414 Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW12, Kochstraße 68—70. Bekleidungs-Bestimmungen für die Secoffiziere, Offizierec der Marineinfanteric, Maschiuen= und Torpedo-Ingenieurc, Feuerwerks--, Zeug= und Torpederoffiziere, Sanitätsoffizierc, Zahlmeister, Deckoffiziere 2c., Seckadetten und Kadetten der Kaiserlichen Marine, sowie Bestimmungen über die Uniform der Secoffiziere 2c. des Beurlaubtenstandes, zur Disposition gestellter und verabschiedeter Offiziere 2c. der Marine und Bestimmungen über das Tragen der verschiedenen Uniformen. Genehmigt durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 25. Mai 1890. Neudruck unter Berücksichtigung der bis Ende April 1893 ergangenen Abänderungen. Preis 50 Pfennig. Anleitung für den Gebrauch von Oel zum Glätten der See. 40 Pf. *7 s Anweisung regelmäßigen ärztlichen Napport= und Berichterstattung über die Kaiferliche Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika. Preis 80 Pfennige. Bekleidungsvorschrift für die Marine. Geheftet Mk. 1,60, kartonnirt Mk. 1,90. Dazu erschien soeben: Ancage l und U, enthaltend: Beschreibung der Bekleidung und Ansrüstung der Mannschaften nebst Festsetzungen über den Gebrauch. Mit 14 Tafeln in Steindruck. Gehestet- Ml. 3.—. 1 " Das Reichsbeamtengesetz erläntert von Perels und Dorr. Spilling, Geh. Admiralitälsralh. Geh. Ober. Postrath. Preis 5 M., geb. 5,60 M. Im Verlage von E. S. Mittler & Sohn, Verlin SW., Kochstr. 68—70, ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Tand und Teute in Deutsch-Dfstafrika. Erinnerungen aus der ersten Zeit des Aufstandes und der Blockade. In 85 photographischen Original-W#ufnahmen I. Sturkh, Marine · Jahlincisier a. D., und Schilderungen J. Wangemann, Marine · Pfarrer. In einfacher Mappe: 12,50 M.; in eleganter Mappe: 15 M. Das Werk zerfällt in vier Abschnitte: 2. Lagamoyo. — 3. Dar ts Salaam. — 1. Von der Thäligkeil nuserrr Kriegsschifee. I. Janzibar. — Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, eine Zusammen- stellung der Original-Aufnahmen entgegenzunehmen.