besonders anerkannt, während Häuptling Zacharias Kapitän von Omaruru, nach wie vor unter dem Letßzeren siehend betrachtet sein will, mit welchen beiden Entschließungen der Ober- häupling Samnel sich gleichfalls einverstanden erklärte. Am 30. November v. Is. abends marschirte ich, nach freundschaftlicher Verabschiedung vom Häuptling Manasse, von Omaruru ab, um mich zunächst nach Okahandja zu begeben, wohin der Oberhäuptling Samuel zu meinem Empfange vorauseilte, während der Häuptling Zacharias direkt nach Otjimbingne zurückritt. Ueber meinen Aufenthalt in Okahandia werde ich mir erlauben, besonderen Bericht folgen zu lassen. Omaruru, den 30. November 1894. Zwischen dem Major Leutwein im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und dem Häuptling der Hereros von Omarnru Manasse wird unter Heutigem nachstehender Vertrag ab- geschlossen: 8. 1 Als Zeichen der gegenseitigen Freundschaft sowie zur Unterstühung des Kapitäns legt der Major Leutwein mit Zustimmung des Ersteren eine Garnison nach Omarurn. Der Kapitän verpflichtet sich, für deren vorläufige Unterbringung mit Sorge zu tragen, sowie zum Bau eines Stationsgebäudes den nöthigen Grund nebst einem Stück Gartenland zur Verfügung zu stellen, auch dem Stationschef hinsichtlich Beschaffung der nöthigen Arbeiter seine Unterstützung zu gewähren. Ueber den Platz des Stationsgebändes wird sich der Stationschef mit dem Kapitän noch einigen. 2 Der Major Leutwein wird der Garnison gutes Verhalten zu den Eingeborenen zur Pflicht machen. Der Kapitän verpflichtet sich dagegen, auch seine Leute zu einem solchen anzuhalten. Etwaige Streitigkeiten zwischen beiden Theilen wird der Stationschef in Uebereinstimmung mit dem Kapitän schlichten. Sollten sich im Gebiete des Kapitäns von Omaruru noch weitere Garnisonen als nothwendig erweisen, so wird sich der Stationschef dieserhalb mit dem Kapitän in Verbindung setzen. Der Kaiserliche Landes- Der Kapitän von hauptmann 2. i. Omarurn gez. Leutwein, Major. gez. Manassce. lls Zeugen: gez. Volkmann, + Handzeichen des Sekondlieutenant und Mutate Distriktschef. gez. Asser. ez. Berusmann, + Handzeichen des Missionar und Dolmetscher. Nathemigliedes oses. Omaruru, den 30. November 1894. Zwischen dem Major Leutwein im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und dem 79 Manasse, wird unter heutigem nachstehender rirgg abgeschlossen: Auf Wunsch des N#lss Leutwein tritt der Kapitän Manasse als Beweis seiner freundschaft- lichen und loyalen Gesinnung an Seine Majestät den Deutschen Kaiser den Plaß Okombahe ab, dazu so viel Weideland, als für den derzeitigen Vieh- bestand der Bewohner nothwendig ist. Ueber die Grenzen wird sich der Distriktschef von Omaruru mit einem Bevollmächtigten des Kapitäns an Ort und Stelle einigen. 8. 2. Als Gegenleistung sichert der Major Leutwein im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers dem Kapitän sowie seinen Rechtsnachfolgern eine jährliche Regierungsunterstützung von 1800 Mk. = 90 EFKF zu. §. 3. Major Leutwein beabsichtigt, den Platz Okombahe den dort wohnenden Berg-Damaras gegen die Verpflichtung, zu Negierungszwecken Arbeiter zu stellen, zur Nutznießung zu überlassen. Doch sollen die zur Zeit in Okombahe wohnenden Hereros un- gestört auch ferner dort bleiben dürfen, und wird Major Leutwein zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung eine deutsche Garnison dorthin legen. 8 8. 4. Bezüglich der Gerichtsbarkeit bleibt es bei den Bestimmungen des mit dem Kapitän von Omarurn abgeschlossenen Schutzvertrages, mit der einzigen Aus- nahme, daß bei Streitigkeiten zwischen den in Okom- bahe wohnenden Hereros und Berg-Damaras gleich- falls die Kaiserlich Deutsche Gerichtsbarkeit Platz yreifen soll. Der Kaiserliche Landes- hauptmann a. i. gez. Leutwein, Major. Der Kapitän von Omarurn gez. Manasse. s Zeugen: gez. Volkmann, + Handzeichen des Sekondlieutenant und kutate Distriktschef. gez. Bernsmann, Missionar und Dolmetscher. gez. Asser. + Handzeichen des Rathsmitgliedes Moses. Aus Okahandia. Von Omaruru hat sich der Major Leutwein zunächst nach Okahandia gewandt. Seinem Berichte ist Folgendes zu entnehmen: Am 3. Dezember v. Is. traf ich an genanntem Platze ein. Unser Einzug glich demjenigen in cine deutsche Garnisonstadt. Auch der geringste Pontok hatte wenigstens einige kleine deutsche Fahnen aus- gehängt, während die vornehmeren Hereros, wie auch der früher schon mehrfach erwähnte Riarura, dessen Versöhnung mit Samnel ich seiner Zeit ver- mittelt hatte, bereits mit Fahnen größerer Art