der Verpflegungsschwierigkeiten für Lastentransporte, die zum Kilimandjaro bestimmt sind, kaum benutzt. Sie dient mehr schnellmarschirenden Eingeborenen- Karawanen, die sich zum Elfenbeinhandel ins Massai- land begeben und in Aruscha tschini für kürzere oder längere Zeit Quartier beziehen. Es scheint aber, daß diese Ronte, welche nirgends Terrainschwierig= keiten zu überwinden hat und vor allen Dingen keinen Wassermangel leidet, zu verbessern wäre. Banmann spricht sich dahin aus, daß die Verhälmisse der Panganiufer die Gründung von Eingeborenenkolonien in dichterer Aneinanderreihung gestatten, und hat dies in Mabirioni praktisch erwiesen. Bisher hielt Massai- furcht die Leute ab, sich in der gänzlich schutzlosen Niederung anzusiedeln. Die noch heute auf der rechten Panganiseite zahlreich umherschweifenden Ssoyonoj= und Kibaia-Massai lassen das nicht un- gerechtfertigt erscheinen. Durch die zeitweilige Dürre der Steppengebiete werden diese nomadisirenden Räuber gezwungen, den Fluß üöfter zu besuchen. Baumann fand im Juli 1890 „fast alle Massai von Kibaia am Pangani versammelt, wo sie das rechte User als ihr Territorium betrachten“. Ein Rückblick auf die soeben besprochenen Küsten- verbindungen des Kilimandjaro zeigt, daß nur die englische Mombasstraße und die von Tanga über Masinde führende deutsche Gouvernementsroute zur Zeit auf wirthschaftliche Bedeutung Anspruch machen können. Sie sind auch die einzigen, über welche zisfermäßige Daten bezüglich der Kosten des Güter- verkehrs vorliegen. Der Betrachtung dieser wollen wir uns nun zuwenden. Es giebt unter den am Kilimandjaro importirten Massenartikeln gewisse, die sich bezüglich ihres be- stimmten Gewichtes zur Berechnung von Einheits- sätzen eignen. Diese erleichtern einen Vergleich der auf den beiderseitigen Routen üblichen Trägerlöhne und seien daher hier ausschließlich berücksichtigt. Ich wähle daraus Zeugstosse und Wellblech. Das meiste Zeug ist ein indischer Baumwollenstoff, sogenannter Gamti, in Rollen verpackt, von denen 10 bis 11 auf eine Last gehen. Es dient als Tauschmittel im Ver- kehr mit der Dschaggabevölkerung. Das Wellblech wird beim Bau der hiesigen Stationen verwendet. Sowohl die neue Militärstation zu Moschi, wie die Kilemamission führen größere Posten desselben ein. Der Trägerlohn setzt sich aus zwei Bestandtheilen zusammen, dem eigentlichen Lohn, Msahara, und Zehr- geldern, Poscho, für die Beköstigung auf der Reise. Während jener in Baar ausgezahlt wird, bekommen die Leute das Poscho im Binnenlande, wo Münz- verkehr erst in der Einführung begriffen ist, meistens in Gestalt von Zeng. Dabei dient als Maß die Armlänge (Kis.: Mkono, Plur. Mikono). Auf eine Gora, d. i. Zeugrolle, die am Kilimandjaro bei eigenem Import auf elwa 4½ Rupies zu stehen kommt, gehen durchschnittlich 40 Mikono, so daß 1 Mlono mit 15 Pfl. berechnet werden kann. 484 Ueber die Lohnsätze der Mombasroute stehen mir schriftliche und mündliche Mittheilungen der französischen Missionsstation zu Gebote. Ihre Wataitaträger erhalten für den Transport einer Zeuglast im Gewicht von 50 Pfund von Mombas nach Kilema 6 ½ Rupies einschließlich Poscho. Beim Wellblechtransport ist eine andere Methode üblich, indem die „Last“ in zwei halbe getheilt wird. Da eine Normal-Wellblechlast aber aus 3 Platten be- steht, so hat die halbe, 2 Platten enthaltende, genan genommen, ⅜8 des Gewichtes der vollen. Der für die beiden Hälften — also 4 Blechplatten — übliche Transportsatz beträgt 8 Rupies, dazu 15 Mikono Poscho. Dieses Poscho wird nur einfach gezahlt, pro Tag 1 Mkono für die beiden Träger der halben Lasten zusammen. Die Leule brauchen zwar zum direkten Marsche von Mombas nach Kilema nur 13 bis 14 Tage, machen aber gewöhnlich in ihrer Heimath Taita eine 1 bis 2tägige Rast, wodurch sich die Reisezeit auf 15 Tage vermehrt. Rechnet man die Rupies in Mark um, unter Anwendung des mittleren Kurses von 1 Rup. = 1,830 Mk. (wobei ich bemerke 1 Rup. = 16 Ana = 64 Pesa, 1 Ana = 4 Pesa), so zahlt also die französische Mission an Trägerlohn von Mombas bis Kilema 1. für eine Zeuglast 8,45 Mark, 2. für eine Wellblechplatte 3,15 = die letzterem Satz zu Grunde liegende Rechnüng ist folgende: a) Trägerlohn (8 Rupies) 10,40 Mk. b) Poscho: 15 Mikono . 2,19 da 1 Gora = 40 Mikono-- 4½ Nup. — 5,85 Mk. 1 Mkono = 0,146 = mithin Trägerlohn + Poscho für 4 Platten 12,59 Mk. dasselbe für 1 Platte 3,15 = Bei den deutschen Gouvernements-Kara- wanen Tanga—Moschi via Masinde sind nach Mittheilung des Chefs der Moschistation folgende Lohnsätze üblich, pro Mann und Last: 1. Beim etappenweisen Transport, d. h. Tanga- leute tragen die Lasten bis Masinde, Masindeleute bis Kisuani und Wapare oder Wagueno bis Moschi von Tanga bis Masinde 5 R. — A. — P. von Masinde bis Kisuani4 — — von Kisnani bis Moschi 5= 14 R. — A. — P. Poscho erhalten die Leute nicht. 2. Beim durchgehenden Transport Tanga— Moschi durch Träger, die mit einem Monatslohn von 14 Rup. engagirt sind (Tanga= oder Panganileute): Marsch von Tanga bis Moschi 20 Tage desgl. von Moschi bis Tanga 16 = — -— — z= 36 Tage — 16 RN. 12 A. 3 P. Poscho für 36 Tage à 8 Pesa 4 3 — Antheil am Aufseherloh — 8 — 21 R. 12 A. 3 P.