7 Landschnecken in Spiritus und 4 Würmer. Obgleich der wissenschaftliche Werth dieser Samm- lungen, namentlich bei den Reptilien und Insekten, erst nach genauerer Bestimmung zu beurtheilen sein wird, so läßt sich doch jeßt schon erkennen, daß durch dieselben dem Museum für Naturkunde manche neue Spezies zugeführt worden sind. In zoo- geographischer Hinsicht waren die Thiere recht will- kommen. Das wissenschaftlich werthvollste Stück der Bau- mannschen Sendungen ist das bisher unbekannte des großen Turako (Corythaeola cristata), dessen eigenthümliche Beschaffenheit interessante Schlüsse auf die Genealogie der Musophagiden gestattet. Deutsch-Südwelktafrika. Wald-- und Feldschutz in Deutsch-Südwestafrika. Zu den im amtlichen Theile abgedruckten beiden Verordnungen, die Wald- und Feldbrände sowie den Schutz der Holzbestände im Bezirke Windhoek be- treffend, entnehmen wir einem Berichte des Regierungs- assessors v. Lindequist das Folgende: I. Bereits im Jahre 1888 hatte die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika angeregt, Maß- regeln gegen die durch die alljährlichen Grasbrände hervorgerufenen Verheerungen des Baum-und Strauch. bestandes im hiesigen Schutzgebiete zu treffen. Der damalige Kommissar Herr Dr. Goering hielt indeß in richtiger Würdigung der derzeitigen Sachlage den Erlaß diesbezüglicher Verordnungen für verfrüht. Wiewohl es auch jetzt noch nicht möglich sein wird, der Brandstifter in allen Fällen habhaft zu werden, so ist es doch durch die Vertheilung der Truppe, die Anlegung der Stationen und das Vordringen des weißen Elementes möglich, einzelne Uebelthäter zu fassen, wie dies z. B. seitens der Station im Scaprevier bereits geschehen ist. In diesem Gebiete sind in letzterer Zeit wieder ruchloserweise so weite Grasflächen niedergebrannt, daß ein Boer und ein Bastard mit ihrem Vieh fortziehen mußten. Die Vernichtung des Holzbestandes auf den Bergen ist in dem regenarmen Lande doppelt bedauerlich. Aber auch in den Niederungen droht Gefahr, daß bei zu- nehmender Bevölkerung ein empfindlicher Holzmangel eintreten wird. Aus allen diesen Gründen schien es erwünscht, mit dem Erlaß einer diesbezüglichen er- ordnung nicht länger zu warten. Ich habe mich zuvor persönlich mit den Herero-Häuptlingen und dem Kapitän der Rehobother Bastards in Verbin- dung gesetzt und auch bei diesen volles Verständniß für die Schädlichkeit der Wald= und Feldbrände ge- funden. Die Häuptlinge versprachen, nach Kräften zur Verhinderung der Brände beizutragen. Die Bezirkshauptmannschaften haben Weisung erhalten, durch strenge und energische Handhabung 610 dieser Verordnung der Dezimirung der Holzbestände Einhalt zu thun und die Weißen sowie die verstän- digeren Eingeborenen thunlichst für die Verordnung zu interessiren und dazu zu vermögen, daß sie alle Fälle von Brandstiftung zur Anzeige bringen. Vom Aussetzen von Belohnungen auf Anzeigen kann ich mir indeß keinen Erfolg versprechen, fürchte vielmehr bei dem Charakter der Eingeborenen, daß dadurch keine Abnahme, sondern eher eine Vermehrung der Feldbrände erreicht wird. II. Die Verordnung zum Schutze der Holz= bestände erschien bei der regellosen und für spätere Zeiten besorgnißerregenden Abholzung in den Plätzen von Groß= und Klein-Windhoek und Avis und Um- gebung dringend geboten. Es war zur Gewohnheit geworden, daß Jedermann das Holz, das er zum Bauen oder zur Anlegung eines Kraales gebrauchte, dort schlug, wo es ihm am bequemsten war. Dieses Verfahren hat bereits an vielen Plätzen des Schutz- gebietes, besonders in der Nähe der Ortschaften, die Vernichtung des Baumbestandes herbeigeführt. Vor- läufig greift diese Verordnung nur für ein beschränktes Gebiet Platz, es besteht jedoch die Absicht, dieselbe allmählich immer weiter auszudehnen und dabei gleichzeitig mit dem Anpflanzen von Bäumen that- kräftig vorzugehen. Die Bezirkshauptmannschaften sind zum Vericht darüber aufgefordert, inwieweit an eine Ausdehnung der Verordumg schon in nächster Zeit gedacht werden kann. In Windhoek haben bereits Anpflanzungsversuche in größerem Maßstabe begonnen. Abgesehen von fortgesetzt glücklichen Versuchen mit enropäischen Wald- bäumen in den beiden Truppengärten, ist jetzt nord- westlich vom Landeshaupt schaftsgebäude eine etwa einen halben Hektar große, humusreiche und aus dem Quellengebiete berieselbare Fläche aus- gerodet und mit Pinus, Abies, Robinie und Eschen angeschont worden. Dem Stationschef in Aais sind Samen zu gleichen Zwecken in größerer Zahl mit- gegeben, und sollen noch mit dieser Post aus Kap- stadt einige Eukalyptussorten und andere Nußbäume, die in der Kapkolonie besonders gut gedeihen, durch Vermittelung des Herrn Professors Hahn in Kap- stadt, der sich mir gelegentlich meiner Amvesenheit daselbst hierfür liebenswürdigst zur Versügung ge- stellt hatte, bestellt werden. Mit Ausübung des Forstschutzes (§ 7 der Ver- ordnung) ist mit Einwilligung des Truppenkomman- dos bis auf Weiteres der Verweser der hiesigen Ortspolizeibehörde Herr Premierlieutenant v. Heyde- breck, der für Forst= und Gartenkulturen besonderes Interesse zeigt, betraut worden. Als Unterbeamte fungiren die Polizeimannschaften und ein Soldat, der von Profession Gärtner ist. Ein Unterbeamter soll demnächst als Waldwärter nach Brakwater geseßzt werden.