reren Brüdern und Missionsschwestern walten. Die beiden dortigen Erziehungsanstalten werden von beinahe 200 Zöglingen, theils freien, theils los- gekauften Sklavenkindern besucht. Einem Briefe aus Vlavolo vom 14. September zufolge, den die „Köln. Volkszeitung“ veröffentlicht, unterhält die Mission dort außerdem noch drei andere Stationen: Vlavolo, Malaguna und Takambur und ist im Begriff, noch einec neue anzulegen. Auf jeder der Niederlassungen ist das Bekehrungswerk in gutem Gange, und in Vlavolo allein sind in den letzten drei Jahren über 600 Erwachsene getauft worden. Die Mission be- treibt daneben Schulunterricht, Krankenpflege und beschäftigt sich damit, die wichtigsten religiösen Bücher in die dortigen Sprachen zu übersetzen. Rus fremden Kolonien. vorbildung der Kolonialbeamten. Le Recrutement des Fonctionnaires des Colonies. Rapport géenéral soumis A I’Institut Colonial International par Joseph Chailley-Bert. Paris 1895.5) Armand Colin et Co. Das Internationale Koloniale Institut hat es sich zur Aufgabe (gestellt, die Kenntniß der Ver- waltungseinrichtungen in den Kolonialgebieten der verschiedenen Nationen durch eingehendes Studium und Veröffentlichungen zu fördern. Auch die vor- liegende Arbeit dient diesem Zweck und ist zugleich bestimmt, den Berathungen des Instituts über die wichtige Frage der Gewinnung geeigneter Kolonial- beamten zur Grundlage zu dienen. Da diese An- gelegenheit gegenwärtig auch den Kolonialrath be- schäftigt, so ist die vorliegende Publikation, welche die im vorigen Jahre erschienene Arbeit des Dr. Beneke über den gleichen Gegenstand 2#) viel- sach ergänzt, doppelt willkommen. Der Verfasser weist zunächst darauf hin, wie ein tüchtiger, seinen Aufgaben gewachsener Beamtenstand für eine Kolonie noch wichtiger sei als eine gute Gesetzgebung, da selbst die besten Gesetze bei unrichtiger Ausführung ihren Zweck verfehlen, während Mängel in den Gesetzen durch geschickte Handhabung aus- geglichen werden können. Von den beiden Möglich- lichkeiten: freie Auswahl der Beamten durch die Regierung auf der einen Seite und Zulassung nur derjenigen im Wettbewerb mit Anderen, die durch eine Prüfung ihre Befähigung dargethan haben, giebt er *) Von demselben Verfasser ist 1893 zu Paris eine Vroschüre „La Hollande et les lonctionnaires des Indes Neerlanduises“ erschienen, auf im Austrage der französischen Negierung Gemachten Studien beruhend. V) Die Ausbildung der Kolonialbeamten. Im Auf- trage ber“ deutchen Kolonial-Gesellschaft unter Benutung Aullicher Quellen, dargestellt von Dr. Max Veneke. Vertiun in 852 Vergl. auch Deutsches Koonialblatt 1894, 656 der Letzteren, ungeachtet ihrer Nachtheile, den Vor- zug, weil anderenfalls „bei dem heutzutage fast in der ganzen Welt herrschenden parlamentarischen System“ die Gewähr für eine gute Auswahl sehle. Er betont sodann, daß den Kolonialbeamten für die großen Gefahren und die Verantwortlichkeit ihres Dienstes ein Ersatz durch erhöhtes Gehalt, Sicherung ihrer Stellung gegen Willkür und Sicherung ihrer Zukunft gewährt werden müsse; in letzterer Hinsicht müsse namentlich eine ausreichende Pension ihn da- vor schützen, nach dem Ausscheiden aus einer mit beträchtlichem Aufwand verbundenen Stellung ein mit Entbehrungen verbundenes Dasein zu fristen. Der Verfasser bespricht sodann die Vorbildung und die Laufbahn der Beamten der französischen, englischen und holländischen Kolonien. Bezüglich Frankreichs behält er eine allgemeine Erörterung vor, da eine Neuregelung der Rekruti- rung der Kolonialbeamten — mittelst öffentlichen Wettbewerbes (concours public) — verbunden mit einer Reform der Kolonialschule bevorsteht. Die Darstellung beschränkt sich auf die Verhältnisse in Cochinchina. Als nach der Erwerbung im Jahre 1861 ein vollständiger Stillstand jeglicher geordneten Ver- waltungsthätigkeit eingetreten war, wurde zunächst die Verwaltung Offizieren übertragen. Admiral Bonard bestimmte Anfang 1863, daß nach einer Prüfung über Geschichte und Geographie Cochin- chinas, über die verschiedenen Verwaltungszweige und über annamitisches Recht die Befähigtesten und vor Allem die der Landessprache Mächtigen zu Inspek- teuren ausersehen werden sollten. Es gab drei Klassen von Inspekteuren mit 15 000, 12 000 und 10 000 Frcs. Gehalt. Da indeß die mit Bezug auf Pension u. s. w. gemachten Versprechungen nicht gehalten wurden, so trat ein Theil der in dieser Weise verwendeten Offiziere in die Armee zurück. Ein Dekret vom Februar 1873, welches insofern von Nachtheil war, als es die bisher in der Hand des Inspekteurs eines Bezirkes vereinten Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung und Rechtspflege unter den Inspekteur und drei Administrateure vertheilte, suchte dem eingetretenen Mangel an geeigneten Be- amten der höheren Verwaltung durch bessere Vor- bildung und Gewährung von Vortheilen abzuhelfen. In ersterer Beziehung machte es die Annahme für den Dienst in Cochinchina von der Beibringung eines Diploms gewisser höherer Lehranstalten (Bakka- laureat, Polytechnikum, Militärschule in St. Cyr, Marineschule u. s. w.), einem gewissen Aller — 20 bis 28 Jahre — und der Militärdienstfähigkeit ab- hängig und schrieb die Absolvirung der Vorbereitungs= schule in Saigon vor, woselbst Unterricht in der annamitischen Sprache (auch mit chinesischer Schrift) Verwaltungsrecht, angewandter Konstruktionslehre, praktischer Botanik und Nationalökonomie ertheilt und nach einem Jahre ein Examen abgelegt wurde. Wer die Prüsung bestanden hatte, wurde Admini-