— 750 — Preisausschreiben. Die internationale Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre zu Berlin setzt einen Preis von 1600 Mark für die beste Arbeit über folgendes Thema fest: „Eine vergleichende Darstellung der Grundsäte, welche in den Kolonien der wichtigsten Staaten hin- sichtlich des Bodenerwerbs und der Ansiedlung be- folgt worden sind, und die wirthschaftlichen Folgen derselben.“ Die Preisbewerbung geschieht unter folgenden Bedingungen: 1. Die Arbeiten müssen bis zum 1. April 1898 an den ersten Schriftführer der Vereinigung, Kammer- gerichtsrath Dr. Kronecker, Berlin W., Kurfürsten- damm 241, eingeliefert werden. 2. Die Arbeiten müssen in deutscher oder fran- zösischer oder englischer Sprache verfaßt, auch müssen die deutschen Manufskripte mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. — Es ist im höchsten Grade wünschenswerth, die Arbeiten mit einer Schreib- maschine schreiben zu lassen. 3. Die Arbeiten dürfen nicht mit dem Namen des Verfassers, sondern nur mit einem Motto be- zeichnet werden, doch muß ihnen ein versiegeltes Kouvert beigegeben sein, welches das gleiche Motto als Ausschrift trägt, und in welchem der Name und die Adresse des Autors enthalten sind. 4. Das Preisrichterkollegium bilden Mitglieder der Vereinigung: aà) aus Deutschland: Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Präsident der deutschen Kolonialgesellschaft (Potsdam), Dr. Paul Kayser, früher Direktor der Kolonialabtheilung des deutschen auswärtigen Amtes, Senatspräsident am Reeichsgericht (Leipzig), Dr. Freiherr Karl v. Stengel, ordentlicher Professor der Rechte (München); aus England: Right Honourable James Bryce, früher Minister (London) aus Frankreich: Dr. Charles Lyon-Caen, Professor der Rechte, membre de I’Institut (Paris); aus Italien: Dr. Attilio Brunialti, Staats- rath, Professor der Rechte (Ron); aus den Niederlanden: Dr. P. A. van der Lith, ordentlicher Professor der Rechte, Rektor der Universität (Leyden); aus Oesterreich-Ungarn: Dr. Eugen Philip- povich, Edler v. Philippsberg, ordent- licher Professor der Staatswissenschaften (Wien); aus Rußland: Dr. Fedor Fedorovic v. Mar- tens, Geheimrath, ordentlicher Professor der Rechte, membre de UL'Institut (Petersburg); aus Spanien: Marquis de Dalmau de Oli- vart, früherer Professor der Rechte (Bar- celona); folgende b — S - ES — # 9 — — i) aus den Vereinigten Staaten von Amerika: William James Ashley, Professor der Staats- wissenschaften, Cambridgelllarvar d-University) Der Preis kann zwischen mehrere Bewerber ver- theilt werden, wenn ihre Arbeiten von wesentlich gleichem Werthe erscheinen. Die mit dem Preis gekrönte Arbeit wird von der internationalen Ver- einigung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung einer Preisarbeit oder eines oder mehrerer Theile derselben vor Verkündung der Entscheidung hat zur Folge, daß die Arbeit aus der Preisbewerbung und der ferneren Begutachtung durch die Preisrichter ausscheidet. Das Preisrichterkollegium darf von den Konverten, welche den Manuskripten beigefügt sind, nur das- jenige öffnen, welches die preisgekrönte Arbeit be- gleitet. Es steht jedem Preisbewerber frei, schon bei Einreichung des Manufkriptes eine Adresse zu bestimmen, an welche dasselbe seinerzeit zurück- zusenden ist. Das litterarische Eigenthum an der preisgekrönten Arbeit, insbesonderc die Rechte zur Veröffentlichung und Uebersetzung, gehen mit der Preiszahlung auf die internationale Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschafts- lehre zu Berlin über. Poststatistik.“) Ueber die Thätigkeit der deutschen Postverwaltung in den Schutzgebieten während des Jahres 1895 bringt die „Statistik der deutschen Reichspost= und Telegraphenverwaltung“ folgende Angaben: Es wurden befördert: 1. an Briefen, Postkarten, Drucksachen, Geschäfts- papieren und Waarenproben: a) Nach dem Reichspostgebiete aus den deutschen Schutzgebieten Stück pet. in Afrika . . 47 490 0,029 in Australien .. 5620 0,003 b) Aus dem Neichspostgebiete nach den deutschen Schußgebieten in Afrikc 159 320 0,082 in Australien 7 250 0,004 c)Im Durchgang durch das Reichspostgebiet nach den deutschen Schutzgebieten in Afrika 5 900 in Australien. .. — 0,004 2. An Packeten und Baarsendungen: a) Nach dem Reichspostgebiete aus den deutschen Schutgebieten Stück kg Werth in Afrika. 730 2710 5300 in Australien 106 340 — *) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 665.