und in Alkohol konservirte Stengeltheile der Pflanze zu erhalten, und zwar in denjenigen Entwickelungs- stadien der Pflanze, in denen der Faserstoff die für die praktische Verwendbarkeit geeignetsten Eigen- schaften besitzt, d. h. während der Entfaltung der Blüthen. Es ist nicht nur wissenschaftlich von Wichtigkeit, sondern auch für die Praxis von größtem Interesse, die anatomische Struktur dieser bis jetzt in dieser Beziehung nur ungenügend be- kannten Pflanze näher kennen zu lernen. Nittel gegen Insektensliche. Ein noch wenig bekanntes, aber sicheres Schutz- mittel gegen Insektenstiche ist nach „Unter dem rothen Kreuz“ die Tinktur von Pyrethrum roscum, welche man mit der zehnfachen Menge Wasser ver- dünnt. Ueber dieses sichere Schutzmittel gegen Insektenstiche schreibt der Forscher F. Jäger in seinen „Reiseskizzen von Singapore, Malakla und Java“ Folgendes: Ich passirte oftmals des Nachts in einem Boote die übelberufenen Flüsse Siams ohne alle Schußbedeckungen, nur mit der Pyrethrum= tinktur eingerieben. Auf der Jagd gewährt selbst im heißesten Klima das einmalige Einreiben des Gesichtes, des Bartes und der Hände Schutz auf zwölf Stunden vor allen Belästigungen durch In- sekten. Die größte Plage der Tropen, die Ameisen, kann man durch Pyrethrumpulver beseitigen. Ein schmaler Streifen dieses Pulvers oder das Aus- gießen einer Portion Tinktur bildet die sicherste Barriere gegen eine Ameisenkarawane. Die vordersten Ameisen werden auf die Substanz gedrängt, zeigen aber sofort Spuren von Betäubung, sterben rasch, und alle anderen entweichen. Ueber die Wehrmacht Deutschlands in den Nolonien bringt das Militärwochenblatt in Nr. 75 und 76 einc interessante Darstellung. Entstehung, Zusammen- setzung, Ausbildung, Bewaffnung und Bekleidung sowie Leistungsfähigkeit der ostafrikanischen wie der westafrikanischen Schutztruppen sind darin übersichllich in kurzen Zügen geschildert. Debung des englischen Fabrzenges „Taif“. Der Taucher S. M. Schiffes „Seeadler“ hat mit Bewilligung des Kapitäns am 13. Juli das unter- gegangene englische Fahrzeug „Taif“ auf dem Meeresgrunde aufgesucht und die nöthigen Vor- kehrungen zur Hebung des Schiffs getrossen. In- solgedessen konnte es schon am Tage darauf ziemlich unbeschädigt in die Höhe gebracht und aus Land geschafft werden. 1447 Tilkerarische Besprechungen. Edouard Petit: Organisation des colonies franoaises. Paris, Nancy 1895. Band II. Von dem großen Werke des Prosessors an der Pariser Kolonialschule und Bürcauchefs im Kolonial- ministerium Petit, dessen ersten Bandes hier ein- gehend Erwähnung geschehen ist, ist vor Kurzem auch der zweite abschließende Theil erschienen. Es ist hierin an erster Stelle das Deportationswesen von Ver- brechern nicht nur in den französischen Kolonien, sondern auch in dem darin mustergültigen Australien ausführlich in seiner Entwickelung dargestellt. Das zweite Kapitel behandelt die neuerdings in Frankreich eingeführte Relegation rücksälliger Verbrecher. Es schließt sich daran die Schilderung des Strafanstalts- wesens in den französischen Kolonien. Bieten schon diese Abschnitte sehr viel des Neuen und für den Praktiker wie Gelehrten Werthvollen, so gilt das in nicht geringerem Maße von dem zweiten Theile des vorliegenden Bandes, welcher die Landesgeseßgebung der verschiedenen französischen Kolonien darstellt. Wie bekannt, bietet gerade dieser Zweig der Kolonial= verwaltung die allergrößten Schwierigkeiten, und man ist noch weit entsernt davon, auf diesem Gebiete die überall passenden Normen gefunden zu haben. Zu bedauern ist, daß der Verfasser nicht auch die sehr zahlreichen und lehrreichen Versuche und Erfahrungen, welche Frankreich auf dem Gebiete der Landesgesetz- gebung in Algier gemacht hat, in den Bereich seiner Darstellung zieht. Gilt Algier auch staatsrechtlich in Frankreich nicht mehr als Kolonie, so sind doch die erwähnten Masinahmen daselbst für ein Buch wie das vorliegende mindestens ebenso interessant wie die Schilderung der Erfahrungen, welche in Australien und Tunis mit der Torrensakte gemacht worden sind. Die nächsten Abschnitte des Werkes sind der Schilderung des Polizeiwesens, der Sanitätseinrich- tungen, Sparkassen, milden Stiftungen, des Post- wesens, der Verwaltung der öffentlichen Arbeiten und des Justiz-, Unterrichts= und Kultuswesens gewidmet. Den Abschluß bildet ein sehr lehrreiches Kapitel über die gesammte Entwickelung des Zollwesens in den französischen Kolonialbesibungen. Da auch auf diesem Gebiete die Erfahrungen noch lange nicht abgeschlossen sind, empfehlen wir besonders diesen Abschnitt des Werles dem Studium aller Kolonialinteressenten. Da der erste Band des Buches noch vor Er- richtung eines Kolonialministeriums in Paris er- schienen war, giebt der Verfasser als Anhang zu dem zweiten Bande noch in dankenswerther Weise eine Zusammenstellung aller Aenderungen, die durch die neue Einrichtung in der französischen Kolonial= verwaltung herbeigeführt worden sind.