p) An den Kaiserlichen Landeshauptmann der Marshall-Inseln: 9 Februar 1894: 12,5 Kilogramm (66 Portionen) Gemüsesamen. aq) An die Neu-Guinea-Kompagnic: 24. November 1898 1 zwei größere Kollektionen 2. Februar 1894 Gemüsesamen. t ) An die Astrolabe-Kompagnie: 1. April 1898: eine größere Sendung Gemüsesamen. 3. Die Beamten des botanischen Gartens und Museums sind wie bisher fast ganz ausschließlich mit der weiteren Bearbeitung des aus Den Kolonien ein- gegangenen Materials an getrockneten Pflanzen und pflanzkichen Objekten beschäftigt gewesen. Von Eingängen im Verlaufe des Etatsjahres 1893/904 ist nur eine von Herrn Zenker auf der Maundestation zu erwähnen. Dagegen ist durch andere Sammlungen die Kenntniß der Flora von Deutsch-Ostafrika im ver- slossenen Jahre außerordentlich gefördert worden. Herr Dr. Volkens hat seine am Kilimandjaro ge- sammelten Pflanzen dem botanischen Museum vor- läufig zur Bestimmung und Bearbeitung überlassen. Es ist schon jebt daran zu ersehen, daß sie im Verein mit den früher von dort erhaltenen Samm- lungen ein ziemlich vollständiges Bild von der Bege- tation am Kilimandjaro geben werden. Noch umfangreicher sind aber die von Herrn C. Holst aus Usambara und einigen Küstengegenden zusammengebrachten Sammlungen. Der genannte Sammler hat außerdem mit außerordentlichem Eiser ausführliche Berichte und Notizen über die dortige Vegetation zusammengestellt, so daß die von ihm durchforschten Gegenden zu den in botanischer Be- ziehung am besten bekannten von ganz Ostafrika zu zählen sind. Von besonderem Werthhe ist es, daß er auch seine Aufmerksamkeit auf den von den Ein- geborenen betriebenen Ackerbau richtet. Eine dieser Skizzen über den Landbau der Eingeborenen von Usambara ist von Herrn Dr. Warburg bearbeitet und in der „Kolonialzeitung“ veröffentlicht worden. Tikkerarische Belprechungen. Die Ausbildung der Kolonialbeamten. Auftrage der deutschen Kolonialgesellschaft unter Im Benutzung amtlicher Quellen dargestellt von Dr. Max Beneke. Berlin 1894, Carl Heymanns Verlag. - Der Verfasser giebt zunächst eine Uebersicht über die Ausbildung der Kolonialbeamten anderer Länder, . insbesondere Hollands, Englands und Frankreichs, um hiernach im Abschnitt IV folgende „Allgemeine Grundsätze“ als für uns erstrebenswerth aufzustellen: 355 1. Eine Fachvorbildung und Nachweis derselben durch eine Fachprüfung ist die Vorbedingung für die Zulassung zum Kolonialdienst. Die Tropentüchtigkeit des Kandidaten ist vor Beginn der technischen Ausbildung festzustellen. Eine zweite ärztliche Untersuchung findet nach bestandenem Examen kurz vor der Ausreise statt. Die allgemeine Vorbildung für die Zulassung zum kolonialen Fachstudium wird durch Schul- zeugnisse, in der Regel das Reisezeugniß einer höheren Lehranstalt nachgewiesen. Außerdem muß der Kandidat eine moderne fremde Ver- kehrssprache in Wort und Schrift beherrschen. Die Fachvorbildung selbst ist a) eine wissenschaftliche und umfaßt als solche die Kenntniß mindestens einer Landessprache der Kolonien, die rechtlichen und wirth- schaftlichen Verhältnisse der Eingeborenen in den Kolonien, Kolonialrecht und Kolonial- verwaltung, Allgemeine Kolonisationslehre, Geschichte der Kolonisalion und der Kolo- nien, Tropenhygiene und Agrikultur; für Nichtjuristen endlich, die in den höheren Kolonialdienst treten wollen, die für die Kolonien wichtigsten Disziplinen: Straf- recht, Staats= und Allgemeines Verwaltungs- recht, Grundzüge des Prozeß= und Civil- rechts und Nationalökonomie, eine praktische, vielleicht in Anlehnung an eine größere Gulsverwaltung, ähnlich der des Colonial College für die Kandidaten, die noch nicht in den Kolonien waren, T) eine technische durch Leibesübungen, besonders Reiten und Fechten; für Kandidaten, die nicht gedient haben, event. auch eine militärische. Das Fachstudium muß so zeitig begonnen werden, daß es spätestens mit einem bestimmten Zeitpunkte, etwa dem 25. Lebensjahre des Kan- didaten, beendet ist. Die Vorbereitungszeit findet gegen geringe Be- soldung in den Kolonien selbst statt (Frank- reich, England, Holland). Die Eigenarten des Charakters der Eingeborenen und ihre Anschauungsweise schon im Mutter= lande kennen zu lernen, erhalten die Kandidaten dadurch Gelegenheit, daß eine Anzahl Ein- geborener aus den wichtigsten Stämmen, die — womöglich durch die Missionsschulen schon sprachlich vorgebildet — in einem Internate zu einer praktischen Berufsart angeleitet werden, mit ihnen in Verkehr treten, wie dies in der Pariser Ccole coloniale geschieht. Die Fachvorbildung wünscht er nicht auf die juristischen und Verwaltungsbeamten zu beschränken, sondern auch auf die anderen Berufsarten, insbesondere die der Tropenpflanzer und Forstpraktikanten aus- zudehnen; auch empfiehlt er die Einrichtung einer praktischen Vorbereitungsschule für Tropenpflanzer, # * rE S ** *