Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligrn Aule. V. Jahrgang. Berlin, 15. Dezember 1894. Nummer 26. Diee Zeuwchrift gucchein am 1 und 15. jedes W eiersben werden als Zeihefte egesen F — einmal Fs — theilungen von Forschungsreisenden und Geleh n aus — Chentsehen Schutzgobicten-, herausgogoben von Dr. Fre deng Vientelsohrpue für das Kolonialblon mit * eihejten betraägi 8 Mart. Man obonnirt bei allen Poitämem u icheneane — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche b, Con, an Siegflried Mittler und Sohn, Verlin SW 12, Koch- —70, zu rich Inhalt: anticher Theit: ugg, nerorT betressend die Verwaltung der Schuggebiete Vom 12. Dez. 1894 S. 647. angliste der ufsru Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika S. 618. — rn*“ betressend die Bi n —* zwei Amtsbezirken im südwestafrikanischen Schutzgebiete S. 650. — Personalien S. 650 Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 650. — Deutsch-Ostafrika: Ueber das Ulugurugebirge S. 651. — Die Vermessungsthätigleit S. M. S. „Möwe“ in Ostafrika 1891 bis 1893 S. 651. — Vorschläge zur Verbesserung der Verbindung des #elimandiarogebietes mit der Küste Schluß) S. 653. — Deutsch-Südwest- afrika: Von den Vondelzwarts S. 659. — Frachtmengen der nach Deutsch- Süwestaleita in den Jahren 1893°94 von Hamburg abgegangenen Dampfer S. 659. — Aus dem VBereiche der Missionen in den Schuggebieten und der Antisklaverei-Bewegung S. 660. — Aus „remden Kolonien: Audget ven, (Mozan, que für 1894/95 S. 660. — Die Verhältnisse im Somalilande S 60. — Britisch= „Centralafrita S. 661. — #itterarüsche, Vesprechungen S. 661. — LitteraturVerzeichniß S. 662. — Schisssbewegungen S. 662. u“ Nachrichten S Vekanntmachungen für die Schifffahrt: Leuchtfeuer an der deutsch- ostafrikanischen Küste S. — — . Anzeigen S. 664 DLDie „Denkschriften“, betreffend die dentschen scngehiet. sanie i Titel und — verzeichniß des Jahrgaugs 1394 werden als besondere Beilage zur Ausgabe gelangen und ver- sandt werden. Amtlicher Theil. Geseßze; Verordnungen der Reichsbehörden. Allerhöchste Verordnung, betreffend die Verwaltung der Schutzgebiete. Vom 12. Dezember 1894. Auf Ihren Bericht vom 10. Dezember 1894 bestimme Ich: Die gesammte Verwaltung der Schutzgebiete, einschließlich der Behörden und Beamten, wird der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts unterstellt, welche die hierauf bezüglichen Angelegenheiten unter dieser Bezeichnung und unter der unmittelbaren Verantworklichkeit des Reichslanzlers wahrzunehmen hat. Soweit es sich um die Beziehungen zu auswärtigen Staaten und um die allgemeine Politik handelt, bleibt die Kolonial-Abtheilung dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts unterstellt. Haunover, den 12. Dezember 1891. (L. S.) (gez.) Wilhelm l. R. (gez.) Fürst Hohenlohe.