wird. Daß er Letzteres geworden, glaube ich be- haupten zu dürsen, da er andernfalls in die Ab- tretung Okombahes, die ihm sehr sauer geworden ist, nicht eingewilligt haben würde. Die Gründe, die mich veranlaßten, die Abtretung des genannten Platzes zu erstreben, gehen aus dem Inhalt der betreisenden Verträge hervor. Während die Berg-Damaras im ganzen Nama= und Herero- lande sonst zerstreut leben und als Diener der weißen wie der eingeborenen Bevölkerung ihr Dasein fristen, haben sie sich in Okombahe zu einem politischen Gemeinwesen zusammengeschlossen, jedoch auch hier in einem gewissen Vasallenverhältniß zu den Hereros siehend und von diesen stark bedrückt. Dadurch, daß dieselben nun direkt unter die deutsche Oberhoheit getreten sind, haben wir nicht nur einen Stamm von Arbeitern zu unserer Ver- sügung gewonnen, sondern es ist auch der Grund zur allmählichen Loslösung der gesammten Berg- Damaras als Nation von ihren bisherigen Unter- drückern gelegt, so daß sie mit der Zeit als dritter selbständiger Stamm neben die Hereros und Nama- quas gleichberechtigt treten werden. Dem auch die nicht in Okombahe lebenden Verg-Damaras sehen in dem dortigen Kapitän ihr nominelles Oberhaupt. Außerdem aber werden die Hereros nicht verhindern können, daß noch ein weiterer Theil derselben sich allmählich dort zusammenschließt. Es wird somit diese Abtretung die im Schutz- gebiete brennend gewordene Arbeiterfrage ihrer Lösung um einen bedeutenden Schritt näher bringen. Die Re- gierungssubvention von 1800 Mk. jährlich, welche ich dem Häuptling Manasse bewilligt habe, sällt demgegen- über nicht in das Gewicht. Die Politik der Kaiser- lichen Landeshauptmannschaft dahier muß stets dahin gehen, das Interesse der Häuptlinge an das ihrige zu lnüpfen, um dann durch jene das Volk zu be- herrschen. Nur so allein wird es uns möglich sein, auch bei geringer Machtentfaltung Herr im Lande zu bleiben. Das beste Mittel hierzu liegt in der Bewilligung von Jahresgehalten an die Häuptlinge, was Leßtere, mit oder gegen deren Willen, zu be- soldeten Beamten der Regierung stempelt. Daneben müssen die Häuptlinge in ihrer im hiesigen Schutz- gebicte eltwas schwachen Antorität ihren eigenen Volksgenossen gegenüber gestärkt werden. Ich habe den Stationschefs die Befolgung dieser Politik zur Pflicht gemacht, bis jett mit bestem Erfolge. Ich habe z. B. selbst gehört, wie der Oberhäuptling Samuel Maharero den Stationschef von Okahandja, Lieutenant Eggers, um möglichst baldige Nückkehr auf den Plaß ersuchte, um dort während seiner be- vorstehenden eigenen Abwesenheit für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Als Stalionschef von Omaruru habe ich den Sekondlientenant Volckmann eingesetzt. Hand in Hand mit meinen Verhandlungen mit dem Häuptling Manasse ging, durch den gleichfalls mitgekommenen Assessor v. Lindequist mit ge- 78 wohnter Energie geführt, die Untersuchung wegen der Ermordung des Engländers Christie. Dieselbe ergab, daß der Ermordete, ein gewalt- thätiger, dem Trunk ergebener Mensch, ohne Grund einen Bastard getödtet hatte und daß die von dem Häuptling Manasse zu seiner Verhaftung und Ueber- führung nach Omaruru abgesendeten sechs Hereros ihn dann ohne Vorwissen des Kapitäns und ohne jede Veranlassung getödtet hatten. Das Urtheil lautete gegen den Hauptschuldigen auf Todesstrafe, gegen den Nächstschuldigen auf acht Jahre Zuchthaus, gegen die übrigen vier Theilnehmer auf je sieben Monate Gefängniß. Am härtesten wurde es dem Häuptling, der Urtheilsvollstreckung gegen den Zweit- schuldigen zuzustimmen, da es sich hierbei um seinen Neffen handelte, ein Verwandtschaftsverhältniß, welches nach den Anschauungen der Hereros demjenigen zwischen Vater und Sohn nahe kommt. Im Interesse der Gerechtigkeit bestand ich jedoch auf der Ueber- führung gerade dieses Schuldigen nach Windhoek. Außerdem bestand ich auf Vollstreckung der erkannten Todesstrafe, und es erfolgte diese durch ein Kom- mando Soldaten, in Anwesenheit des Oberhäuptlings Samuel sowie des Engländers Tatlow, des Schwagers des Ermordeten, welche ich Beide, um von Hause aus der Entstehung aller falschen Gerüchte vorzubengen, als Zeugen zuzuziehen für nöthig be- sunden hatte. Im Uebrigen aber hielt ich es für zweckmäßig, dem Häuptling aus politischen Gründen thunlichst weit entgegenzukommen. Ich stellte daher für dessen Neffen, welcher sich jetzt zur Strasverbüßung in Windhvoek befindet, bei guter Führung baldige Be- guadigung in Aussicht. Die vier übrigen Schuldigen übergab ich dem Häuptling selbst zur Strafvoll- ziehung. Diese Maßregel bezweckte, dessen Ansehen bei seinen Stammesgenossen, welches durch die Urtheilsvollstreckung immerhin hätte erschüttert werden können, wieder zu stärken. Der Häuptling verurtheilte sie zu Zwangsarbeit bei dem neuen Stations-= gebäude in Omaruru, an welchem sie bereits sleißig mitarbeiten. Die Stärke der Station Omaruru beträgt 1 Osfizier, 2 Unteroffiziere, 1 Lazarethgehülfen und 24 Mann, von welchen ein kleiner Bruchtheil nach Okombahe abgezweigt werden wird. Anßerdem habe ich vorläufig ein Geschütz dort belassen. Um den beständigen Grenzstreiligkeiten vor- zubeugen, vor Allem um der im Hererolande be- stehenden Rechtsunsicherheit, hervorgerufen durch die unklaren Grenzverhältnisse, zu steuern, veranlaßte ich außerdem die drei anwesenden Hererohäuptlinge, die Feststellung ihrer gegenseitigen Gebietsgrenzen vor- zunehmen. Da sie nicht einig werden konnten, er- suchten sie mich um Entscheidung, fügten sich der- selben und waren alle drei damit zufrieden. Die Unabhängigkeit Manasses von dem Oberhäuptling Samuel, solange er den Schupvertrag getreulich hielte, wurde von mir auf dessen Wunsch nochmals