Deutsch-Meu-Gninea. vereinigung der verwaltungen der Neu--Guinea- und Astrolabe-Rompagnie. Die Direktionen der Neu-Guinea-Kompagnie und der Astrolabe-Kompagnie haben sich den „Nachrichten aus Kaiser Wilhelmsland“ zufolge im August v. Is. dahin verständigt, daß die gesammte überseeische Ver- waltung der letzteren für deren Rechnung von der Neu-Guinea-Kompagnie derart übernommen werden sollte, daß der obere Leiter der Neu-Guinea-Kom- pagnie im Schutzgebiete auch die Hauptadministration der Astrolabe-Kompagnie zu führen hätte und deren Verwaltung einschließlich der Büreau-, Kassen= und Rechnungsgeschäfte sowie der Lagerverwaltung mit derjenigen der Neu-Guinea-Kompagnie vereinigt würde. Die obere Leitung der vereinigten Verwal- tung sollte einem Oberbeamten als „Generaldirektor“ der Neu-Guinea-Kompagnie übertragen werden. Dieses Abkommen ist mit dem 1. November 1896 in Kraft getreten. Inzwischen ist eine weitere Ueber- einkunft zu Stande gekommen, nach welcher auch eine Vereinigung der Gesellschaften in ihrem gesammten Rechtsbestande vorgenommen werden soll, so daß das gesammte Vermögen der Astrolabe-Kompagnie und deren Schulden mit Wirkung vom 1. Oktober 1895 ab auf die Neu-Guinea-Kompagnie übergehen. Die Neu-Guinea-Kompagnie gewährt dagegen den bis- herigen Antheilseignern der Astrolabe-Kompagnie für je 10 000 Mark Antheile der Astrolabe-Kompagnie je einen Freiantheil (zweiter Emission) der Neu- Guinea--Kompagnie mit den in einem Nachtrag zu dem Statut der Neu-Guinea-Kompagnie au- gegebenen besonderen Rechten. Auf die im Besitz der Neu-Guinea-Kompagnie selbst stehenden 900 000 Mark Antheile werden keine Freiantheile gewährt, die letzteren werden vielmehr vernichtet und es gelangen hiernach nur für die übrigen 1 500 000 Mark Antheile der Astrolabe-Kompagnie im Ganzen 150 Freiantheile der Neu-Guinea-Kompagnie zur Ausgabe. Dieselben werden auf den Namen ausgefertigt. Die Antheile der Astrolabe-Kompagnie berechtigen in Zukunft nur noch zum Empfang der auf sie entfallenden Freiantheile oder des entsprechen- den Theils von Interimsscheinen für dieselben. Im Uebrigen werden dieselben für kraftlos erklärt. Die auf die Verschmelzung beider Gesellschaften gerichtete Uebereinkunft ist in zwei am 28. Novem- ber 1896 abgehaltenen außerordentlichen General- versammlungen der Antheilseigner der Astrolabe= Kompagnie und der Neu-Guinea-Kompagnie einstimmig genehmigt worden, von denen der Neu-Guinea- Kompagnie ebenso der Nachtrag zu ihrem Statut. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den gefaßten Beschlüssen, soweit sie nach den Satungen erforderlich, ist nachgesucht. 170 tachrichten von den einzelnen Statlonen. Friedrich Wilhelmshafen. Nachdem die Verwaltung der Astrolabe-Kompagnie mit der der Neu-Guinea-Kompagnie vereinigt worden ist, hat der Generaldirektor der Neu-Guinea-Kom- pagnie seinen Siß in Stephansort, wo er bisher seines Amtes als Hauptadministrakor der Astrolabe- Kompagnie waltele, genommen und ist dorthin auch die Leitung der Landesverwaltung, welche der Gene- raldirektor kommissarisch führt, übertragen worden. Infolgedessen ist das Beamtenpersonal erheblich ver- mindert worden. Es besteht nur noch aus einem Vorsteher, der zugleich Polizeiverwalter ist, einem Rechnungsbeamten, der zugleich Lagerverwalter ist, einem Büreaubeamten, der zugleich als Gerichts- schreiber, Hafenmeister und Vorsteher der Arbeiter- depots fungirt, dem Arzte mit cinem Heilgehülfen und zwei Maschinisten, welche der Werkstätte und dem Sägewerk vorstehen. Von den farbigen Arbei- tern, deren früher 200 bis 240 regelmäßig auf der Station gehalten wurden, ist die größere Zahl nach Stephansort übernommen worden und sind nur so vielc zurückgelassen, als zur Erhaltung der Station und zur Besorgung des Schiffsdienstes der Post- dampfer erforderlich sind. Es sind ihrer etwa 100 einschließlich 24 Mann der Polizeitruppe. Insolge dieser Einschränkung des Stationsumfanges empfahl es sich, das baufällig gewordene Europäerhospital auf der Insel Beliao nach der Schering-Halbinsel zu verlegen, wo das ehemals von dem Landeshaupt- mann Schmiele bewohnte, demnächst dem Arzt ein- geräumte Haus mit Hospitaleinrichtung dem Bedürfniß entsprechend versehen wurde. Das Haupthospital wurde in Stephansort eingerichtet, woselbst auch die von dem „Deutschen Frauenverein für Krankenpflege in den Kolonjen“ entsendete Pflegeschwester Auguste Hertzer, die nach einem in Deutschland verbrachten fünfmonatlichen Urlaub auf das Feld ihrer gesegneten Thätigkeit zurückgekehrt ist, ihren Wohnsitz genommen hat. Um die Gefahr einer Uebertragung der Pocken zu mindern, hat der stellvertretende Landeshauptmann auch die Eingeborenen, welche noch auf der Insel Beliao sich aufhlelten, und durch ihren lebhaften Verkehr mit den Eingeborenen des Festlandes und den Inseln des Friedrich Wilhelmshafens die Träger der Ansteckung werden konnten, im Wege gütlichen Vergleiches bewogen, auszuwandern, so daß die Jusel Beliao vollständig in den Besitz der Neu-Guinca- Kompagnie übergegangen ist. Auf ihr soll nunmehr eine dem Bedürfniß besser geeignete Quarantäne- station eingerichtet werden. s Verlegt wurde ebenfalls von dort der Viehpark, aus dem der Bestand — 34 Stück Rindvieh und 21 Schweine — in den neuen Viehpark auf der Halbinsel Yap übergeführt wurde. Auf der Station wurden in sämmtlichen Gebäuden, welche dessen bedürftig waren, Erneuerungen des —