5 Der bisherige Oberarzt Stabsarzt a. D. Dr. Steudel ist aus der Schutztruppe für Deutsch- Ostofrika ausgeschieden und vom 26. Dezember 1893 ab unter Eintheilung beim Infanterie- Regiment Kaiser Fredrich, König von Preußen Nr. 125 als Stabsarzt mit Patent vom 24. Februar 1893 im Königlich Würtembergischen Armeekorps wieder angestellt worden. Der Assistenzarzt 1. Klasse a. D. Wasserfall ist mit dem 25. Dezember 1893 aus der Schut- tinppe für Deutsch-Ostafrika ausgeschieden. Gleichzeitig ist derselbe im aktiven Sanitätskorps und zwar als Asistenzarzt 1. Klosse mit einem Patent vom 22. November 1892 bei der Marine wieder angestellt worden. Aus Anlaß ihrer Theilnahme an den Expeditionen gegen die kriegerischen Stämme am Kilimandjaro sind solgende Auszeichnungen an Mitglieder der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrila verliehen worden: der Rothe Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande: dem Stabsarzt a. D. und Chefarzt der Schutztruppe Dr. Becker; der Königliche Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: dem Premierlieutenant a. D. und Kompagnieführer in der Schutztruppe Podlech, dem Premierlieutenant a. D. und Lieutenant in der Schutztruppe Freiherrn Schreuck von Notzing; das Militär-Ehrenzeichen 1. Klasse: dem Sergeanten in der Schutztruppe Weinberger. Dem Militär-Intendanturrath Dr. Kanzki, kommandirt als Intendant zur Schußstruppe für Deutsch-Ostafrika, ist anläßlich seines Ausscheidens aus diesem Kommandoverhältniß der Königliche Kronen-Orden 4. Klasse verliehen worden. “-““4—————.—————-—J“J—JJNJNNN Nichtamtlicher Theil. Perspnal-Machrichten. Nachruf. Aus Kamerun ist auf telegraphischem Wege die Trauerkunde eingetroffen, daß der dem Kaiserlichen Gouvernement zur Beschäftigung überwiesene Gerichts- assessor Riebow von den meuterischen Soldaten der Polizeitruppe getödtet worden ist. Otto Julius NRiebow wurde am 8. Dezember 1855 zu Scharchow in Kreise Cammin geboren, besuchte später die Dom- schule zu Cammin und das Gymnasium zu Stargard und studirte acht Semester die Rechtswissenschaft auf den Universitäten zu Heidelberg, Leipzig und Berlin. Im Frühjahr 1879 übernahm er die Verwaltung des Rittergutes seines Vaters in Verden. Ungünstige Verhältnisse zwangen den Verstorbenen zur Aufgabe desselben. Riebow hatte die Energie, von Neuem auf die Universität zu gehen, um seine Ausbildung zu vervollständigen; es gelang ihm, bereits am 19. November 1886 das Referendarexamen mit dem Prädilat „Gut“ und am 11. April 1891 die letzte Staatsprüfung zu beslehen. Am 11. August 1891 trat er in die Kolonial- Abtheilung des Auswärtigen Amts ein. Im Juli 1893 wurde er dem Gouvernement in Kamerun überwiesen, trat am 5. August seine Ausreise an und traf am 4. Schlenbet in Kamerun ein. Nach kurzer Thätigkeit ist er im Schutzgebiete gefallen, ein be- klagenswerthes, aber ehrenvolles Opfer für Deutsch- lands Interessen. Durch sein verdienstvolles Werk: „Die deutsche Kolonial-Gesegebung“ hat sich Niebow einen blei- benden Namen gemacht. Als Beamter pflichttren und gewissenhaft, war er auch im ausierdienstlichen Verkehr allgemein geschätzt. Sein früher Tod wird von der Kolonial-Abtheilung aufs Tiessie bellagt. Ehre seinem Andenken! Der Gouverneur Freiherr v. Schele hat eine Expedition in das Land der Masiti und Mahenge angetreten. Während der Dauer seiner Abwesenheit hat der stellvertretende Gonverneur v. Wrochem die Geschäfte des Gouvernements übernommen. Die beiden zum Vau der Telegrapheulinie zwischen Quitta und Klein-Popo nach dem Schutz- gebiete von Togo ahgeschicklen Beamten, Post- Isitent Kraft und Posthülfsbote Ostländer, sind am 1. November in Klein-Popo eingetroffen.