Nauhaus und nur wenig Leuten (Schwarzen) hat er einen Besuch bei dem übel berüchtiglen Merere gemacht. In Gefahr ist dabei freilich die kleine Schaar gewesen. Es hat aber das Ende dieses Be- suches gezeigt, daß man auch bei wirklicher Gefahr noch ohne Blutvergießen auskommen kann, wenn man die nöthige Vorsicht und Geduld und vor allen Dingen den nöthigen guten Willen hat. Daß durch Merenskys vorsichtiges Verhalten das Ansehen der Weißen nicht nur nicht gelitten hat, sondern im Gegentheil vertieft und vergrößert worden ist, beweist der Umstand, daß, woran ja vorher lein Mensch auch nur im Entferntesten denken konnte, Merere und sein Volk die Gründung einer Missionsstation in ihrer Mitte wünschen. Auch auf den Bericht des Grafen Götzen vom 29. März d. Is. berufen wir uns, der in letzter Zeit durch die Blätter gegangen ist, in dem es heißt: »Ich bin sonst durch mein Prinzip, überall die ge- forderten Lebensmittel zu bezahlen, stets friedlich durchgekommen.# Und das schreibt er unweit des Victoria-Nyansa. Es läßt sich daher an der Möglichkeit, die Privat- expeditionen friedlich auszuführen, durchaus nicht zweifeln. Der Grund aber, daß ihre Spuren troh= dem mit Blut gekennzeichnet sind, ist nach der Aeußerung des Grafen Götzen nicht schwer zu finden. Er liegt eben darin, daß nicht mit peinlicher Sorg- falt darauf gehalten ist und wird, daß alle Lebens- mitlel, die man braucht, bezahlt werden. Es hat früher auch der Umstand dazu beigetragen, daß die Expeditionsführer sich geweigert haben, den Häupt- lingen den Hongo (Durchgangszoll) zu bezahlen, den sie nach altem Herkommen von den durchziehenden Karawanen erhoben und beitrieben. Nun, daß die Regierungsexpeditionen den Hongo nicht bezahlten, sondern sogar dafür sorgten, daß das Hinderniß des Handelsverkehrs abgeschafft wurde, ist selbstverständlich und durchaus anzuerkennen. Woher aber in aller Welt haben die Privatexpeditionen das Rechl und die Aufgabe, sich in Dinge zu mischen, welche Sache der Regierung sind? Es ist keine irrthümliche An- nahme, daß diese beiden Unzuträglichkeiten, einmal das Unterlassen der Bezahlung der requirirten Nah- rungsmittel, zum Anderen das Verweigern des Hongo, den Grund gelegt haben dafür, daß, wo nur eine Karawane sich niederläßt, der Kriegszustand als der von selbst gegebenc angesehen wird, der erst durch Verhandlungen beseitigt werden muß. Dabei wollen wir ausdrücklich bemerken, daß das Gastgeschenl, welches der Häuptling dem durchreisenden Expeditions- führer zur Begrüßung sendet, durchaus kein reines Geschenk ist. Vielmehr rechnet der Häuptling be- stimmt darauf, daß ihm ein Gegengeschenk von min- destens demselben Werthe gegeben wird. Diese Höflichkeit ist nichts weiter als ein Tauschgeschäft. Wir verlangen daher, daß jede Privatexpedition unter die Aussicht der Regierung gestellt wird. Der Gouverneur bezw. Landeshauptmann muß die aus- 463 drückliche Erlaubniß zur Ausrüstung und zum Ab- marsch der Expedition geben. Er wird sich auch den Führer besonders daraufhin ansehen, ob er ihm die Gewähr zu bieten scheint, daß er mit den Ein- geborenen wie mit Menschen umgehen wird, die unker dem Schute des deutschen Kaisers stehen, ob er ein sittlicher Charakter und ob er daher zur Führung der Expedition geeignet ist. Des Weiteren muß der Führer die Zahl aller seiner Leute angeben und danach eine Berechnung einreichen über den voraussichtlichen Verbrauch von Nahrungsmitteln, die er von den Eingeborenen wird kaufen müssen. Er ist auch gehalten, nachzuweisen, daß er so viel Tauschwaaren mit sich führt, als zum Einkauf des Lebensunterhaltes nöthig sind. Diesen hat er aber nicht seinen Leuten zu überlassen; er selber hat dafür Sorge zu tragen und wird dadurch die Möglichkeit haben, alle Uebergriffe seiner Leute zu bestrasen und dafür einzustehen. Während seines Marsches muß er dann genau Buch führen über den Verbrauch seiner Tauschmittel. Insonderheit muß er genau angeben, was er von den einzelnen Häupt- lingen als Gastgeschenk erhalten und womit er es erwidert hat. Wir halten es für sehr erwünscht, daß auf jeder Regierungsstation ein Buch angelegt wird, in dem die Erfahrungen jedes Reisenden, der des Weges kommt, niedergelegt werden, die er mit den einzelnen Häuptlingen und Dörfern, die er passirt hat, gemacht hat. Dieses Buch müßte für jeden Reisenden nicht nur offen liegen, sondern sie alle müßten sogar ver- pflichtet werden, genaue Kenntniß von dem Inhalt desselben zu nehmen. Der Vortheil dieser unschwer zu treffenden Maßnahme liegt auf der Hand. Ein- mal verbleibt die Privatexpedition unter der Kon- trole der Regierung. Sie sleht also nicht in so großer Gefahr, ihre friedliche Aufgabe zu vergessen und in kriegerische Händel sich zu verwickeln. Zum Anderen aber wird durch die Einrichtung eines solchen Beobachtungsbuches die Karawanenstraße fesl- gelegt. Jeder, der sie passirt, kann sich auf eine gute Strecke Weges hinaus vergewissern, welche Häuptlinge er treffen, welche Dörfer er berühren und wie an den einzelnen Stellen seine Aufnahme sein wird. Sind in einem Orte fünfmal Expeditionen freundlich aufgenommen, dagegen das sechste Mal nicht, so ist ja 5 gegen 1 zu welten, daß die Schuld nicht bei den Eingeborenen liegt. Und finden sich Beob- achtungen, daß man einzelnen Häuptlingen oder Dörsern nicht trauen darf, so kann der Expeditions- führer unter Berathung seitens des Stationschefs von vornherein Vorkehrungen treffen, welche ein blutiges Zusammentressen ausschließen. Die Berichte der Expedition, die auf den Statio- nen abgegeben werden, müstten natürlich an den Höchstkommandirenden weiter gegeben werden, damit er über dieselben stets auf dem Laufenden bleibt. Es kommt eben darauf an, daß die Expedition wirklich unter seiner Aufsicht ausgeführt wird und