geführt worden, wo ihr Ausgang nicht hat kontrolirt werden können. Die Ausfuhr von Kaffee, des hauptsächlichsten Produktes des Landes, hat zugenommen. Der Anbau von Tabak zeigt eine kleine Zunahme, ausgeführt wird nur wenig, da er im Lande ver- braucht wird. Wenn Britisch-Centralafrika bisher als Absatz- gebiet noch nicht von großer Bedeutung war, so nimmt der Handel doch so sehr an Umfang zu, daß das Land in nicht langer Zeit ein beachtenswerthes Absatzgebiet sein wird. Der Weizenbau hat eine bedeutende Zunahme erfahren, und die Anpflanzung von Kaffee verspricht einen sehr großen Umsang an- zunehmen. Einen Beweis für die Entwickelung des Handels von Britisch -Centralafrika geben auch die Ziffern für die Ein= und Ausfuhr des portugiesischen Hafens Tschinde an der Mündung des Sambesi, in- sofern dieser Hafen als Durchgangsstation für die von Britisch-Centralafrika kommenden und dorthin eingeführten Waaren anzusehen ist. Während im Jahre 1893 die Einfuhr 9147 Pfd. Sterl. und die Ausfuhr 10 201 Pfd. Sterl. betrug, belief sich im Jahre 1894 erstere auf 13 737 und leßztere auf 22 236 Pfd. Sterl. Die Frachten von Tschinde nach Tschiromo be- tragen durchschnittlich 4 Pfd. Sterl. pro englische Tonne, das Passagiergeld stellt sich auf 7 Pfd. Sterl. pro Person. Die Fracht von Tschinde nach Blantyre beläuft sich auf 8 Pfd. Sterl. (Passagiergeld 12 Pfd. Sterl.), die von Tschinde nach dem Nyassa-See auf 15 Pfd. Sterl. pro Tonne (Passagiergeld 16 Pfd. Sterl.). Derschiedene Mittheilungen. NRamiekultur. Ueber die Kullur des in nenerer Zeit viel ver- wendeten Faserstoffes, der aus der Ramiepflanze ge- wonnen wird, hat neuerdings Herr Emilio Viarengo zu Turin zwei Schriften veröffentlicht. Ihr Titel ist italienischen Zeilungen zufolge: Cenni sulla col- tura della ramia und Progetto di bonilica di tutte le terre incolte colla coltivazione della ramia. Die Pflanze soll sehr leicht zu bauen, mit jedem Boden zufricden sein und einen Rein- . gewinn von 500 Lire für den Hektar abwerfen. VVVVVVWVWVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVWVVV Tikteraris##### Besprechungen. Jahrbuch der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaft. Berlin 1895. H. Vahr- sche Buchhandlung. I. Abtheilung. Von dem Gedanken ausgehend, daß die verglei- chende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre 388 nur dann ihre wissenschaftlichen und praktischen Zwecke erfüllen kann, wenn sich die hervorragendsten Ver- treter dieser Disziplin bei allen Kulturvölkern ver- einigen, um eine zuverlässige Grundlage für die Vergleichung der rechts= und volkswirthschaftlichen Verhältnisse der verschiedenen Nationen zu schaffen, trat im Februar 1894 die „Internationale Vereini- gung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volks- wirthschaftslehre“ zu Verlin ins Leben. Sie zählt jeßzt bereits mehr als 300 Mitglieder, unter ihnen viele bedentende Lehrer der Rechts= und Staatswissen- schaften, Diplomaten, praktische Juristen und höhere Verwaltungsbeamte fast aller civilisirten Staaten. Einen Beweis für die eifrige Thätgkeit der Vereini- gung bicten nicht nur die allmonatlichen Vorkräge, welche in ihr gehalten werden, sondern auch die jetßt zu Berlin in würdiger Ausstattung erschienene, um- fangreiche erste Abtheilung ihres Jahrbuches, heraus- gegeben von dem korrespondirenden Mitgliede Pro- fessor Dr. Bernhöft (Nostocks und dem ersten Vorsitzenden Amtsgerichtsrath Dr. F. Meyer (Berlin). Von den zahlreichen ständigen Mitarbeitern, deren Namen das Titelblatt aufführt, mögen hier nur die Professoren Bekker-Heidelberg, Pasquale Fiori- Neapel, Foinitzki-Petersburg, Lassen-Kopenhagen, v. Liszt-Halle, Lyon-Caen-Paris, Meili-Zürich, Rivier-Brüssel, Stverk-Greifswald, Strohal- Leipzig, Wesnitsch-Belgrad genannt werden. Nach einer Einführung in den Zweck und das Arbeitsfeld der Vereinigung von Professor Bernhöft, dem Begründer der Zeitschrift für vergleichende Rechts- wissenschaft und namhaften Romanisten, haudelt Pro- fessor Wesnitsch von der für die Rechtsvergleichung so interessanten kollektiven Strafverantwortlichkeit der Gemeinden in Serbien, und Professor Meili weist in seinem Aufsatz „Ueber eine offizielle Heimstätte für das Peregrinenrecht der modernen Welt“ auf die Nothwendigkeit hin, in einer Centralstelle die Staats- verträge und wichligen Verkehrsgesetze der Kultur- staaten in ihrer Ursprache sowie in französischer, deutscher und englischer Uebertragung zu sammeln. Besonders wichtig für die Rechtsverhältnisse der Fremden in der Levante erscheint die eingehende Abhandlung über „Die Exlerritorialität in der Türkei“ von Dr. Antonopulos, griechischem Geschäftsträger in Berlin, und Amtsgerichtsrath Dr. F. Meyer- Berlin. Es ist das die erste deutsche Arbeit, welche in ausführlicher Weise das gegenwärtig geltende Civil= und Strafverfahren im Osmanischen Reiche und Aegypten behandelt, soweit Fremde dabei be- theiligt sind, nachdem das Martenssche Werk über die Konsularjurisdiktion im Orient durch die neue türkische und ägyptische Gesetzgebung überholt ist. Eine griechische Abhandlung des Dr. Antonopulos aus dem Jahre 1880 ist von dem Amtsgerichtsrath Dr. F. Meyer übersetzt, bearbeitet und durch Be- rücksichtigung der enropäischen Konsulargesetzgebung, des islamitischen Rechtes, der letzten türkischen und ägyptischen Gerichtsreorganisation sowie der einschlä-