Staatskasse eine jährliche Ersparniß von etwa 10 000 Pfd. Sterl. Das die Annexion aussprechende Gesetz enthält, abgesehen von einigen Detailvorschriften über die Einführung der Zollgesetzgebung und des Grundbuchwesens, die Einziehung der Steuern, die Stellung der Beamten, die Einrichtung der Polizei- verwaltung, die Entschädigung der zur Entlassung kommenden Beamten, folgende allgemein interessirende Gesichtspunkte: Das annektirte Gebiet erhält Ver- tretung in beiden Häusern des Kapparlaments: die Gerichtsbarkeit des Supreme Court und der Circuit Courts der Kapkolonie, sowie des High Court von Griqualand wird auf das einverleibte Land aus- gedehnt, das Rechtsinstitut des „trial by jur)“ wird eingeführt. Selbstverwaltung der Gemeinden (local sell government) in Form von Distrikts- räthen (divisjonal councils) wird gewährleistet. Die für Britisch-Betschuanaland bereits erlassenen Gesetze bleiben in Kraft, insbesondere die Verord- nungen, betreffend Verkauf von Spirituosen an Ein- geborene, betreffend die Landreserven der Eingeborenen, sowie diejenigen betreffend die Gerichtsbarkeit der Häuptlinge. Dabei wird ausdrücklich hervorgehoben, daß die Glen Grey Akte vom 14. August 1894 — ein Gesetz, das den Erwerb und die Verwaltung des Grundbesitzes in der Eingeborenenlokation des Glen Grey Distrikts unter staatliche Kontrole stellt — nur durch ein Gesetz der Kapkolonie unter Zustim- mung der Regierung des Mutterlandes eingeführt werden kann. Die Grenzen des einverleibten Gebieks werden in der „British Bechuanaland Order in Council“ vom 3. Oltober 1895, wie folgt, fesigesetzt: Im Osten: die südafrikanische Republik; im Süden: die Kapkolonie; im Westen: der 20. Meridian (östlich von Greenwich) bis zum Schnittpunkt mit dem Nosopflusse; im Norden: der Nosopfluß bis zu seiner Vereinigung mit dem Molopofluß, von da letzt- genannter Fluß bis zu seiner Vereinigung mit dem Namathlabana und schließlich letzterer bis zur Grenze der südafrikanischen Republil. Sierra Leone im Jahre 1893. Dem für 1893 erstatteten Jahresbericht der eng- lischen Kolonie Sierra Leone entnehmen wir Fol- gendes: Die Einfuhr bezifferte sich auf 417 466 Pfd. Sterl. und erfuhr gegen das Vorjahr eine Zunahme von 4349 Pfd. Sterl. Zurückgegangen ist die Ein- fuhr von Geweben, was damit erklärt wird, daß die französische Kompagnie die Waaren für ihren Northern River Handel nicht mehr ihrem in Freetown ge- haltenen Magazin entnommen hat. Demgegenüber hat die Einbringung von amerikanischem Tabak eine bedeutende Steigerung aufzuweisen. Ausgeführt wurden Waaren im Werthe von 398 664 Pfd. Sterl. das ist 21787 Pfd. Sterl. mehr als im Vorjahr. 661 Gestiegen ist die Ausfuhr von Palmkernen nach Frankreich und von Ingwer und Fellen nach Amerika. Dagegen ist bei Kautschuk und Gummi ein erheblicher Rückgang zu bemerken, der darin seinen Grund hat, daß diese Erzeugnisse hauptsächlich aus dem franzö- sischen Northern River Gebiet kommen, in welchem ein Ausfuhrwerthzoll von 7 pCt. eingeführt ist. Die Zahl der in dem Hasen von Freetown ein- und ausgelaufenen Schisse betrug 1515 und blieb um 23 hinter der Zahl des Vorjahres zurück. Die Abnahme traf in erster Linie die Segelschifffahrt. Die Verkehrsverhälluisse im Lande liegen noch sehr im Argen. Abgesehen von den Wasserstraßen, giebt es zur Vermiktelung des Handels nur wenige Wege, die aber kaum diese Bezeichnung verdienen. Es fällt dies um so nachtheiliger ins Gewicht, als Pferde in Sierra Leone überhaupt nicht sortkommen. In neuester Zeit hat man dem Bau von Eisenbahnen seine Aufmerksamkeit zugewandt. Im November 1893 ist ein Eisenbahningenieur von England eingctroffen, um Vorarbeiten auszuführen für die Anlage zweier Eisenbahnen, von welchen die eine Hafen und Stadt Frectown mit dem Hinterland verbinden und die andere die reiche Landschaft südlich der Halbinsel Sierra Leone und insbesondere das Sulimathal er- schließen soll. Der genannte Ingenieur hat seine Thätigkeit im Mai 1894 abgeschlossen, nachdem er die Vermessung der Linien Freetown — Bumban in Länge von 140 Meilen und Mina—Gorahnn von 55 Meilen Länge ausgeführt hatte. Die Einnahmen der Kolonie werden in der Hauptsache durch die Einfuhrzölle aufgebracht, die bei wenigen Waaren fest bestimmt sind und im Uebrigen in Höhe von 7½ pCt. von dem Werth der Waaren erhoben werden. Wenngleich die Ge- sammteinnahmen mit 92 769 Pfd. Sterl. eine Steige- rung gegen das Vorjahr um 5903 Pfd. Sterl. auf- weisen, sind sie doch gegen den Voranschlag nicht mnerheblich zurückgeblieben. Bezüglich der Ausgaben befindet sich die Kolonie Sierra Leone in einer be- sonders günstigen Lage, insofern die gesammten durch das Militkär bedingten Kosten vom Mutlerland ge- tragen werden, während dieselben in den übrigen englischen Kolonien der westafrikanischen Küste aus den lokalen Budgets zu decken sind. Dieser Unter- schied hat darin seinen Grund, daß der Besitz von Sierra Leone als eines wichtigen Kohlenplatzes in erster Linie für die politischen und kommerziellen Interessen des britischen Reichs im Allgemeinen Be- deutung hat. Die Garnison besteht aus einem Bataillon des westindischen Regiments, einer Euro- päcrabtheilung der Königlichen Artillerie, einer Ein- geborenenbatterie westafrikanischer Artillerie und einer Eingeborenenabtheilung Festungstruppen. Die Unter- haltung dieser Truppen hat dem Mutterlande im Berichtsjahre 41769 Pfd. Sterl. gekostet. Neben den militärischen Streitkräften bestehen zwei Abthei- lungen für Handhabung der Polizei: a) Eine für Grenzbewachung, die am 31. De-