sollte, wird derselbe doch nicht ohne Früchte bleiben. Die einmal von uns ausgebildeten Bastards werden sich vertragsmäßig in Kriegsfällen zu unserer Ver- sügung zu halten haben und dann andere Bundes- genossen abgeben als die ungeregelten Haufen wäh- rend der Witbooikriege. Die geringen Kosten, welche die Lieferung von Proviant verursachen wird, werden durch diesen Umstand wohl ausgeglichen. Zu dem inzwischen mit den Bastards abge- schlossenen Vertrage vom 26. Juli d. Is. hat Major Leutwein noch Folgendes bemerkt: Sofern die Folge zeigt, daß eine anstandslose Durchführung des Vertrages zu ermöglichen sein wird, so wird damit der erste wichtige Schritt gethan sein, um die Eingeborenen zu unserem Militärdienst her- anzuziehen. Auf dieser Grundlage kann dann weiter gebaut und vielleicht auch erzielt werden, daß die Bastards später direkt als Soldaten bei uns eintreten. Vorläufig ist es nicht möglich, dieselben hierzu zu bewegen, da sie mit dem gewöhnlichen Mißtrauen der Eingeborenen allerlei Schlimmes dahinter ver- muthen, vor Allem die Aufgabe ihrer bisherigen Ungebundenheit fürchten. Schon den jetzigen Vertrag durchzusetzen, hat es aller Energie des Assessors v. Lindequist bedurft, der hierbei seitens des Majors Mueller, den ich gleichfalls als meinen Vertreler nach Rehoboth gesendet hatte, die nöthige militärische Unterstützung fand. Ausgebildet sollen zunächst 40 Mann werden, und zwar die Hälfte im Monat November d. Is., die anderc Hälfte im April 1896. Als Offizier haben sich die Bastards, wie vorauszusehen war, entweder den Lieutenant Schwabe oder den Lientenant Lampe ausgebeten. Ich werde den Ersteren schicken, da mir dieser auf seinem der- zeitigen Posten noch am besten entbehrlich scheint. Ansledelung und wehrpflicht in Südwestafrika. Ueber diese für die zukünftige Entwickelung des- jenigen Schutzgebietes, das allein für eine Einwan- derung von Deutschen in größerem Umfange in Be- tracht kommt, bedeutsame Frage hat der Keiserliche Laudeshauptmann Major Leutwein folgenden Bericht erstattet: Windhoek, den 26. Juli 1895. Enerer Durchlaucht habe ich die Ehre, Nach- stehendes gehorsamst vorzutragen. Die angestellten Ermittelungen haben ergeben, daß sich in dem Schutz- gebiete allein in dem Nordbezirke (Windhoek-Otjim-- bingue) einschließlich der Gestellungspflichtigen zur Zeit 107 Wehrpflichtige deutscher Nationalität be- finden, darunter sechs Offiziere und drei Offizier- aspiranten. Dazu werden noch die am 1. April 1896 ausscheidenden und im Lande bleibenden Angehörigen der Schutztruppe treten, deren Zahl ich etwa auf 0 schätze. Sonach befindet sich bereits eine recht hotulch Anzahl von Wehrpflichtigen in dem Schutßz- 548 gebiete, eine Zahl, welche sich infolge von Einwan- derung und durch weiteres Ansiedeln von ausschei- denden Mitgliedern der Schußtruppe von Jahr zu Jahr steigern wird. Ich halte daher die Lösung der Frage, unter welchen Bedingungen Deutsche ihrer Wehrpflicht in dem hiesigen Schutzgebiete genügen können, nicht nur für wünschenswerth, sondern ge- radezu für dringlich. Auch glaube ich, daß die An- gelegenheit für Südwestafrika unabhängig von den übrigen Schutzgebieten zu regeln sein dürfte. Denn einerseits wird die Anzahl der hiesigen Weißen die- jenige aller anderen Schutzgebiete stets übertreffen, andererseits ist hier die militärische und die politische Lage durchaus anders geartet als in den übrigen Kolonien: Unsere Schutztruppe besteht lediglich aus Weißen; sie ist daher die theuerste von allen und kann ohne schwere finanzielle Belastung der Reichs- kasse dauernd auf der jetzigen Höhe nicht erhalten werden. Sie zu vermindern, ist indessen so lange nicht angängig, als ihr die Kriegsreserve sehlt, denn nur für den Frieden könnte sie eine Verminderung ertragen, für den Krieg dagegen sich noch vielleicht als zu schwach erweisen. Der Unterschied in der hiesigen politischen Lage beruht auf der höheren Bildungsstuse der hiesigen Eingeborenen und ihrer dadurch gesteigerten Kriegsfertigkeit, vor Allem aber auf der Art unserer Kolonisation. Wir wollen hier Raum für Ansiedler schaffen und ihnen Land zur Verfügung stellen, wobei wir bei aller Schonung und Vorsicht darauf rechnen müssen, auf Abneigungen bei den Eingeborenen zu stoßen, welche mit Zähigkeit am Laudbesitz hängen. Wenn wir auch augenblicklich tiefen Frieden haben, und wenn ich mich auch be- mühen werde, denselben dauernd zu erhalten, so kann ich doch für den Erfolg nur bürgen, wenn meine Bemühnngen stets durch eine achtunggebietende Macht unterstützt werden. Eine Verminderung der Schutztruppe könnte daher nur unter der Voraussehung in Erwägung gezogen werden, daß im Lande selbst entsprechender Ersatz geschaffen wird. Zwei Mittel würden hierzu zur Verfügung stehen, nämlich die Einstellung von Ein- geborenen und die Ausdehnung der Wehrpflicht auf die hiesigen Deutschen. Was die Heranziehung der Eingeborenen zum Militärdienst anbetrifft, so können wir vor der Hand nur von Versuchen reden, von einem nennenswerthen Erfolg indessen vielleicht erst nach Jahren. Die Eingeborenen brauchen zu Allem Zeit, zumal bei einem Entschluß, der in ihren Augen von solch großer Tragweite ist. Den nächsten und sichersten Erfolg verspricht daher das zweite Mittel. Dies ist auch das naturgemäßere und kann später anstandslos neben dem ersten Raum finden. Ueber- haupt erscheint für diejenigen Kolonien, in welchen neben den Eingeborenen sich eine zahlreiche weiße Bevölkerung angesiedelt hat, es als die einzig richtige Geslaltung der Wehrkraft, wenn jeder Weiße für Vertheidigung von Haus und Hof selbst einzutreten hat, dies um so mehr, als bei den Eingeborenen