– – 182 86. Der Abgang der Boten, die Uebergabe der Lasten erfolgt zur festgeseyzten Zeit in Gegenwart eines Postbeamten und eines Magazinbeamten vom Hauptmagazin ab. § 7. Vor Abgang übergiebt der Magazinbeamte gegen Vermerk im Quittungsbuche, aus welchem die Vertheilung der einzelnen Sendungen in die Lasten zu ersehen ist, die Lasten formell dem Postbeamten. 5 8. Dem Führer der Boten wird ein Botenzettel in wasserdichtem, unverschlossenem Futteral übergeben. Dieser Botenzettel gilt als Grundlage der den Boten zu zahlenden Vergütung. Ein Botenzettel gleicher Art ist von den Innenstationen zu benußen. Die Festsetzung und Auszahlung der Botenlöhne erfolgt auf Grund der Botenzettel durch die zuständige Bezirkskasse. 89.. Die bislang regelmäßig am 10. und 25. nach Kilossa, Kisali und Mpwapwa gegangene Post sowie die Post nach Tabora geht in der bisherigen Form ein. Den Abgang sämmtlicher Posten nach dem Innern setzt das Kaiserliche Postamt zu Dar-es-Saläm unter thunlichster Berücksichtigung der europäischen Posten fest und trägt dafür Sorge, daß der Postabgang sowohl den Behörden wie dem Publikum recht- zeitig bekannt wird. 8 10. Von der Erhebung eines besonderen Portos für Hin= und Hertransport der Innenpost wird vor- läufig Abstand genommen. Die Botenstellung und die Verpackung der Sendungen geschieht auf Kosten des Gouvernements, welches vom Zeitpunkt der Uebergabe der Postsendungen an das Hauptmagazin ab bis zur Aushändigung derselben an die Empfänger für den Verlust und die Beschädigung der Postsendungen die Haftpflicht übernimmt. 8 11. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Dar-es-Saläm, den 21. Dezember 1893. Das Kaiserliche Gonvernement. J. V. gez. R. v. Bennigsen. Das Kaiserliche Postamt. J. V. -ldd Bastian. Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch- Ostafrika im Monat Dezember 1893. Eine Rupie zum Kurse von 1,33 Mk.) LHaupt= Zölle far r Verbrauchs # Schistsahns= Holzschlag-Reben- Ins- Zollamt AusfuhrEinfuhr Steuer SSchnapsKbgabe Gebühren Eimahmengesammt Ap. A. P. Rp. A. P. Rp. A. P. Ap. AP. Rp. A.sp. I. RAp. A. P. Rp. 2 P. Rp. A. P. * b 1½ „ * *15 — Tanga 113512 24320 24— —— –4 8 *282 2 1*. 1 r Pangani R 311469 | 169 8 2 3263 5% 1 « - 7958758 Bagamoyo uu 3 371—— — – — — — — us 8 11 * 206.01/ 1 « 1, %nSalm. uns- 3613 „21 . 211 5 1 l 1 « Kirqu» 6750 z 3 3185. 7 11 d.—.—x 229 2. 3 310910 141 5 7 « .. 14523, eird. 351 2. 1118410 71—555 36—22 3— 1 822231 Mikindani 1610 102 sis 10 — — ob « 7 10. 3 .- .- «s » 55,15 zusaman36733I1l231376j1oj2-1—I—-—:——7-E—1075F12!1289 2|70475 5 3 . — — 107512 1 — — 4885 ARr.41730 Rl. —X.M 10-M NOM..98752 r. 01 Pf. 95 Pf. — f. — pf. — Uf. 74 Pf. 49 Pf. 22 Pf.