„Sicherlich ist Adamaua eines der schönsten Länder Centralafrikas, befruchtet von einer Anzahl Gewässer und von einer mannigfaltigen Gestaltung von Berg und Thal belebt. Mit siummem Entzücken schante ich sprachlos in das reiche Land hinein. Wie es die Natur geschaffen, 176 1 ohne von der künstelnden Hand des Menschen von 1885 im deutschen Sinne hatte erhofft werden berührt zu sein, lag diese reiche Landschaft da, ein Feld der Thätigkeit kommender Geschlechter“, — diese Worte beziehen sich nunmehr auf zum größten Theil unzweifelhaft deutschen Kolonialbesitz. Der territoriale Zutritt zum südlichen Tschadsee und der handelspolitische Zugang zum Centralsudan ist Deutschland auf alle Fälle gesichert, eine That- sache, die gegenüber der Behauptung, Deutschland habe mit dem vorliegenden Abkommen jeden Zugang zum mittelafritanischen Sudan preisgegeben, aus- drücklich hervorgehoben zu werden verdient; sic ge- währt Deutschland“ alle wirthschaftlichen Vorthele, ohne es zu einer Theilnahme an den unerfreulichen bollkscher Zuständen des Sudans zu nöthigen. Fran-- zösischer und englischer Besitz bilden für das deutsche Gebiet einen Schutzwall gegen den Auprall moham- medanischer Völkerstämme Mittelafrikas. Gegen- über dem bisher unsicheren durch deutsche Expeditionen noch nicht erschlossenen Hinterland von Kamerun hat das deutsche Schutzgebiet im Vergleich mit der Größe, wie sie selbst bei einer Durchführung des Abkommens können, noch einen erheblichen Zuwachs erhalten. Im Ganzen ist die Größe des Schutzgebietes Kamerm nunmehr auf rund 495 000 Quadratkilometer zu schäben, kommt also Deutschland an Flächeninhalt nahezu gleich. Soweit dieses große Gebiet erforscht ist, bietet es ausreichende Hülfsquellen, um dem deutschen Unternehmungsgeist für eine unabsehbare Zukunft genügenden Spielraum zu bieten und die Grundlage für ein deutsches Eingreifen zu bilden, wenn etwaige Veränderungen in den terrilorialen Machtverhältnissen Afrikas eintreten sollten.