296 gegen Nachnahme der ermäßigten Seefracht und der der damaligen geringen Ausbildung ihrer Verwal-= Kosten bis zum Bestimmungsort zu richten sind. Kisten, welche nur zoologische, paläontologische und mineralogische Gegenstände enthalten, sind mit gleichem Vermerk an die Zoologische Samm- lung des Museums für Naturkunde, Berlin N., Invalidenstraße 43, und Kisten, die nur botanische Gegenstände enthalten, an das Botanische Museum, Verlin W., Grunewaldstr. 6/7, zu richten. VVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVI Titterakur. B. W. v. König, Handbuch des deutschen Konsular= wesens. Fünfte verbesserte Ausgabe. Heraus- gegeben von B. v. König. Berlin 1896. R. v. Deckers Verlag. Zum fünften Male innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren erscheint jetzt das deutsche Konsular- handbuch, aufs Neue erweitert und verbessert. Das Werk ist im In= und Auslande zu bekannt und ge- schätzt, als daß es nöthig wäre, hier auf seine großen Vorzüge nochmals hinzuweisen. Es ist gleichzeitig der kaum jemals im Stich lassende Rathgeber des deutschen Vertreters im Auslande, welcher in über- sichtlichster Form alle gesetzlichen Vorschriften und gelegentlichen amtlichen Anweisungen vorführt, und das bequemste Nachschlagebuch für alle Personen, welche den Schutz oder Beistand der deutschen Be- hörden in fremden Staaten in Anspruch nehmen müssen. In welchem außerordentlichen Maße die deutschen Interessen im Auslande und damit die Aufgaben der konsularischen Beamten seit 1875, dem Jahre des ersten Erscheinens dieses Werks, gewachsen sind, ergiebt so recht ein Vergleich der fünf vor- liegenden Ausgaben. Die jetzt von dem Sohne des 1889 verewigten Verfassers bearbeitete Auflage über- trifft die letzte des Jahres 1888 schon räumlich in erheblichem Maße. Es ist das ebenso die Folge vieler Nachträge und Ergänzungen des vorliegenden Textes und der die Wehrpflicht und das Schiff- fahrtswesen betreffenden Zusätze, als einer nicht zu umgehenden Erweiterung des Abschnittes über die deutschen Schutzgebicte. Im Jahre 1888 waren die Schutgebiete in dem Handbuch nur kurz erwähnt worden. Angesichts tung hatte der Verfasser die Zeit zur Niederschrift einer Anleitung für die Kolonialbeamten in ähnlicher Weise wie für die Konsuln noch nicht für gekommen erachtet. Gegemvärtig, wo in allen Schutzgebieten zahlreiche deutsche richterliche und Verwaltungs- beamte thätig sind, machte sich das Bedürfniß nach einem Handbuch, welches in übersichtlicher und faß- licher Form diesen Beamten ihre Aufgaben vorführt, dringend geltend. Der gegenwärtige Herausgeber, welcher selbst seit Jahren in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amtes thätig ist, hat es daher dankenswertherweise unternommen, das werthvolle Werk seines Vaters auch den Bedürfnissen der Ko- lonien anzupassen. Unterstützt von langer Erfahrung und reichem Wissen hat er auf einem Naume von drei und einem halben Druckbogen eine knappe, aber durchaus vollständige Uebersicht der Leitung der Schutzgebiete im Allgemeinen, der dort thätigen wirthschaftlichen Unternehmungen und Missionen, der Verfassung und Verwaltung der Schutzgebiete, ihres Beamtenwesens und ihrer Rechtsverhältnisse geliefert. Das gesammte in Gesetzen, Verordnungen und An- weisungen niedergelegte Material hat dabei Berück- sichtigung gefunden. Die Benutung ist durch ein sorgfältig gearbeitetes, genaues Inhaltsverzeichniß erleichtert. Das Werk wird daher in seiner jetzigen Gestalt bei allen Kolonialbeamten und Kolonlal= freunden ebenso viel Beifall finden als bisher bei den konsularischen Beamten. T. W. Dyckerhoff: Deutsche und Engländer. Essen 1896. G. D. Baedeker. J. D. E. Schmeltz: Das Schwirrholz. einer Monographie. Hamburg 1896. drichsen. Versuch Frie- James Connor: Französisch-deutsch= englisches Konversationsbüchlein zum Gebrauche in Schulen und auf Reisen. XI. Auflage. Heidelberg 1896. C. Winter. D. Haek: Die Kunst, die holländische Sprache durch Selbstunterricht sich anzueignen. II. Auflage. Wien. Hartleben. VVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVWVWVWVWVVVWVVVVVVVVVVVUD Schiffsbewegungen. (Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) S. „Condor“" 5/2. Sansibar. S. „Hyäne"“ 30/12. Kamernn. Vermessungsschiff „Möwe“ 8/1. Matupi. station: Kamerun.) S. „Bussard“ 30/1. Sydney 1/5. — Schutzgebieten. (Poststation: Sansibar.) S. „Falke“ 4/2. Sydney 4/4. — 15/4. Apia. (Poststation: Hofpostamt.) (Poststation: Kamerun.) (Poststation: Matupi.) S. „Seeadler“ 20/2. Kapstadt 30/4. — Swakopmund. ) S. „Sperber“ 15/4. St. Paul de Loanda 22/4. — 1/5. St. Thomé 3/5. — Kamernn. (Post- (Poststation: Hofpostamt.) (Poststation: Kapstadt.