heimathlichen Bergen zwischen Inn und Salzach „Prinz-Luitpoldberge“ genannt habe. Aller- dings haben diese afrikanischen baumlosen Gebirge viel weniger schroffe Formen als diejenigen der Heimath. Die Formen sind nicht so prägnant, und das überall wuchernde Gras giebt dem ganzen Bilde etwas Eintöniges und verbirgt so selbst die vitto- reskesten Felspartien. Nach zwei Stunden passirten wir die kleine be- sestigte Stadt Kungi, deren freundlicher Chef mich jedoch nicht zum Bleiben bewegen konnte, und gegen Mittag erreichten wir, nachdem wir den Koi passirt hatten, den letzten Tikarort Mahalba am Fuße des Gebirges. Mahalba ist ein offener Handelsplatz, was wir schon an den zahlreichen Haussaquartieren und dem großen Markte erkennen konnten. ier ist der größte Elfenbeinmarkt des ganzen Landes, und zweigt die Straße sowohl nach dem elfenbeinreichen Satoko als nach Bafut ab. Der Chef, welcher mich im Gepränge einholen ließ, soll der reichste Mann des Landes sein und neunt sich selbst scriki n hauri, b. i. Elfenbeinkönig. Mahalba ist nicht allein Stapelplat für das aus dem Süden kommende Elsenbein, son- dern auch Jagdplatz, da die ganze Gegend sehr reich an Elefanten ist. Er hatte sehr gehofft, ich würde mit ihm ein Elfenbeingeschäft machen, und als ich dies ablehnte, bat er mich, ihm doch Kauflente zu senden, da man bei ihm gerade so billig würde kaufen können als bei Ngila. Nach den in Mahalba üblichen Marktpreisen scheint dies auch der Fall zu sein, dozu kommt, daß der Weg, den eine Karawane dahin zu nehmen hat, lange nicht so weit ist als zu den Wutés. Ich habe aus diesem Grunde stiets der Aufrechterhaltung der Station Tintu das Wort geredet, denn bis zu dieser braucht eine Träger- lolonne von Mundame nur zehn Tage und von dort dürfte es bei geregelter Verbindung nicht mehr als vier bis sechs Tagereisen zu diesen Tikarorten sein. Die begehrtesten Artikel sind hier Gewehre, Pulver, Feuerstein sowie weiße Stoffe. Die Regenzeit schien mit Riesenschritten zu nahen, denn allnächtlich stellten sich schwere Gewitlerregen ein, und Nächte und Morgen waren schon empfind- lich kühl, so daß ich trachten mußte, noch in diesem Monate den größten Theil des Marsches zu voll- enden. (Schluß folgt.) Drutsch-Hüdwestafrika. Pendrik Witbooi. Nach den bis Ende Januar in Windhoek ein- getroffenen Nachrichten ist Hendrik Witbvoi mit seinem ganzen Stamm in Gibcon eingetroffen. Er verhält sich daselbst völlig ruhig und lebt mit der dortigen Garnison in den besten Beziehungen. 163 Feststellung der Südgrenze des Dererolandes. Wie der Major Leutwein bereits früher ge- meldet hatte (s. Kol. Bl. S. 80), sollte die genaue Feststellung der mit dem Oberhäuptling Samuel Maharero vereinbarten Südgrenze des Herero- landes durch den Regierungsassessor v. Lindequist gemeinschaftlich mit dem Oberhäuptling erfolgen, welche zu diesem Zwecke die Grenze zusammen ab zurciten verabredet hatten. Die Grundlage für diese Aufgabe bildete folgender Vertrag des Kaiserlichen Landeshauptmanns, Majors Leut- wein, mit dem Oberhäuptling der Hereros, Samnuel Maharero, und seinem Rath zu Okahandya. Die in dem Abkommen des Rezierungsassessors v. Lindequist mit dem Oberhäuptling Samunel Maharero vom 11. Juli d. Is. vereinbarte Süd- grenze des Hererolandes?) wird unter theilweiser Verlegung endgültig dahin sestgelegt. Dieselbe solgt von Westen nach Osten dem Tsoakhaubfluß bis Groß-Barmen, alsdann dem so- genannten Windhoeker Tsoakhaub bis Otyiseva, von hier einer dem 22. Grad südl. Breite parallel lau- senden Linic, die so gezogen wird, daß der Platz Okapuka, welcher im Interesse des Frachtverkehrs vorläufig von jeder Besiedelung frei zu halten ist südlich Otyitonge nördlich derselben fällt. Von Otyitonge läuft die Linie dem weißen Nosob zu, in den sie unmittelbar südlich Otyipane einmündet. Die weitere Grenze bis Urigab Witoley wird durch den „weißen Nosob“ gebildet. Von Witoley läuft sie in nordöstlicher Richtung bis zu der späterer Vereinbarung vorzubehaltenden Ostgrenze dergestalt, daß Gobabis mit dem dazu gehörigen Weideland in deutschem Besitze bleibt. Soweit Flüsse die Grenze bilden, gilt als Grenz- linie die Mittellinie des Flußbettes. 82. Die Grenze soll alsbald durch eine Kommission, bestehend aus dem Stellvertreter des Koaiserlichen s ssor v. Lindequist, und dem tutemu Samuel Maharero ab- geritten und im Einzelnen Jeleten. werden. 8 Dem Oberhäuptling net Maharero wird dafür, daß er gemäß dem Schutzvertrage im Namen Seiner Majestät des Kaisers in seinem Lande Ruhe und Ordmung aufrecht erhalte und dafür zu sorgen verspricht, daß die im § 1 festgelegte Südgrenze von den Hereros anerlannt und beachtet, sowie deren Viehposten aus dem nunmehr der Kaiserlichen Regie- rung zufallenden Lande zurückgezogen werden, ein Jahresgehalt von 2000 — zweitausend — Mark (100 Pfd. Sterl.) ausgesetzt, welches er halbjährlich postnumerando in Windhoek erheben lann. ) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1894, S. 488.