Postwesen. Herstellung einer Postwerbindung der Küste mit dem Nuassa —.— Errichtung von Postanstalten in Vukoba, Muansa und Kilimatinde . —.— Aufhebung der Postagenturen Kisaki und Masinde (Siehe auch Telegraphenlinie.) Prince. Bericht des Kompagnieführers — über seinen Zug nach Uhehe und die Vegründung einer Station in Kuirengg . Namsay. Bericht des Kompagnieführers — über seine Bereisung des Nordostufers des Tanganyika Quarantäne-Ordnung siehe unter Gesundheits- pflege -Dechirpflege. Ausübung der Strafg barkeit. Verfügung des Neichskanzlers wegen — und der Disziplinargewalt gegenüber den Ein- geborenen. Vom 22. April 1896. *—.— Beisitzer. Ernennung von — der Kasser- lichen Gerichte für die Dauer des Jahres 1896 *—.— Beisigerliste. Ergänzung der — des Kaiser- lichen Obergerichts für das Geschäftsjahr 18906 —.— Eingeborene. Gouvernementsbefehl vom 4. April 1896, betreffend das Gerchtsversahren gegen *—.— Geschäfte. üebersicht ver gerichtlchen — bei den Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes während des Geschäftsjahres 1895 *—.— Haftsachen. Anweisung des Kaiserlichen Gouverneurs zur Behandlung der — Farbiger als „eilig“ seitens der mit Auslübung der Gerichts- barkeit betrauten Beamten . *—.— Schriftwechsel zwischen Deutschland und dem Unabhängigen Kongostaat, betressend die Hin- richlung des Elfenbeinhändlers Stokees *—.— Sklavensachen. Nunderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs vom 19. August 1896, betreffend die Rechtsprechung in Reiseberichte 247, 286 2. 314, 584 640. Rufiyi. Bericht des Lieutenants v. Grawert über die vom 13. bis 16. März d. Js. auggeührté Aufiyi. thalfahrt. (Mit Skizze) Saadani. Feuersbrunst in Sammlungen. Naturwissenschaftliche —.— Sendung des Lieutenants Glauning an das Museum für Völkerkunde aus Mpapuan. —.— des Premierlieutenants v. d. Marwitz auf der Kilimandjarostation . Schiffsverbindungen. Aenderungen des Fahr= plans der Britisch-India-Linie und Anlaufens in Ostafrika Schutztruppe, Gesetz wegen Abänderung des Ge- sebes vom 22. März 1891, betreffend Kaiserliche v wi eteit, Allerhöchste Verordnung vom uli 1 —.— bihodß onlenlien für bie — siehe Vei— 43 * VII 103 165 392 339 287 442 641 675 475 lage zu Nr. 23 *—.— Kriegsdienstzeil. Anrechnung der — für. die Theilnahme an Gesechten im Jahre 1895 478 WSchutztruppe. Marsch eines Kommandos der — von Kilwa nach Dar-es-Saläm zur Hinweisung der Bevölkerung auf die Unantastbarket der Telegraphenlinie —.— Verstärkung. Mahnahmen des aiserlichen Gouvernements zur — der Schutztruppe im Innern —.— Vertheilungsplan der — und Landespolizei am 30. November 1895 . 31. Dezember 1895. . 31. Januar 1896 29. Februar 1896 31. März 1896 31. Mai 1896 30. Juni 1896 31. Juli 1896 31. August 1896 * 30. September 1896 31. Oktober 1896 Sprachliches Material. Erlaß einer Aufforderung zur Sammlung — an die Walis, Jumben 2c. Ostafrikas und Einreichung beselben an das Kaiserliche Gouvernement . * Stationen. Gouvernemenlsbefehl vom 21. Vo- vember 1895, betreffend Eintheilung der — Stationen im Innern, in zwei Klassen. —.— Anlage einer Station am Tanganyika —.— Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs, be- treffend Aufhebung des Lagerhaltens von Tausch- artikeln auf den Stationen Kilossa, Kisaki, Ulanga und Masinde „„ u .-—Aufhebung derStatIonenMafcude und Ktsatc 120. —.— Reise zur Inspektion der — durch den Kom- mandeur der Schutztruppe *—.— Gouvernementsbefehl vom 14. Dezember 1805, betreffend Verlegung einiger Bezirksämter und Stationen. « —.— Bericht des Konwagnieführers Prince nach der Landschaft Uhehe zur Begründung der Station Kuirenga * Statistik des auswürüigen Handels im ** gebiete im Jahre 1895 Straußenzuchtunternehmen in Abgint am Kilimandjaro des Premierliente nants Bronsart v. Schellendorff .. Tabak. Ueber Anbauversuche mit — auf der Plan- tage Mohorro . Tabora. Bericht des Kompagnieführers Leue über die Zustände im Bezirk Tanganyika. Bericht des Kompagnieführers Namsay über seine Vereisung des Nordufers des —. Tauschartikel. Aufhebung der Lagerhaltung von — auf den Stationen Telegraphenlinie. Marsch eines Machtkommandos von Kilwa nach Dar-es-Saläm zur Hinweisung der Bevölkerung auf die Unantastbarkeit der * Tembo. Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs vom 19. Oktober 1895, betreffend Aufhebung der Verordnung vom 1. Juli 1894, betresend Verbot der Bereitung von