großen Zahl von Leuten und Uebergabe von Ge- schenken nicht gelungen war, hat er selbst an der Spitze seiner sämmtlichen Krieger dem Vordringen Zelewskis Einhalt gethan. Bei dem Ueberfall sind außer einigen Boys keine Gefangenen gemacht worden. Niemals hat ein Europäer oder Askari Kiringa betreten. Bei der zweiten Expedition, im Oktober 1894, hatten die Wahehe ebenfalls einen Ueberfall im freien Felde geplant, doch nahmen sie davon Abstand, als sie die Marschsicherungen sahen und das kompakte Vormarschiren der Karawane. Großen Eindruck machte ihnen das Feuer des Maximgeschützes, doch geradezu unheimlich waren ihnen die Wirkungen der Schrapnels und der Granaten. Der Sturmangriff am frühen Morgen des 30. tober kam ihnen vollkommen überraschend. Bei den ersten Schüssen liefen die Vertheidiger der Westseite der Stadt, am linken User des Ruaha, sofort davon. Nur an der Angriffsfront hielten sich die Waniamwesi des Sunetu aus Unianiembe. Quawa worllte, mit sammt seinen Weibern in seiner Pulvertembe 10 Ot- . barungen zu erfüllen. Im anderen Falle betrachtet das Kaiserliche Gounvernement sich nicht als verpflichtet. Die Bedingungen, die der Sultan Quawa weiter- hin zu erfüllen hat, sind folgende: 1. Quawa giebt sämmtlichen in seinem Lande bisher noch zurückgehaltenen Kriegsgefangenen ohne Unterschied des Stammes und Geschlechts die Freiheit zurück, ohne seitens dieser oder ihrer Angehörigen Entgelt in irgend einer Art zu beanspruchen. 2. Quawa verpflichtet sich, alles sich noch in seinem Lande vorsindende, aus der Zelewst i- Expedition herrührende Kriegsmaterial, Waffen u. s. w. auf der Station Kilossa abzuliefern. 3. Allen Reisenden, Europäern oder Farbigen, allen Karawanen oder Postboten, die sich in Uhehe dauernd oder für kürzere Zeit aufhalten wollen, hat der Sultan Quawa ungehindert Zutritt zu allen Theilen seines Landes zu gestatten, sic zu schützen, Handelstreibenden keine Hindernisse zu bereiten, keinen Hongo in irgendwelcher Form zu erheben und den Lebensunterhalt für die Bezeichneten zu landesüblichen Preisen abzulassen- als er seine Ohnmacht sah, sich bereitungen, das Pulver zu entzünden, getroffen, als er von seinen Häuptlingen fortgerissen wurde. In Kiringa befand sich Rumaliza, der bekannte Araber aus dem Kongostaat; diesen hielt mit Gewalt zurück. Morgen, den 14. Oktober, trete ich den NRück- marsch nach Kilossa an. Der Wali, Amer bin Nassor, und drei Araber, Kaufleute aus Kondoa, gehen in Begleitung der Wahehegesandtschaft nach Kiiringa Quawa 4. Quawa sendet alle zwei Monatc eine Ge- sandsschast nach Kilossa. den Tod geben, und zwar hatte er schon alle Vor- 5. Quawa verpflichtet sich mit seinen sämmtlichen Angehörigen, seinen Brüdern Mpangire, Mkungahaka und seinen Ober= und Unterhäuptlingen, diesen Be- dingungen nachzukommen, die Grenzen seines Landes nicht mehr in feindlicher Absicht zu überschreiten, im Rumdiigebirge die Nordgrenze von Uhehe zu sehen und besonders nach Kondoa und Miombo zu keinc Grenzverletzung zu gestatten. Das Kaiserliche Gonvernement sichert dem Sultan Quawa seinen Besit an Land und Leuten zu. Den Wali erwarte ich gegen den Ansang des November in Kondoa zurück. gez. v. Elpons, Kompagnieführer. Mit den nachstehend aufgeführten Abgesandten des Sultans Quawa von Uhehe sind heute von Es wird ferner allen dem Gouvernement befreun- deten und an Uhehe grenzenden Stämmen, namentlich Merere und Kiwanga, die Weisung zugehen lassen, die Feindseligkeiten gegen Uhehe cinzustellen, und in Zukunft nach Kräften gegen die räuberischen Einfälle Unterzeichneten im Auftrage des Kaiserlichen Gou- vernements folgende Friedensbedingungen vereinbart worden: 1. Nachdem der Sultan oft wiederholten Bitten um Frieden, Absendung von Gesandtschaften behufs Ueberbringung von Geschenken an das Kaiserliche Gouvernement seine Bereitwillig- keit, sich zu unterwerfen und alle Feindseligkeiten ein- Quawa durch seine zustellen, dargethan hat, wird mit ihm, seines Vaters Bruder Mpoma sowie dessen Sohn Schabula und sämmtlichen ihm unterstellten Häuptlingen im Namen des Kaiserlichen Gonvernements Friede geschlossen. 2. Durch eigenhändige Unterzeichnung schließen sich die vom Sultan Quawa mit Vollmacht versehenen Abgesandten den unten näher bezeichneten Bedingungen an und versichern, Alles zu thun, um die Verein- der Wagogo eintreten. Bei Streitfällen zwischen Uhehe und benachbarten Ländern wird das Kaiserliche Gonvernement das Schiedsrichteramt übernehmen. Quawa erhält die von ihm erbetene deutsche Flagge für die sechs Hauptplätze seines Landes. Nach Eintreffen der entlassenen Kriegsgefangenen aus Uhehe erhält auch Quawa die noch in Kilossa befindlichen kriegsgefangenen Wahehe zurück. Alles in diesem Schriftstück Festgesetzte ist den Auwesenden übersetzt und wird von ihnen die genaue Kenntniß der Abmachungen durch Handzeichen be- scheinigt. Lager am Ruaha, den 12. Oktober 1895. (Folgen die Handzeichen der 16 Abgesandten.) (g#cz.) v. Elpons, Kompagnieführer. (gez.) v. Beringe, Lieutenant.