gebracht. Das stehende Gut ist aus verzinktem Drahtiau, das laufende Gut aus Manillahauf her- gestelt. Der Großmast trägt ein Gaffelsegel und der Fockmast ein Gaffelsegel und Stagsegel. Zwei Brandungsboote von je 6 m Länge und eine Jolle von 3,8 m Länge häugen in Davits an beiden Seiten des Schiffes. Ein Telegraph und eine Sprachrohr- leitung vermitteln den Verkehr von der Kommando- brücke nach der Maschine. Die Moschinengulloge besteht aus zwei vertikalen zweicylindrigen C schine mit Oberflächenkondensation von 310 UII’ in er- bindung mit zwei cylindrischen Röhrenkesseln, welche auf einen Arbeitsdruck von 10 Atm. konstruirt sind. Die beiden Maschinen arbeiten auf zwei Schrauben und können unabhängig voneinander in Betrieb gesetzt werden, ebenso die beiden Kessel, so daß im Falle einer größeren Maschinenhavarie das Schiss trotzdem noch möglichst gebrauchsfähig bleibt. Es kann danach der Fall eintreten, daß eine Maschine oder ein Kessel ganz außer Thätigkeit kommt; das Schifs wird als- dann aber noch mit der zweiten Maschine und mit halber Kesselanlage weiter gesahren werden können, wobei sich allerdings die Geschwindigkeit vermindert. Bei der achtstündigen Probefahrt bewährten sich Schisf und Maschinenanlage auf das Beslte. Die Maschinen indizirten über 440 IIU. Die Geschwin- digleit betrug über 11 Meilen mit beiden Kesseln, 8½ Meilen mit einem Kessel. Die Manövorirsähig- keit des Schisfes sowohl als auch der taschinen war ausgezeichnet. Während der Fahrt wurde auch die Schnellladekanone, welche auf der Back angebracht ist, versucht. Die beiden anderen Geschütze, welche auf den beiden Seitenhäusern angebracht werden sollen, werden erst nach der Anlunft in Kamerun montirt werden. „Nachtigal“ hat inzwischen die Neise nach Kamerun angetreten und wird hoffentlich recht bald an ihrem Bestimmungsorte eintreffen. Der Dampfer ist am 12. Mai vormiltags in Cuxhaven in See gegangen. AMAAAAGGGGGGGGGGé“GAGAAAAAAAAA Tikterarische Besprechungen. Karl Mauch, Lebensbild einés Afrikareisenden von E. Mager. Mit einem Vorwort von Professor Dr. A. Leuze. tuttgart 1895. Kohlhammer. 441 S. 80. Zwanzig Jahre nach seinem Tode wird dem ersten schon halbvergessenen utdecker der Goldselder im Samlesigebiete im obigen Buche öurch einen. Freund ein Denlmal errichtet. Mauch hat seine Laufbahn als Vollsschullehrer begonnen. Beseelt von einem glühenden Wissens= und Reisedrange eig- nete er sich in seinen freien Stunden in mühseligster Weise umfassende naturwissenschaftliche, geographische und sprachliche Kenntnisse an und suchte nach einer Gelegenheit, um an einer Afrikaexpedition theilnehmen zu können. Als eine solche Gelegenheit ausblieb, entschloß er sich, als einfacher Matrose nach Süd- afrika zu gehen und sich dort als Arbeiter durch- zuschlagen. Im Jannar 1865 betrat er in Durban afrikanischen Boden. Einige Empfehlungsbriese ver- schafften ihm hier freundliche Aufnahme. Er fand Mittel, sich vor der äußersten Noth zu schützen, und drang bald in Begleitung von Elefantenjägern ins unbekannte Innere vor. Der bekannte Geograph Dr. Petermann, der seiner Thätigkeit regen Antheil schenkte, sammelte nun nach Mauchs ersten Erfolgen für ihn in Eurova Mittel im Betrage von einigen Tausend Mark. Mit ihrer Hülfe begann er dann eine Neihe von Forschungsreisen auszuführen, deren siebente und letzte ihn im Sommer 1871 bis zu den merkwürdigen, erst in letzter Zeit näher gewür- digten Ruinen von Simbabye führte. Durch Fieber und Strapazen starl geschwächt, kehrte der Reisende 1872 mittellos nach Deutschland zurück. Schon zwei Jahre später begleitete er einen Leipziger Natur- forscher auf einer wissenschaftlichen Reise nach Mittel- amerila. Nach der Rückkehr fand er eine Stellung an einer Cementfabrik, die ihm ein sorgenfreies Leben sicherte. Doch hat er diese uhe nicht lange genossen. Bei einem Ausflug im Frühling 1875 verunglückte Mauch durch einen Sturz aus einem Fenster. Die vorliegende Schrift schildert seine wechsel- reichen Schicksale meist an der Hand seiner Auf- zeichnungen in volksthümlicher Weise. Es ist zu wünschen, daß die Aufmerksamkeit besonders der her- anwachsenden Generation auf das Buch gerichtet wird und daß das unermidliche, selbstlose, tüchtige Schaffen Mauchs recht viele Nacheiserung findet. Die gesetzliche Regelung des Grunderwerbs in den englischen, frauzösischen und hollän dischen Kolonien von .Dr. Alfred Zimmer-= mann. Abdruck aus den Jahrbüchern für National ökonomie und Statistil. 1894, S. 885 bis 906. 1895, S. 229 bis 246. Die Arbeit ist der ergänzte und etwas erweiterte Abdruck einer Denkschrift, welche dem Kolonialrath bei seiner letzten Tagung zugegangen ist. Es fehlte bisher an jeder auch nur einigermaßen erschöpfenden Behandlung dieser für die Kolonisationspolitik wich- tigsten Angelegenheit. Nur für die französischen Kolonien liegt neuerdings eine Zusommenstellung der Landgesetzgebung in dem Werke von G. Petit vor. Gerade die interessantesten Erfahrungen Frankreichs auf diesem Gebietc, die in Algier gemachten, fehlen aber darin, da Algier staatsrechtlich nicht mehr als Kolonie angesehen wird. Die lehrreiche Gesezgebung der englischen Kolonien ist in vielen, theilweise schwer zugänglichen Werken verstreut. Der Verfasser der obigen Arbeit ist vor der Hand nicht in der Lage gewesen, das gesammte Material für die englischen und holländischen Kolonien zur Stelle zu schafsen,