und zur Verfrachtung derjenigen Produkte, welche die Dampferbeförderung vertragen, zu benutzen. Die Firma führte 1892 an Waaren für zu- sammen 152 000 Mark ein. Die Ausfuhr belief sich in dem gleichen Jahre auf 546 Tons Kopra, 7000 Pfund Trepang, 3500 Pfund Perlmutter und 650 Pfund Schildpatt. Im ersten Semester 1893 betrug der Werth der Einfuhr 52 000 Mark. Die Zweigniederlassung der Handels- und Plantagengesellschaft in Mioko hat im Wesentlichen die Aufgabe, jährlich 200 bis 300 Ar- beiter für das Stammhaus auf Samoa anzuwerben und im Uebrigen ihre eigenen Kosten zu decken. Die Agentur beschäftigt sechs Stationen. Die Agentur führte ein in der Zeit vom Jannar 1892 bis Juli 1893 Waaren im Werthe von 60 000 Mark. Aus- geführt wurden in der gleichen Zeit 237 Tons Kopra und 675 Säcke Trepang. Hus dem Bereiche der Wissivnen und der Ankisklaverei-Bewegung. Nach Nachrichten der Zeitschrift „Kreuz und Schwert“ ist die im Juni von Marseille abgegangene Karawane der Weißen Väter Mitte Oktober in Uschirombo glücklich eingetroffen. Die mitgekommenen fünf Missionsschwestern haben die erste Niederlassung im Innern angelegt. Der P. Acker, der vor Kurzem die elsässisch- lothringische Staatsangehörigkeit erlangt hat, ist nach „Krenz und Schwert“ zum Oberen der deutschen Ordensprovinz der Bäter vom heiligen Geiste er- nannt worden. Mit Genehmigung der preußischen Regierung wird jetzt zur Gründung einer ersten Niederlassung in Preußen geschritten. Die alte Abtei Knechtsteden in der Erzdiözese Köln, Kreis Neuß, soll dazu ausersehen sein. Die Leipziger Mission hat in Mamba am Kilima- andjaro eine zweite Station angelegt. Ueber die Missiousschule in Walsishbai berichtet A. Gerber in der Zeitschrift „Afrika“ Der größte Theil der Schulkinder bestand aus Hottentotten, einer anerkannt nichts weniger als schönen Menschenrasse, und troßdem konnte ein liebe- volles Auge eine große Anzahl ganz niedlicher Hotten- tottenknaben und -Mädchen unterscheiden, die, wenn nur ein wenig weißer, jedem deutschen Elternpaare zur Zierde gereicht haben würden. Ein kleiner Theil bestand aus Bergdamara. Da waren alle Alters- stusen vertreten, und während die Jüngsten ihr Abe von der großen Schultafel auf ihre kleine Schiefer- tafsel abschricben, lasen die Größeren im Lesebuche oder rechneten mit den ganz Großen. Den Anfang jeden Unterrichts bildete ein Choral, und ich habe in unseren Schulen selten einen so gefühlvollen mehrstimmigen Choral singen hören wie 15 4 von diesen Negerknaben. Nach dem Absingen des horales, den der Lehrer auf seiner Violine begleitete, sprach derselbe ein Gebet, und dann begann die Visitation der Hände, bei der es eine Unmasse von Tatzen, Ohrfeigen, Thränen und Seufzern gab. Im Großen und Ganzen waren alle Schüler von nor- malem Verstande und lernbegierig. Es gab auch solche, die nicht gern zur Schule gingen, wohl wegen der Tatzen, und ich sah so eines Tages ein Hotten- tottenweib ihren hoffnungsvollen Sprößling mit einer gewaltigen Tracht Schläge zur Schule bringen. Die Eltern hielten alle sehr darauf, daß ihre Kinder die Schule regelmäßig besuchten, da alle erkannten, welcher Einfluß, welcher Segen von der Schule auf ihre Kinder überging. Da Walfischbai englisch ist, lernten die Schüler nicht deutsch, sondern holländisch, die weitverbreitetste Sprache Südafrikas, daneben Rechnen und Lesen in Hottentottisch. Außerdem hatten sie Gesang= und Religionsstunden. RKus fremden Kolonien. Organisation der Regierung des Kongostaates. König Leopold von Belgien hat in seiner Eigen- schaft als Sonverän des Kongostaates mit Verord- nung vom 1. September 1894 (veröffentlicht im „Bulletin ofliciel de I’Etat indépendant du Congo“ vom Oktober 1894 Nr. 10) neuerlich die Grundzüge der Organisation der Centralregierung des Kongostaates festgclegt. Danach ist die Gesammtverwaltung des Kongo- staates in der Hand eines vom Könige ernannten Staatssekretärs (sccrctairc de I'Etat) centralisirt, welcher die vom Souverän erlassenen Anordnungen vollzieht und dessen Regierungsakte gegenzeichnet (Art. 1). Dem Staatssekretär ist zur Unterstützung für die von ihm direkt zu erledigenden Geschäfte ein Kabinetschef (ches de Cabinet) zugetheilt. Die dem Staatssekretär unterstehende gesammte Staats- verwaltung ist in drei große Abtheilungen (départe- ments) getheilt, an deren Spitze je ein vom Könige ernannter Generalsekretär (secrétairc général) steht. Daneben wurde, als den Generalsekretären coordinirt, die Stelle eines gleichfalls vom Könige ernannten Generalschatzmeisters (trésorier genéral) geschaffen. Soweit nicht die Abgrenzung des Geschäftskreises dieser Beamten durch den König selbst erfolgt, hat der Staatssekretär die Zuständigkeit derselben zu be- stimmen (Art. 2). Art. 3 der Verordnung beauf- tragt den Staatssekretär mit Erlassung der Aus- führungsbestimmungen über Organisation und Zu- ständigkeit der einzelnen Abtheilungen und überträgt ihm die Ernennung der Beamten und Festsetzung der Gehaltsverhältnisse bis zum Bureauchef aufwärts. Diese Neuorganisation der Centralregierung trat mit dem Tage des Vollzugs der Verordnung in Kraft: zum Staatssekretär ernannt wurde Edmond van Eetvelde.