgabe. Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs an sämmtliche Innensiationen, be- tressend Erhebung einer · . Palmwein siehe Tembo. Postverkehr. Vereinbarung, betressend den — nach den Innenstationen. . Quarantäne-Ordnung für das deussch- etrzi nische Schutzgebitt —.— Nunderlaß des Kcifertichen Gonverneurs an sämmtliche Dienststellen in Dar-es-Saläm, sowie an die Bezirks, und Bezirksnebenämter, betreffend Rechtspflege. Ernennung von Beisitzern der Kaiser- lichen Gerichte für Deutsch-Ostafrika —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in dem Schutzgebiete während des Geschäftsjahres 1893. Rechtsverhältnisse. Verordnung, betreffend die — der Landesbeamten in Deutsch-Ostafrika 99, 270 . 389 180 99 445 189 220