desselben zur englischen Kronkolonie im Jahre 1806 und schließlich die Wirksamkeit der englischen Ver- waltung innerhalb der ersten drei Jahrzehnte ihres Bestehens geschildert. Das folgende 3. Kapitel be- handelt die Mitte der dreißiger Jahre beginnende Massenauswanderung der Boeren aus der Kapkolonie in ihrem ursächlichen Zusammenhang mit den Maß- nahmen der englischen Regierung. Im Anschluß hieran folgt in Kapitel 4 eine kurze Skizze der von den Boeren mit der eingeborenen Bevölkerung des neu besiedelten Landes geführten Kämpfe. Das solgende 5. Kapitel behandelt die Hungersnöthe in Ostindien und ihre Bekämpfung. Es enthält im Wesentlichen eine kurze Wiedergabe eines der von der englischen Regierung für jede indische Provinz je nach der Besonderheit ihrer örtlichen Verhältnisse erlassenen „Faminekodes“ zur Bekämpfung von Hungersnöthen. Kapitel 6 giebt einen kurzen Ueber- blick über die landwirthschaftlichen Verhällnisse Australiens und Neuseelands. Gedacht wird ins- besondere der künstlichen Bewässerung der regenarmen Landstriche Australiens mittelst Anlegung von Wasser- werken, Sammelbecken und Kanälen unter Bildung von Wassergenossenschaften. Kapitel 7 giebt einen Abriß der Entwickelung der Landgesetzgebung in Australien. In gedrängter Kürze kommen die ver- schiedenen im Laufe der Jahre nach= und nebenein- ander von der Regierung bei Veräußerung des Kron- landes besolgten Systeme der Konzessionirung, des freihändigen und des öffentlichen Verkaufs und der Verpachtung zur Darstellung. Der I. Theil schließt in Kapitel 8 mit einer kurzen Schilderung der ersten von der englischen Universitätsmission ausgegangenen Missionsprruche im Nyassalande. Der 11. Theil enthält Mittheilungen aus der Geschichte der französischen Kolonialpolitik. Das 1. Kapitel — Grundzüge der älteren französischen Kolonialpolitik —, behandelt den Grundgedanken derselben: Kolonialerwerb durch staatlich privilegirte Privatgesellschaften. Daneben findet die Organisation der Auswanderung nach den Kolonien und die Land- frage Erwähnung. Kapitel 2 handelt von den Kolonisationsversuchen der Franzosen in Madagaskar seit den ersten Ansängen im Jahre 1664 bis zur Annahme des französischen Protektorats seitens der madagassischen Regierung im Jahre 1885. Das 2. Kapitel behandelt die Anfänge der französischen Kolonisation in Senegambien in den Jahren 1664 bis 1724. Das solgende 3. Kapitel — ein Napoleo= nischer Kolonisationsversuch — hat die Unabhängig- keitserklärung Argentiniens zu Anfang dieses Jahr- hunderts zum Gegenstande, bekanntlich eine Folge des mißglückten Unternehmens Napoleous I., sich in den Besiß der spanischen Kolonien in Südamerika zu setzen. Das Schlußkapitel des II. Theils bildet eine Darstellung des von dem Marquis de Rays in den Jahren 1879 bis 1882 unternommenen und misß- glückten Kolonisationsversuches auf Neu-Irland (jetzt Neu-Mecklenburg). 28 Der III. Theil giebt in kurzen Zügen ein Bild von der bisherigen Besiedelung Sibiriens durch russische Auswanderer und von der neuerdings seitens der Regierung zur näheren Regelung dieser Aus- wanderung eingeschlagenen Kolonialpolitik. Der IV. Theil endlich giebt einen Ueberblick über die wichtigsten Ereignisse aus der Geschichte der deutschen Kolonialpolitik vor Neubegründung des Reiches. Das 1. Kapitel behandelt die in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts von dem Augsburger Handelshause Welser auf Grund eines Privilegs der spanischen Krone in Venezuela unternommenen Kolonisationsversuche, welche nach erheblichen Ver- lusten an Geld und Menschen infolge Verkettung mamnigsacher unglücklicher Umstände bekanntlich er- folglos verliefen. Den Gegenstand des 2. Kapitels bildet die brandenburgische Kolonialpolitik. Die Darstellung beginnt mit den ersten beiden nicht zur Ausführung gelangten Versuchen des Großen Kur- fürsten zur Gründung einer ostindischen Kompagnie, sowie weiter einer nicht auf Indien beschränkten, unter Betheiligung der Neichsstände zu bildenden deutschen überseeischen Kompagnie; die folgenden Abschnitte handeln von der Bildung des branden- burgischen Kriegsgeschwaders und der westafrikanischen Handelskompagnie durch den holländischen Rheder Raule, von der Anlegung des Fort Friedrichsburg an der Goldküste, der Ausdehnung des Unternehmens durch Betheiligung der Nordseehafenstadt Emden und der weiteren Gründung von Accada und Taccarary an der Goldküste und Arguin im Norden des fran- zösischen Senegalgebietes. Die Darstellung schließt mit dem allmählichen Niedergang des Unternehmens nach dem Tode des Großen Kurfürsten, der Annullirung des Gesellschaftsvertrages und dem Heimfall der afrikanischen Besitzungen an die Regie- rung im Jahre 1711 und dem schließlichen Verkauf derselben an die holländisch-westindische Kompagnic im Jahre 1717. Das Schlußkapitel — Kolonial-= versuche vormärzlicher Zeit — behandelt zunächst die mehrsachen erfolglos gebliebenen Versuche, den wachsenden Strom deutscher Auswanderer in zur Besiedelung vorzugsweise geeignete iberseeische Länder zu leiten und durch Unterstützung und Organisation dieser Ansiedelung das Deutschthum der Auswanderer im Auslande zu erhalten. Die verunglückten Besiedelungsversuche in Texas (1844. bis 1847) und an der Mosgquitoküste in Central- amerika (1846) bilden den wesentlichen Inhalt des Kapitels. Des Weiteren geschieht dann der auf staatliche Konzessionirung und Ueberwachung der Auswanderungsunternehmer und zagenten gerichteten Bestrebungen Erwähnung, welche nach langem Wider- streben der deutschen Regierungen schließlich zu einer entsprechenden Gesegebung der Einzelstaaten führteit und damit den Auswanderern die Wohlthat des staatlichen Schutzes gegen die Gefahren einer ge- wissenlosen Ausbentung verschafften.