— 328 Keuntniß des in Syrien, Palästina und Aegypten gesprochenen Arabisch. Doch hat er seine Aufgabe vielfach abweichend von Seidel aufgefaßt und dürfte mehr den Bedürfnissen von Touristen und flüchtigen Besuchern jener Länder als dem der deutschen Kolonialbeamten Rechnung tragen. Das Buch ist, wie auch sein Titel besagt, mehr ein Sprachführer als ein Lehrbuch. Sir Richard Burton: First lootsteps in Bast Alrica or an exploration of Harar. London. Tylston and Edwards. 1894. 2 vols. 8°. Die unsterblichen Verdienste des nunmehr leider nicht mehr unter den Lebenden weilenden Sir Richard Burton um die geographische Wissenschaft sind all- bekannt. Die Werke, in welchen er seine Ent- deckungsfahrten geschildert hat, haben viele Auflagen und Uebersehzungen in alle Sprachen erlebt. Aber es fehlte bisher eine vollständige und handliche Aus- gabe dieser vortrefflichen Schriften. Seine Wittwe hat es übernommen, dem abzuhelsen. Sie veröffent- licht eine vortrefflich ausgestatlete Sammlung seiner sämmtlichen Werke. Sieben Bände liegen bisher vor. Der 6. und 7. Band enthalten die oben genannte erste Neise Burtons in Ostafrika, bei der er in das noch nie von einem Europäer betretene Harar ge- langle. Noch heute bietet dieses Buch eine Fülle des Interessanten und durch spätere Forschung nicht Ueberholten. XI. und XII. Jahresbericht (1892 und 1893) des württembergischen Vereins für Handels- geographic. Stuttgart 1894. 141 S. 80. Die Schrift legt erfreuliches Zeugniß von dem Ernste ab, mit welchem der oben genannte Verein seine Aufgabe anfaßt. In einer Reihe lehrreicher Vorträge sind den Mitgliedern in bequemer Form Studien über wichtige Gegenstände des Handels und der Kolonialpolitik vorgeführt worden. Im letzteren Gebiete dürften allgemeineres Interesse besonders die Vorträge über die Kolonisation von Neuseceland und hellenische Kolonisation erwecken. In einer im Verlage von Wilhelm Koebner in Breslau unter dem Titel: „Fort mit den Zucht- häusern!“ erschienenen Broschüre tritt Professor Friedrich Bruck von der Breslauer Universität für die Gründung von Strafkolonien ein und zieht dabei auch die deutschen Schutzgebiete in den Kreis seiner Betrachtungen. Die Abhandlung ist auregend Veschrieben und wird von den Anhängern und Geg- nern der Deportationsstrafe mit Interesse und Nutzen gelesen werden. Edouard Petit: Organisation des colonies Hrançaises et des pays de protectorat. Paris et Nancy: Berger, Levrault & Cie. 1894 tome I. Herr Petit ist Chef des Bureaus in dem französischen Kolonialministerium und nebenbei Pro- fessor an der Ccole coloniale. Sein Werk ist in erster Linie wohl dem Wunsche entsprungen, für die Vorlesungen an der letztgenannten Anstalt eine zuverlässige und erschöpfende Grundlage zu besitzen. Aber seine Arbeit ist viel umfassender geworden und stellt das vorzüglichste Nachschlagebuch dar, welches über die Kolonialverwaltung irgend eines Landes vorhanden ist. Er hat ein Werk geschaffen, gleich interessant und werthvoll für den Kolonialinteressenten in Frankreich wie im Auslande. Es ist unmöglich, den reichen Stoff des Buches an dieser Stelle auch nur annähernd auszugsweise zu schildern. Das Material ist so umfassend, daß es vorbehalten bleiben muß, einzelne Kapitel daraus bei den häufigen prak- tischen Anlässen, welche die koloniale Entwickelung bietet, eingehend zu verwerthen. Vor der Hand möge es genügen, kurz den Inhalt des ersten Bandes aufzuzählen. Er umfaßt die Darstellung der politischen Organisation der französischen Kolonialverwaltung im Mutterlande und den Kolonien und des Verwal- tungsmechanismus. Der in baldiger Aussicht stehende zweite Band wird das gesammte Transportations-= und Gefängnißwesen, die Krediteinrichtungen, die Regelung der Landfrage, Verkehrswesen, Rechtspflege, Unterricht u. s. w. schildern. Herr Petit hat seine Aufgabe aufs Gründlichste angegriffen. Er beginnt mit einer knappen aber außerordentlich lehrreichen, offiziellen Quellen ent- nommenen Schilderung der geographischen Verhält- nisse der Kolonien, giebt dann einen Abriß der Geschichte der französischen Kolonialverwaltung und Kolonialpolitik und geht schließlich auf die Beschreibung der gegenwärtigen Organisation ein. Zuerst wird die Einrichtung des französischen Kolonialamts ge- schildert und mit der der entsprechenden Behörden des Auslands verglichen. Dann folgt die Dar- legung der Gestaltung der Regierungsgewalt in den Kolonien selbst. Ein weiterer Abschnitt ist der Be- schreibung der Vertretung der Kolonien in Frankreich und ihrer verschiedenen inneren repräsentativen Körper- schaften gewidmet. Sehr ausführlich werden alsdann Stellung, Gehalt, Rang u. s. w. der Kolonialbeamten dargelegt. Einem kürzeren Kapitel über die Organi- sation der Kolonialtruppen schließen sich solche über die Organisation des Rechnungswesens, die Budget- fragen, das Finanzwesen Indo-Chinas, die Steuer- einrichtungen und die Regelung des Münzwesens an. Ausführliche Register erleichtern den Gebrauch des Werkes, dessen Lektüre Allen zu empfehlen, die mit einigem Sachverständniß sich mit kolonialen Angelegen- heiten beschäftigen wollen.