leitet. In Kinigunan wirken außer dem Missions- bischof 3 Missionare, 10 Laienbrüder und 6 Schwestern; es befinden sich daselbst eine Kirche und zwei Schulen, aus festem Material gebaut. Aus der Station Vlavolo an der Nordküste der Gazellehalbinsel sind ein Missionar mit einem Laienbruder und zwei Schwestern stationirt. Die Station Malagunaon an der Nord- westecke des Simpsonhafens ist mit einem Missionar und einem Bruder besetzt. Die Zahl der Zöglinge aun der Hauptstation beträgt 101, 68 Knaben und 33 Mädchen, welche alle Wohnung, Kost und Klei- dung erhalten. Ein Sendling der Neuendettelsauer Mission, An- dreas Ruppert, welcher zur Unterstühzung des Missionars Flierl auf der Station Sattelberg aus- ersehen war, ist nach kaum zweiwöchentlichem Aufentk- halte im Lande am 16. Juli 1894 am Unterleibs- typhus verstorben. Der Missionar Brown ist vom Board of the Wesleyan Mission in Sydney zum Vorsteher der genannten Mission für den Bismarck-Archipel ernannt worden. Er behält seinen Wohnsitz in Port Hunter auf Neu-Lauenburg. Missionar Oldham kehrt nach Australien zurück, sein Nachfolger Missionar Crump ist bereits im Archipel eingetroffen. Rus fremden Rolonien. Enlwickelung der Rronkolonie Britisch-Keuguinea im verwaltungsjahr 1892/95. Vor Kurzem ist der Bericht des Administrators von Britisch-Neuguinea Sir William Macgregor für die Zeit vom 1. Juli 1892 bis 30. Juni 1893 veröffentlicht. Sein Inhalt bietet auch für unsere kolonialen Kreise manches Wissenswerthe. Es sollen deshalb im Anschluß an die über die Entwickelung jener Kolonie im Jahre 1891/92 gegebenen Daten?) die wesentlichen Vorgänge des Berichtsjahres ge- schildert werden. Was zunächst I. die Gesetzgebung anbetrifft, so vollzieht sich die Ansiedelung von Euro- päcrn in so langsamem Tempo, daß der Erlaß von Rechtsnormen nur in geringem Maße als Bedürfniß empfunden wird. Erwähnenswerth ist: 1. Eine über das Fällen einheimischer Hölzer erlassene Verordnung. Sie ist veranlaßt durch den Aufsschwung, welchen die Ausfuhr von Hölzern, nament- lich Sandelholz, infolge erheblicher Nachfrage im Be- richtsjahr genommen hat. Um einer hieraus zu befürchtenden Verwüstung der Holzbestände vorzu- beugen, kann nach der Verordnung das Schlagen von *) Jahrgang 1894, Seite 19. 50 E 1 A Holz in gewissen Bezirken überhaupt oder für einzelne Arten untersagt werden. Es ist verboten, Sandel- holzstämme zu fällen, welche nicht mindestens einen Juß Durchmesser einen Fuß vom Voden entfernt . enthalten. Zur Ausfuhr von Holz muß eine Licenz eingeholt werden. Die Verordunng erleidet keine Anwendung, wenn ein Eingeborener zu seinem persönlichen Gebrauch Holz fällt. 2. Eine zweite Verordnung liegt ebenfalls auf wirthschaftlichem Gebiete, sie bezweckt, die Kulturen des Schutzgebietes vor der Einschleppung von Krankheiten zu bewahren. Die Verordnung verbietet schlechtweg die Einfuhr von Kaffeepflanzen und -samen. Der Bericht erwähnt, daß gerade die Kasfeekultur für die Zukunft der Kolonie die größte Bedeutung habe, indem ungemessene, für diese Frucht geeignete Landstriche vorhanden seien. Es sei des- halb von größter Wichtigkeit, das Eindringen der Blattkrankheit zu verhüten. Die wirksamste Maß= regel hierfür, die Abschließung der Kolonie, lasse sich zur Zeit leicht durchführen, da die vorhandenen Be- stände von arabischem und liberianischem Kaffee gesund und umfangreich genug seien, um fremden Samen entbehren zu können. Die Verordnung giebt der Regierung freic Hand, im Bedürfnißfall auch für andere Kulturpflanzen die Einfuhr von Pflänzlingen und Samen gänzlich aus- zuschließen oder einzuschränken. 3. Auf dem Gebiet der Eingeborenengesetzgebung wird als besonders bemerkenswerth die Uebersetzung sämmtlicher wichtigen Strafverordnungen in die Motu- sprache mitgetheilt. Dieser Dialekt wird in dem Bezirk, zu welchem der Gouvernementssitz Port Moresby gehört, gesprochen und hat sich von dort in andere Theile der Kolonie verbreitet. Er wird von sämmtlichen Lehrern der Londoner Missions- gesellschaft, der Mehrzahl der Beamten, vielen An- siedlern und manchen Eingeborenen verstanden. Unter den Verordnungen, welche ins Motu übersetzt und so dem Verständniß der Eingeborenen näher gebracht sind, dürften hervorzuheben sein diejenigen, welche den Ehebruch, die Beerdigung Todter an andern als den dafür festgesetzten Plätzen, die Zerstörung von Kokospalmen unter Strase stellen. II. Rechtsprechung. Die Organisation der zur Ausübung der Rechts- pflege berufenen Behörden hat eine Veränderung nicht erfahren. Nur ist zu bemerken, daß der Sitz des für den westlichen Distrikt bestellten magistrate von Mabndauan nach der etwa vierzig Seemeilen in nord- östlicher Nichtung entfernten Insel Yaru verlegt ist. Dieser Platz, welcher bisher schon regelmäßig von Perlfischern angelanfen wurde, ist wegen seines guten Hafens, welcher bei Niedrigwasser von Fahrzeugen bis zu zwölf Fuß Tiefgang benutzt werden kann, hewählt worden. Auch wünschte man den Ver-